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  Angestellte private Krankenversicherung

Angestellte PKV

Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherungen für den Angestellten oder die Angestellte sind in wenigen Punkten differenziert zu betrachten, da es Unterschiede in der Berechnung der Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer gibt. Dies ist auf dieser Seite näher erläutert.

Eine gute Entscheidung zur Auswahl der richtigen Krankenversicherung für den angestellten Mann und die angestellte Frau ist, zu aller erst die Auswahl auf solide Gesellschaften und dauerhafte Tarife einzuschränken. (ähnliche Themen Angestellte PKV)

Denken Sie bitte daran, dass man sich unter Umständen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung für lange Dauer zur Absicherung in der privaten Krankenversicherungs entscheidet (eventuell sogar für sein restliches Leben) - Beitragsstabilität zählt deshalb viel !

Als Angestellter bzw. Angestellte mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze wird die Privatkrankenversicherung gern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt, weil dauerhaft günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen möglich sind.

Besonders bei jungem Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Wechsels zu einer der privaten Krankenversicherungen ist dies auch wirklich dauerhaft möglich, auch unter Berücksichtigung zusätzlich abgeschlossener Tarife, die eine Beitragssenkung im Alter realisieren. So ist auch im Rentenalter die Privatabsicherung bei guten Leistungen zu äußerst attraktiven Beiträgen möglich. Interessant ist für den Arbeitnehmer, dass es Tarife für Beitragsstabilität bzw. Beitragsentlastung im Alter gibt, die ebenfalls vom Arbeitgeber mit knapp 50% bezuschusst werden, wenn die **Zuschuss-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Eine Betrachtung der Rendite kann dadurch bei über 50% liegen. Es lohnt sich also, den Berater nach solchen Tarifen zu fragen! (siehe auch Angestellte PKV)

** der maximale Zuschuss des Arbeitgebers wird jährlich angepasst - im Jahr 2011 sind dies 271,01 Euro, und die Hälfte des Beitrags zur Pflegepflicht versicherung dazu (10,- Euro und mehr, je nach Alter). Insgesamt also um die 280,- Euro herum.

Angestellte PKV

Besonderheiten für Angestellte in der privaten Krankenversicherung :

1.

Zu beachten ist für Angestellte, dass der Beitrag zu *(fast) 50% durch den Arbeitgeber getragen wird, eine ev. vereinbarte Selbstbeteiligung jedoch durch den Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Deshalb kommt tendenziell eine Selbstbeteiligung in Frage, wenn der Beitrag dadurch um mehr als das doppelte der Selbstbeteiligung sinkt.

*Durch den seit 01.07.2005 geregelten Sonderbeitrag von 0,9% zur Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer allein bezahlt (es also keinen Arbeitgeberzuschuss gibt), ist der Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze dadurch nicht mehr 50%, sondern beträgt nur noch 47,1 %. (ähnliche Themen Angestellte PKV)

Ein Beispiel erläutert das:

Nehmen wir mal an, ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 400 Euro Beitrag. Der Beitrag, den der Arbeitnehmer bezahlt, lautet über 203,60 Euro. Nehmen wir weiter an, dieser Tarif wird bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 360 Euro im Jahr um 800 Euro günstiger. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer 400 Euro Beitrag im Jahr sparen und hat dabei im Ernstfall maximal eine Selbstbeteiligung von 360 Euro zu tragen.

Sinkt der Beitrag also um mehr als das Doppelte der vereinbarten Selbstbeteiligung, wird durch die Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung mehr als nur aufgefangen - der Arbeitnehmer kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung "sicheres" Geld sparen.

2.

Bei Angstellten ist die mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres höher zu bewerten, denn der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur zu 52,9 % durch den Arbeitnehmer bezahlt, die Beitragsrückerstattung jedoch erhält der Arbeitnehmer zu 100% (erhält also auch die Rückerstattung aus dem Beitragsanteil, den der Arbeitgeber bezahlt). (Unterseite Angestellte PKV)

Fazit:

Aus Punkten 1) und 2) ergibt sich, dass die effektive Beitragsbelastung des Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin im Wechselspiel der höheren Selbstbeteiligung bei kleinerem Beitrag - und der deutlich höheren Beitragsrückerstattung bei höherem Beitrag ist.

Ein kompetenter Berater für private Krankenversicherung kann Ihnen durch entsprechende Routine schnell und einfach errechnen, was unter dem Strich wirklich günstiger für Sie ist. Spätere Wechselmöglichkeiten innerhalb des Tarifes geben Ihnen die Möglichkeit, sich bei Beitragsveränderungen immer im "optimalen" Tarif abzusichern.

Artikel zum Thema Angestellte PKV - Letzte Änderungen an dieser Seite erfolgten durch uns am 23.11.2011

  A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E R   A N G E B O T E


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

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  JA - gelesen und akzeptiert






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Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Angestellte PKV haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Angestellte PKV Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und Angestellte PKV runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema Krankenversicherer kaufmaennischer Angestellter? Angestellte PKV Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Krankenkasse fuer Angestellte private Krankenkasse Versicherung fuer Angestellte

Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! : Angestellte und Arbeiter, also Arbeitnehmer, können die private Krankenversicherung wählen, wenn Sie über der entsprechenden Einkommensgrenze liegen. Und das derzeit seit über 3 Jahren. Die Versicherungspflichtgrenze definiert dies. Man sagt auch JAE dazu, was für Jahresarbeitseinkommensgrenze steht. Oder kurz einfach Pflichtgrenze. Derzeit, 2010, ist die Versicherungspflichtgrenze bei 49.950,- Euro. Im Jahr 2009 waren es 48.600,- Euro, in 2008 48.150,- Euro, und in 2007 47.700,- Euro. Die Grenze steigt jedes Jahr an, das wird vom Gesundheitsministerium so festgelegt, und soll dabei widerspiegeln, wie sich die Einkünfte allgemein entwickelt haben. Die Theorie ist, daß die Personen unter diesem Einkommen besonders geschützt werden sollen. Letzten Endes besteht der Schutz mehr darin, daß gesichert wird: Der weitaus größte Anteil der Arbeitnehmer muß in der GKV bleiben. Hinsichtlich dessen, was für das Überschreiten der Pflichtgrenze zählt, ist zu sagen, daß nur die regelmäßigen zustehenden Einkünfte dabei berücksichtigt werden. Also keine Überstunden, unregelmäßiger Bonus irgendeiner Art, keine unregelmäßigen Zulagen. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählt jedoch mit. Nebeneinkünfte werden auch nicht berücksichtigt, ungeachtet dessen, daß sie für die Berechnung des Kassenbeitrags (bis zum Höchstsatz) sehr wohl herangezogen werden. Es kommt somit durchaus vor, daß jemand zwar den Höchstsatz der gesetzlichen Kasse zahlen muß, aber dennoch nicht in die PKV wechseln kann. Unter Anderem auch wegen der 3-Jahres-Regel. Ist die Einkommenshürde genommen, hat man eine Fülle von Wahlmöglichkeiten in der PKV. Typischerweise werden dann eher hochklassige Leistungen gewählt. Das hat damit zu tun, daß der Arbeitgeber ja die Hälfte des Beitrags zahlt, bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese ist derzeit für die Krankenversicherung auf 262,50 Euro begrenzt. Dazu kommt dann noch die Hälfte des Beitrags für die Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung ist in der PKV altersabhängig, und dabei einiges günstiger, als in der gesetzlichen Kasse. Da das Eintrittsalter ja unterschiedlich ist, kann der Zuschuß hier nicht einheitlich definiert werden. Es sind mindestens 10,- Euro, und mehr, maximal jedoch 36,56 Euro. Nun, jedenfalls solange man sich im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses bewegt, gibt es nicht so viel Anlaß, am Versicherungsschutz zu sparen. Außer, man legt auf gewisse Extras wirklich keinen Wert. Extras, die Pflichtmitglieder sich mittels Zusatzversicherungen einkaufen müssen, zahlt der Arbeitgeber in der Vollversicherung einfach mit: 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt, 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt, erhöhten Zahnersatz (wie 75 %, 80 %, 85 oder gar 90 %), die Behandlung durch Heilpraktiker, Leistungen für Brille und Kontaktlinsen, Originalpräparate bei Medikamenten, Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind (aber medizinisch erforderlich), zum Arzt der eigenen Wahl gehen können (also auch zu Behandlern, die keine Kassenzulassung haben, oder auch direkt zu Fachärzten), höheres Tagegeld, als bei der gesetzlichen Kasse möglich ist (durch die Begrenzung des Tagegeldes auf die Beitragsbemessungsgrenze reicht das nicht – derzeit sind es 84,50 Euro Tagessatz dort), ein Krankenhaus-Tagegeld, umfassendere Vorsorgeuntersuchungen, freie Krankenhauswahl, freie Zahnarztwahl, schnellere Termine etc.- Innerhalb der PKV kann auch die Reisekrankenversicherung einbezogen werden, Kurzusatzleistungen, und eine Pflegezusatzversicherung. Diese zahlt jedoch der Arbeitgeber nicht mit. Der Versicherer dafür kann vom Grundsatz her separat gewählt werden. Auch das Krankenhaus-Tagegeld und das Krankentagegeld kann separat versichert werden. Jedoch bekommt man den Arbeitgeberzuschuß besser durch, wenn es 1 Versicherer ist. Beim Krankentagegeld gibt es noch einen weiteren Punkt: Das Tagegeld ist in dem Fall, wenn es solo versichert ist, durch den Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre kündbar. Das dürfte nur geschehen, wenn Leistungen erbracht werden müssen. In der Folge kann der Versicherer kündigen. In diesem Fall muß man das Tagegeld neu besorgen, und mit dem Hintergrund der gehabten Erkrankung oder des Unfalls kann das schwierig werden. Auch sonst kann sich das Gesundheitsbild verschlechtert haben. Nur einige sehr wenige Versicherer verzichten auf dieses Kündigungsrecht, wenn das Tagegeld allein besteht, und dann auch nur bei Angestellten. Daher empfehlen wir diese Aufteilung dann nicht, weil es einfach Unsicherheiten einführt, die nicht zu sein brauchen. Im Zweifel also lieber etwas mehr für das Tagegeld zahlen, und es sicher haben. Im Zusammenhang mit der Vollversicherung beim gleichen Versicherer kann der Krankenversicherer das Tagegeld gar nicht kündigen. Selbst wenn nur eine Person zu versichern ist (keine Familienmitglieder), macht es auch für den Angestellten fast immer Sinn, eine kleine Selbstbeteiligung einzubeziehen. Bis ca. 300,- Euro ist üblich, auch ein wenig höher (330,- Euro, 360,- Euro, 400,- Euro, 450,- Euro) kann sich rechnen. Die sichere Rechnung ist: Der halbe Beitrag, den man selbst zahlt, plus die volle mögliche Selbstbeteiligung, was macht das an effektiver Belastung aus? Auf dieser Basis kann man ausrechnen, was für den Angestellten paßt. Relevant höhere Selbstbeteiligungen rechnen sich auf dieser Grundlage bei Angestellten normalerweise nicht, es sei denn, bei relativ hohem Eintrittsalter, oder bei mehreren Personen. Tarife mit einer überschaubaren prozentualen Selbstbeteiligung sind auch in Ordnung, wie z.B. 10 % oder 20 %, mit jährlicher Obergrenze von ca. 350,- Euro oder weniger. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und Krankenversicherung Angestellter Vergleich finden Sie hier.

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