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  Angestellte private Krankenversicherung

Angestellte Vergleich Krankenkasse

Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherungen für den Angestellten oder die Angestellte sind in wenigen Punkten differenziert zu betrachten, da es Unterschiede in der Berechnung der Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer gibt. Dies ist auf dieser Seite näher erläutert.

Eine gute Entscheidung zur Auswahl der richtigen Krankenversicherung für den angestellten Mann und die angestellte Frau ist, zu allererst die Auswahl auf solide Gesellschaften und dauerhafte Tarife einzuschränken. (ähnliche Themen Angestellte Vergleich Krankenkasse)

Denken Sie bitte daran, dass man sich unter Umständen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung für lange Dauer zur Absicherung in der privaten Krankenversicherung entscheidet (eventuell sogar für sein restliches Leben) - Beitragsstabilität zählt deshalb viel !

Als Angestellter bzw. Angestellte mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze wird die Privatkrankenversicherung gern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt, weil dauerhaft günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen möglich sind.

Besonders bei jungem Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Wechsels zu einer der privaten Krankenversicherungen ist dies auch wirklich dauerhaft möglich, auch unter Berücksichtigung zusätzlich abgeschlossener Tarife, die eine Beitragssenkung im Alter realisieren. So ist auch im Rentenalter die Privatabsicherung bei guten Leistungen zu äußerst attraktiven Beiträgen möglich. Interessant ist für den Arbeitnehmer, dass es Tarife für Beitragsstabilität bzw. Beitragsentlastung im Alter gibt, die ebenfalls vom Arbeitgeber mit 50% bezuschusst werden, wenn die **Zuschuss-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Eine Betrachtung der Rendite für diese Beitragssenkungsmodelle kann dadurch bei über 50% liegen. Es lohnt sich also, den Berater nach solchen Tarifen zu fragen! (siehe auch Angestellte Vergleich Krankenkasse)

** der maximale Zuschuss des Arbeitgebers wird jährlich angepasst - im Jahr 2012 sind dies 279,23 Euro, und es kommt die Hälfte des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung dazu (10,- Euro und mehr, je nach Alter). Insgesamt also um die 290,- Euro herum.

Angestellte Vergleich Krankenkasse

Besonderheiten für Angestellte in der privaten Krankenversicherung :

1.

Zu beachten ist für Angestellte, dass der Beitrag zu *(fast) 50% durch den Arbeitgeber getragen wird, eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung jedoch durch den Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Deshalb kommt tendenziell eine Selbstbeteiligung nur dann und in der Höhe in Frage, wenn der Beitrag dadurch um mehr als das doppelte der Selbstbeteiligung sinkt.

*Durch den seit 01.07.2005 geregelten Sonderbeitrag von 0,9% zur Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer allein bezahlt (es also keinen Arbeitgeberzuschuss gibt), ist der Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze dadurch nicht mehr ganz 50%, sondern beträgt nur noch 47,1 %. (ähnliche Themen Angestellte Vergleich Krankenkasse)

Ein Beispiel erläutert das:

Nehmen wir mal an, ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 400 Euro Beitrag. Der Beitrag, den der Arbeitnehmer bezahlt, lautet über 203,60 Euro. Nehmen wir weiter an, dieser Tarif wird bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 360 Euro im Jahr um 800 Euro günstiger. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer 400 Euro Beitrag im Jahr sparen und hat dabei im Ernstfall maximal eine Selbstbeteiligung von 360 Euro zu tragen.

Sinkt der Beitrag also um mehr als das Doppelte der vereinbarten Selbstbeteiligung, wird durch die Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung mehr als nur aufgefangen - der Arbeitnehmer kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung "sicheres" Geld sparen.

2.

Bei Angestellten ist die mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres höher zu bewerten, denn der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur zu 52,9 % durch den Arbeitnehmer bezahlt, die Beitragsrückerstattung jedoch erhält der Arbeitnehmer zu 100% (erhält also auch die Rückerstattung aus dem Beitragsanteil, den der Arbeitgeber bezahlt). (Unterseite Angestellte Vergleich Krankenkasse)

Fazit:

Aus Punkten 1) und 2) ergibt sich, dass die effektive Beitragsbelastung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin durch die Höhe der Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung beeinflußt wird. Man sollte das komplett durchrechnen.

Ein kompetenter Berater für private Krankenversicherung kann Ihnen durch entsprechende Routine schnell und einfach errechnen, was unter dem Strich wirklich günstiger für Sie ist. Spätere Wechselmöglichkeiten innerhalb des Tarifes geben Ihnen die Möglichkeit, sich bei Beitragsveränderungen immer im "optimalen" Tarif abzusichern.

Artikel zum Thema Angestellte Vergleich Krankenkasse - Letzte Änderungen an dieser Seite erfolgten durch uns am 9.02.2012

  A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E R   A N G E B O T E


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

Datenschutzerklärung

  JA - gelesen und akzeptiert






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Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Angestellte Vergleich Krankenkasse haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Angestellte Vergleich Krankenkasse Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und Angestellte Vergleich Krankenkasse runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema Angestellte Vergleich Versicherung? Angestellte Vergleich Krankenkasse Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Krankenkasse Krankenversicherung Angestellte Vergleiche Angestellte Vergleiche Krankenkasse

Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! : Innerhalb der PKV kann auch die Reisekrankenversicherung einbezogen werden, Kurzusatzleistungen, und eine Pflegezusatzversicherung. Diese zahlt jedoch der Arbeitgeber nicht mit. Der Versicherer dafür kann vom Grundsatz her separat gewählt werden. Auch das Krankenhaus-Tagegeld und das Krankentagegeld kann separat versichert werden. Jedoch bekommt man den Arbeitgeberzuschuß besser durch, wenn es 1 Versicherer ist. Beim Krankentagegeld gibt es noch einen weiteren Punkt: Das Tagegeld ist in dem Fall, wenn es solo versichert ist, durch den Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre kündbar. Das dürfte nur geschehen, wenn Leistungen erbracht werden müssen. In der Folge kann der Versicherer kündigen. In diesem Fall muß man das Tagegeld neu besorgen, und mit dem Hintergrund der gehabten Erkrankung oder des Unfalls kann das schwierig werden. Auch sonst kann sich das Gesundheitsbild verschlechtert haben. Nur einige sehr wenige Versicherer verzichten auf dieses Kündigungsrecht, wenn das Tagegeld allein besteht, und dann auch nur bei Angestellten. Daher empfehlen wir diese Aufteilung dann nicht, weil es einfach Unsicherheiten einführt, die nicht zu sein brauchen. Im Zweifel also lieber etwas mehr für das Tagegeld zahlen, und es sicher haben. Im Zusammenhang mit der Vollversicherung beim gleichen Versicherer kann der Krankenversicherer das Tagegeld gar nicht kündigen. Außer der Richtung von Top-Leistungen kann man ebenso, trotz der Überlegung zum Arbeitgeber-Zuschuß, auch Richtung Sparsamkeit denken. Wenn evtl. Kinder mitzuversichern sind, und/oder eine nicht (oder geringfügig) berufstätige Ehefrau, gibt es dazu mitunter auch die Notwendigkeit. Immerhin kann es bei sparsamer Gestaltung mit teilweise kassenähnlichen Leistungen erreicht werden, eine 3 – 4-köpfige Familie privat zu versichern, ohne den GKV-Höchstsatz zu überschreiten. Das ist auch eine Frage des Alters. So hat der Mann und Vater ein günstigeres Eintrittsalter, was auf Dauer wichtig ist. Und wenn die Gegebenheiten später besser sind (Frau berufstätig, Kind in der Lehre), kann man den Schutz dann immer noch aufstocken. In solchen Konstellationen ist es gut, wenn es Aufstockungsoptionen für später gibt. Die sind dann auch je nach Krankenversicherer unterschiedlich, was Zeitpunkt, Vorlauf dazu, zulässige Tarife betrifft. Je mehr Sicherheit man in dieser Richtung hat, umso besser. Selbst wenn nur eine Person zu versichern ist (keine Familienmitglieder), macht es auch für den Angestellten fast immer Sinn, eine kleine Selbstbeteiligung einzubeziehen. Bis ca. 300,- Euro ist üblich, auch ein wenig höher (330,- Euro, 360,- Euro, 400,- Euro, 450,- Euro) kann sich rechnen. Die sichere Rechnung ist: Der halbe Beitrag, den man selbst zahlt, plus die volle mögliche Selbstbeteiligung, was macht das an effektiver Belastung aus? Auf dieser Basis kann man ausrechnen, was für den Angestellten paßt. Relevant höhere Selbstbeteiligungen rechnen sich auf dieser Grundlage bei Angestellten normalerweise nicht, es sei denn, bei relativ hohem Eintrittsalter, oder bei mehreren Personen. Tarife mit einer überschaubaren prozentualen Selbstbeteiligung sind auch in Ordnung, wie z.B. 10 % oder 20 %, mit jährlicher Obergrenze von ca. 350,- Euro oder weniger. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und Angestellt Versicherung finden Sie hier.

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