Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Angestellt private Krankenkasse haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Angestellt private Krankenkasse Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und
Angestellt private Krankenkasse runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema Angestellte Vergleiche Krankenkasse?
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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! :
Angestellte und Arbeiter, also Arbeitnehmer, können die private Krankenversicherung wählen, wenn Sie über der entsprechenden
Einkommensgrenze liegen. Und das derzeit seit über 3 Jahren. Die Versicherungspflichtgrenze definiert dies. Man sagt auch JAE dazu,
was für Jahresarbeitseinkommensgrenze steht. Oder kurz einfach Pflichtgrenze. Derzeit, 2010, ist die Versicherungspflichtgrenze bei
49.950,- Euro. Im Jahr 2009 waren es 48.600,- Euro, in 2008 48.150,- Euro, und in 2007 47.700,- Euro. Die Grenze steigt jedes Jahr an,
das wird vom Gesundheitsministerium so festgelegt, und soll dabei widerspiegeln, wie sich die Einkünfte allgemein entwickelt haben.
Die Theorie ist, daß die Personen unter diesem Einkommen besonders geschützt werden sollen. Letzten Endes besteht der Schutz mehr
darin, daß gesichert wird: Der weitaus größte Anteil der Arbeitnehmer muß in der GKV bleiben.
Hinsichtlich dessen, was für das Überschreiten der Pflichtgrenze zählt, ist zu sagen, daß nur die regelmäßigen zustehenden Einkünfte dabei
berücksichtigt werden. Also keine Überstunden, unregelmäßiger Bonus irgendeiner Art, keine unregelmäßigen Zulagen. Weihnachts- und
Urlaubsgeld zählt jedoch mit. Nebeneinkünfte werden auch nicht berücksichtigt, ungeachtet dessen, daß sie für die Berechnung des
Kassenbeitrags (bis zum Höchstsatz) sehr wohl herangezogen werden. Es kommt somit durchaus vor, daß jemand zwar den Höchstsatz
der gesetzlichen Kasse zahlen muß, aber dennoch nicht in die PKV wechseln kann. Unter Anderem auch wegen der 3-Jahres-Regel.
Innerhalb der PKV kann auch die Reisekrankenversicherung einbezogen werden, Kurzusatzleistungen, und eine Pflegezusatzversicherung. Diese
zahlt jedoch der Arbeitgeber nicht mit. Der Versicherer dafür kann vom Grundsatz her separat gewählt werden. Auch das Krankenhaus-Tagegeld
und das Krankentagegeld kann separat versichert werden. Jedoch bekommt man den Arbeitgeberzuschuß besser durch, wenn es 1 Versicherer
ist. Beim Krankentagegeld gibt es noch einen weiteren Punkt: Das Tagegeld ist in dem Fall, wenn es solo versichert ist, durch den Versicherer innerhalb
der ersten 3 Jahre kündbar. Das dürfte nur geschehen, wenn Leistungen erbracht werden müssen. In der Folge kann der Versicherer kündigen. In diesem
Fall muß man das Tagegeld neu besorgen, und mit dem Hintergrund der gehabten Erkrankung oder des Unfalls kann das schwierig werden. Auch sonst
kann sich das Gesundheitsbild verschlechtert haben. Nur einige sehr wenige Versicherer verzichten auf dieses Kündigungsrecht, wenn das Tagegeld
allein besteht, und dann auch nur bei Angestellten. Daher empfehlen wir diese Aufteilung dann nicht, weil es einfach Unsicherheiten einführt, die nicht
zu sein brauchen. Im Zweifel also lieber etwas mehr für das Tagegeld zahlen, und es sicher haben. Im Zusammenhang mit der Vollversicherung beim
gleichen Versicherer kann der Krankenversicherer das Tagegeld gar nicht kündigen.
Außer der Richtung von Top-Leistungen kann man ebenso, trotz der Überlegung zum Arbeitgeber-Zuschuß, auch Richtung Sparsamkeit denken.
Wenn evtl. Kinder mitzuversichern sind, und/oder eine nicht (oder geringfügig) berufstätige Ehefrau, gibt es dazu mitunter auch die Notwendigkeit.
Immerhin kann es bei sparsamer Gestaltung mit teilweise kassenähnlichen Leistungen erreicht werden, eine 3 – 4-köpfige Familie privat zu versichern,
ohne den GKV-Höchstsatz zu überschreiten. Das ist auch eine Frage des Alters. So hat der Mann und Vater ein günstigeres Eintrittsalter, was auf Dauer
wichtig ist. Und wenn die Gegebenheiten später besser sind (Frau berufstätig, Kind in der Lehre), kann man den Schutz dann immer noch aufstocken.
In solchen Konstellationen ist es gut, wenn es Aufstockungsoptionen für später gibt. Die sind dann auch je nach Krankenversicherer unterschiedlich,
was Zeitpunkt, Vorlauf dazu, zulässige Tarife betrifft. Je mehr Sicherheit man in dieser Richtung hat, umso besser.
Selbst wenn nur eine Person zu versichern ist (keine Familienmitglieder), macht es auch für den Angestellten fast immer Sinn, eine kleine
Selbstbeteiligung einzubeziehen. Bis ca. 300,- Euro ist üblich, auch ein wenig höher (330,- Euro, 360,- Euro, 400,- Euro, 450,- Euro) kann sich
rechnen. Die sichere Rechnung ist: Der halbe Beitrag, den man selbst zahlt, plus die volle mögliche Selbstbeteiligung, was macht das an
effektiver Belastung aus? Auf dieser Basis kann man ausrechnen, was für den Angestellten paßt. Relevant höhere Selbstbeteiligungen
rechnen sich auf dieser Grundlage bei Angestellten normalerweise nicht, es sei denn, bei relativ hohem Eintrittsalter, oder bei mehreren
Personen. Tarife mit einer überschaubaren prozentualen Selbstbeteiligung sind auch in Ordnung, wie z.B. 10 % oder 20 %, mit jährlicher
Obergrenze von ca. 350,- Euro oder weniger. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und PKV leitender Angestellter finden Sie hier.
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