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  Angestellte private Krankenversicherung

Angestellter Vergleich PKV

Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherungen für den Angestellten oder die Angestellte sind in wenigen Punkten differenziert zu betrachten, da es Unterschiede in der Berechnung der Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer gibt. Dies ist auf dieser Seite näher erläutert.

Eine gute Entscheidung zur Auswahl der richtigen Krankenversicherung für den angestellten Mann und die angestellte Frau ist, zu aller erst die Auswahl auf solide Gesellschaften und dauerhafte Tarife einzuschränken. (ähnliche Themen Angestellter Vergleich PKV)

Denken Sie bitte daran, dass man sich unter Umständen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung für lange Dauer zur Absicherung in der privaten Krankenversicherungs entscheidet (eventuell sogar für sein restliches Leben) - Beitragsstabilität zählt deshalb viel !

Als Angestellter bzw. Angestellte mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze wird die Privatkrankenversicherung gern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt, weil dauerhaft günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen möglich sind.

Besonders bei jungem Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Wechsels zu einer der privaten Krankenversicherungen ist dies auch wirklich dauerhaft möglich, auch unter Berücksichtigung zusätzlich abgeschlossener Tarife, die eine Beitragssenkung im Alter realisieren. So ist auch im Rentenalter die Privatabsicherung bei guten Leistungen zu äußerst attraktiven Beiträgen möglich. Interessant ist für den Arbeitnehmer, dass es Tarife für Beitragsstabilität bzw. Beitragsentlastung im Alter gibt, die ebenfalls vom Arbeitgeber mit knapp 50% bezuschusst werden, wenn die **Zuschuss-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Eine Betrachtung der Rendite kann dadurch bei über 50% liegen. Es lohnt sich also, den Berater nach solchen Tarifen zu fragen! (siehe auch Angestellter Vergleich PKV)

** der maximale Zuschuss des Arbeitgebers wird jährlich angepasst - im Jahr 2011 sind dies 271,01 Euro, und die Hälfte des Beitrags zur Pflegepflicht versicherung dazu (10,- Euro und mehr, je nach Alter). Insgesamt also um die 280,- Euro herum.

Angestellter Vergleich PKV

Besonderheiten für Angestellte in der privaten Krankenversicherung :

1.

Zu beachten ist für Angestellte, dass der Beitrag zu *(fast) 50% durch den Arbeitgeber getragen wird, eine ev. vereinbarte Selbstbeteiligung jedoch durch den Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Deshalb kommt tendenziell eine Selbstbeteiligung in Frage, wenn der Beitrag dadurch um mehr als das doppelte der Selbstbeteiligung sinkt.

*Durch den seit 01.07.2005 geregelten Sonderbeitrag von 0,9% zur Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer allein bezahlt (es also keinen Arbeitgeberzuschuss gibt), ist der Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze dadurch nicht mehr 50%, sondern beträgt nur noch 47,1 %. (ähnliche Themen Angestellter Vergleich PKV)

Ein Beispiel erläutert das:

Nehmen wir mal an, ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 400 Euro Beitrag. Der Beitrag, den der Arbeitnehmer bezahlt, lautet über 203,60 Euro. Nehmen wir weiter an, dieser Tarif wird bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 360 Euro im Jahr um 800 Euro günstiger. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer 400 Euro Beitrag im Jahr sparen und hat dabei im Ernstfall maximal eine Selbstbeteiligung von 360 Euro zu tragen.

Sinkt der Beitrag also um mehr als das Doppelte der vereinbarten Selbstbeteiligung, wird durch die Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung mehr als nur aufgefangen - der Arbeitnehmer kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung "sicheres" Geld sparen.

2.

Bei Angstellten ist die mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres höher zu bewerten, denn der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur zu 52,9 % durch den Arbeitnehmer bezahlt, die Beitragsrückerstattung jedoch erhält der Arbeitnehmer zu 100% (erhält also auch die Rückerstattung aus dem Beitragsanteil, den der Arbeitgeber bezahlt). (Unterseite Angestellter Vergleich PKV)

Fazit:

Aus Punkten 1) und 2) ergibt sich, dass die effektive Beitragsbelastung des Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin im Wechselspiel der höheren Selbstbeteiligung bei kleinerem Beitrag - und der deutlich höheren Beitragsrückerstattung bei höherem Beitrag ist.

Ein kompetenter Berater für private Krankenversicherung kann Ihnen durch entsprechende Routine schnell und einfach errechnen, was unter dem Strich wirklich günstiger für Sie ist. Spätere Wechselmöglichkeiten innerhalb des Tarifes geben Ihnen die Möglichkeit, sich bei Beitragsveränderungen immer im "optimalen" Tarif abzusichern.

Artikel zum Thema Angestellter Vergleich PKV - Letzte Änderungen an dieser Seite erfolgten durch uns am 23.11.2011

  A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E R   A N G E B O T E


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

Datenschutzerklärung

  JA - gelesen und akzeptiert






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Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Angestellter Vergleich PKV haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Angestellter Vergleich PKV Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und Angestellter Vergleich PKV runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema Krankenkassen Angestellter? Angestellter Vergleich PKV Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Krankenkasse PKV Angestellter Angestellte Vergleich privat Krankenkasse

Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! : Innerhalb der PKV kann auch die Reisekrankenversicherung einbezogen werden, Kurzusatzleistungen, und eine Pflegezusatzversicherung. Diese zahlt jedoch der Arbeitgeber nicht mit. Der Versicherer dafür kann vom Grundsatz her separat gewählt werden. Auch das Krankenhaus-Tagegeld und das Krankentagegeld kann separat versichert werden. Jedoch bekommt man den Arbeitgeberzuschuß besser durch, wenn es 1 Versicherer ist. Beim Krankentagegeld gibt es noch einen weiteren Punkt: Das Tagegeld ist in dem Fall, wenn es solo versichert ist, durch den Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre kündbar. Das dürfte nur geschehen, wenn Leistungen erbracht werden müssen. In der Folge kann der Versicherer kündigen. In diesem Fall muß man das Tagegeld neu besorgen, und mit dem Hintergrund der gehabten Erkrankung oder des Unfalls kann das schwierig werden. Auch sonst kann sich das Gesundheitsbild verschlechtert haben. Nur einige sehr wenige Versicherer verzichten auf dieses Kündigungsrecht, wenn das Tagegeld allein besteht, und dann auch nur bei Angestellten. Daher empfehlen wir diese Aufteilung dann nicht, weil es einfach Unsicherheiten einführt, die nicht zu sein brauchen. Im Zweifel also lieber etwas mehr für das Tagegeld zahlen, und es sicher haben. Im Zusammenhang mit der Vollversicherung beim gleichen Versicherer kann der Krankenversicherer das Tagegeld gar nicht kündigen. Außer der Richtung von Top-Leistungen kann man ebenso, trotz der Überlegung zum Arbeitgeber-Zuschuß, auch Richtung Sparsamkeit denken. Wenn evtl. Kinder mitzuversichern sind, und/oder eine nicht (oder geringfügig) berufstätige Ehefrau, gibt es dazu mitunter auch die Notwendigkeit. Immerhin kann es bei sparsamer Gestaltung mit teilweise kassenähnlichen Leistungen erreicht werden, eine 3 – 4-köpfige Familie privat zu versichern, ohne den GKV-Höchstsatz zu überschreiten. Das ist auch eine Frage des Alters. So hat der Mann und Vater ein günstigeres Eintrittsalter, was auf Dauer wichtig ist. Und wenn die Gegebenheiten später besser sind (Frau berufstätig, Kind in der Lehre), kann man den Schutz dann immer noch aufstocken. In solchen Konstellationen ist es gut, wenn es Aufstockungsoptionen für später gibt. Die sind dann auch je nach Krankenversicherer unterschiedlich, was Zeitpunkt, Vorlauf dazu, zulässige Tarife betrifft. Je mehr Sicherheit man in dieser Richtung hat, umso besser. Wenn man sehr gesund ist, und keine besonderen Ansprüche hat, kann man natürlich auch deswegen den Schutz niedrig halten, und 50 % der Beitragsersparnis für sich realisieren. Sogenannte Einsteiger-Tarife mit kassenartigen Leistungen, die erstrangig mit Blick auf neue Selbständige geschaffen wurden, können auch für Angestellte verwendet werden. Da andere Zeiten kommen mögen, sind Optionen für später Zeit sinnvoll. Damit ist vorrangig gemeint, daß keine Gesundheitsprüfung nötig ist, und man nach einer bestimmten Zeit in eine Reihe besserer Tarife umstellen kann. Das ist allerdings eher nicht viele Jahre in der Zukunft, sondern z.B. 3, 5, 7 Jahre später, manchmal auch 12 Jahre später. Ist das Lebensalter dann deutlich höher, hat der Versicherer natürlich auch ein höheres Risiko, und ist dann mit Umstiegsoptionen nicht mehr so großzügig. Daher hat man dann – ungeachtet der möglichen Umstellungszeitpunkte – eine Obergrenze, bis wann man in bessere Tarife ohne Prüfung übergehen kann. Das kann mit 40, 45 oder 50 Jahren sein. Zusätzlich sind auch oft von vornherein Altersgrenzen für den Beitritt in einen Tarif mit Umstiegs- option vorgesehen (max. bis 35, 40, evtl. 45). Das sollte man beachten. Die Option kann im Standard-Tarif selbst enthalten sein, oder man zahlt einen kleinen Zusatzbeitrag für einen solchen Optionstarif. Es gibt auch Tarife, die leisten nur bei Unfall 2-Bett und Chefarzt, leisten aber ab einem gewissen Alter (z.B. 45) dann auch für alle Krankenhaus-Aufenthalte so. Einige Versicherer haben auch einen günstigen Zusatztarif, der für eine bestimmte Zeit oder bis zu einem bestimmten Alter bei Unfall im Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt leistet, oder auch das 1-Bett-Zimmer. Dieser Tarif kann dann auch eine Option enthalten, daß man z.B. 10 Jahre später in den „echten“ Tarif für 2-Bett mit Chefarzt umstellt, ohne neue Risikoprüfung. Weitere Bausteine ähnlicher Art leisten nur bei besonders schweren Krankheiten bzw. Unfallfolgen die Wahlleistungen im Krankenhaus. Solche Diagnosen wären z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Tumor, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnoperation, AIDS, Koma, chronische Niereninsuffizienz (mit Dialyse). Kann mit dem „Unfall-Tarif“ verbunden werden, wenn gewünscht. Hier lohnt es sich, genau darauf zu achten, was im Versicherungsschutz enthalten ist. Nicht, daß man denkt, man wäre für alle Fälle im Krankenhaus geschützt, und dies ist nur bei Unfall so. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und fuer Angestellte PKV finden Sie hier.

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