Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Angestellte Vergleiche privat PKV haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Angestellte Vergleiche privat PKV Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und
Angestellte Vergleiche privat PKV runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema leitender Angestellter private Krankenkassen?
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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! :
Angestellte und Arbeiter, also Arbeitnehmer, können die private Krankenversicherung wählen, wenn Sie über der entsprechenden
Einkommensgrenze liegen. Und das derzeit seit über 3 Jahren. Die Versicherungspflichtgrenze definiert dies. Man sagt auch JAE dazu,
was für Jahresarbeitseinkommensgrenze steht. Oder kurz einfach Pflichtgrenze. Derzeit, 2010, ist die Versicherungspflichtgrenze bei
49.950,- Euro. Im Jahr 2009 waren es 48.600,- Euro, in 2008 48.150,- Euro, und in 2007 47.700,- Euro. Die Grenze steigt jedes Jahr an,
das wird vom Gesundheitsministerium so festgelegt, und soll dabei widerspiegeln, wie sich die Einkünfte allgemein entwickelt haben.
Die Theorie ist, daß die Personen unter diesem Einkommen besonders geschützt werden sollen. Letzten Endes besteht der Schutz mehr
darin, daß gesichert wird: Der weitaus größte Anteil der Arbeitnehmer muß in der GKV bleiben.
Hinsichtlich dessen, was für das Überschreiten der Pflichtgrenze zählt, ist zu sagen, daß nur die regelmäßigen zustehenden Einkünfte dabei
berücksichtigt werden. Also keine Überstunden, unregelmäßiger Bonus irgendeiner Art, keine unregelmäßigen Zulagen. Weihnachts- und
Urlaubsgeld zählt jedoch mit. Nebeneinkünfte werden auch nicht berücksichtigt, ungeachtet dessen, daß sie für die Berechnung des
Kassenbeitrags (bis zum Höchstsatz) sehr wohl herangezogen werden. Es kommt somit durchaus vor, daß jemand zwar den Höchstsatz
der gesetzlichen Kasse zahlen muß, aber dennoch nicht in die PKV wechseln kann. Unter Anderem auch wegen der 3-Jahres-Regel.
Ist die Einkommenshürde genommen, hat man eine Fülle von Wahlmöglichkeiten in der PKV. Typischerweise werden dann eher hochklassige
Leistungen gewählt. Das hat damit zu tun, daß der Arbeitgeber ja die Hälfte des Beitrags zahlt, bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese ist
derzeit für die Krankenversicherung auf 262,50 Euro begrenzt. Dazu kommt dann noch die Hälfte des Beitrags für die Pflegepflichtversicherung.
Die Pflegeversicherung ist in der PKV altersabhängig, und dabei einiges günstiger, als in der gesetzlichen Kasse. Da das Eintrittsalter ja unterschiedlich
ist, kann der Zuschuß hier nicht einheitlich definiert werden. Es sind mindestens 10,- Euro, und mehr, maximal jedoch 36,56 Euro. Nun, jedenfalls
solange man sich im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses bewegt, gibt es nicht so viel Anlaß, am Versicherungsschutz zu sparen. Außer, man
legt auf gewisse Extras wirklich keinen Wert. Extras, die Pflichtmitglieder sich mittels Zusatzversicherungen einkaufen müssen, zahlt der Arbeitgeber
in der Vollversicherung einfach mit: 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt, 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt, erhöhten Zahnersatz (wie 75 %, 80 %, 85 oder gar
90 %), die Behandlung durch Heilpraktiker, Leistungen für Brille und Kontaktlinsen, Originalpräparate bei Medikamenten, Medikamente, die
nicht verschreibungspflichtig sind (aber medizinisch erforderlich), zum Arzt der eigenen Wahl gehen können (also auch zu Behandlern, die keine
Kassenzulassung haben, oder auch direkt zu Fachärzten), höheres Tagegeld, als bei der gesetzlichen Kasse möglich ist (durch die Begrenzung des
Tagegeldes auf die Beitragsbemessungsgrenze reicht das nicht – derzeit sind es 84,50 Euro Tagessatz dort), ein Krankenhaus-Tagegeld, umfassendere
Vorsorgeuntersuchungen, freie Krankenhauswahl, freie Zahnarztwahl, schnellere Termine etc.-
Außer der Richtung von Top-Leistungen kann man ebenso, trotz der Überlegung zum Arbeitgeber-Zuschuß, auch Richtung Sparsamkeit denken.
Wenn evtl. Kinder mitzuversichern sind, und/oder eine nicht (oder geringfügig) berufstätige Ehefrau, gibt es dazu mitunter auch die Notwendigkeit.
Immerhin kann es bei sparsamer Gestaltung mit teilweise kassenähnlichen Leistungen erreicht werden, eine 3 – 4-köpfige Familie privat zu versichern,
ohne den GKV-Höchstsatz zu überschreiten. Das ist auch eine Frage des Alters. So hat der Mann und Vater ein günstigeres Eintrittsalter, was auf Dauer
wichtig ist. Und wenn die Gegebenheiten später besser sind (Frau berufstätig, Kind in der Lehre), kann man den Schutz dann immer noch aufstocken.
In solchen Konstellationen ist es gut, wenn es Aufstockungsoptionen für später gibt. Die sind dann auch je nach Krankenversicherer unterschiedlich,
was Zeitpunkt, Vorlauf dazu, zulässige Tarife betrifft. Je mehr Sicherheit man in dieser Richtung hat, umso besser. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und privat Krankenversicherer Angestellter finden Sie hier.
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