Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Angestellter Vergleiche private Krankenkasse haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Angestellter Vergleiche private Krankenkasse Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und
Angestellter Vergleiche private Krankenkasse runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema privat Krankenversicherungen Angestellter?
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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! :
Angestellte und Arbeiter, also Arbeitnehmer, können die private Krankenversicherung wählen, wenn Sie über der entsprechenden
Einkommensgrenze liegen. Und das derzeit seit über 3 Jahren. Die Versicherungspflichtgrenze definiert dies. Man sagt auch JAE dazu,
was für Jahresarbeitseinkommensgrenze steht. Oder kurz einfach Pflichtgrenze. Derzeit, 2010, ist die Versicherungspflichtgrenze bei
49.950,- Euro. Im Jahr 2009 waren es 48.600,- Euro, in 2008 48.150,- Euro, und in 2007 47.700,- Euro. Die Grenze steigt jedes Jahr an,
das wird vom Gesundheitsministerium so festgelegt, und soll dabei widerspiegeln, wie sich die Einkünfte allgemein entwickelt haben.
Die Theorie ist, daß die Personen unter diesem Einkommen besonders geschützt werden sollen. Letzten Endes besteht der Schutz mehr
darin, daß gesichert wird: Der weitaus größte Anteil der Arbeitnehmer muß in der GKV bleiben.
Hinsichtlich dessen, was für das Überschreiten der Pflichtgrenze zählt, ist zu sagen, daß nur die regelmäßigen zustehenden Einkünfte dabei
berücksichtigt werden. Also keine Überstunden, unregelmäßiger Bonus irgendeiner Art, keine unregelmäßigen Zulagen. Weihnachts- und
Urlaubsgeld zählt jedoch mit. Nebeneinkünfte werden auch nicht berücksichtigt, ungeachtet dessen, daß sie für die Berechnung des
Kassenbeitrags (bis zum Höchstsatz) sehr wohl herangezogen werden. Es kommt somit durchaus vor, daß jemand zwar den Höchstsatz
der gesetzlichen Kasse zahlen muß, aber dennoch nicht in die PKV wechseln kann. Unter Anderem auch wegen der 3-Jahres-Regel.
Außer der Richtung von Top-Leistungen kann man ebenso, trotz der Überlegung zum Arbeitgeber-Zuschuß, auch Richtung Sparsamkeit denken.
Wenn evtl. Kinder mitzuversichern sind, und/oder eine nicht (oder geringfügig) berufstätige Ehefrau, gibt es dazu mitunter auch die Notwendigkeit.
Immerhin kann es bei sparsamer Gestaltung mit teilweise kassenähnlichen Leistungen erreicht werden, eine 3 – 4-köpfige Familie privat zu versichern,
ohne den GKV-Höchstsatz zu überschreiten. Das ist auch eine Frage des Alters. So hat der Mann und Vater ein günstigeres Eintrittsalter, was auf Dauer
wichtig ist. Und wenn die Gegebenheiten später besser sind (Frau berufstätig, Kind in der Lehre), kann man den Schutz dann immer noch aufstocken.
In solchen Konstellationen ist es gut, wenn es Aufstockungsoptionen für später gibt. Die sind dann auch je nach Krankenversicherer unterschiedlich,
was Zeitpunkt, Vorlauf dazu, zulässige Tarife betrifft. Je mehr Sicherheit man in dieser Richtung hat, umso besser.
Wenn man sehr gesund ist, und keine besonderen Ansprüche hat, kann man natürlich auch deswegen den Schutz niedrig halten, und 50 % der
Beitragsersparnis für sich realisieren. Sogenannte Einsteiger-Tarife mit kassenartigen Leistungen, die erstrangig mit Blick auf neue Selbständige
geschaffen wurden, können auch für Angestellte verwendet werden. Da andere Zeiten kommen mögen, sind Optionen für später Zeit sinnvoll.
Damit ist vorrangig gemeint, daß keine Gesundheitsprüfung nötig ist, und man nach einer bestimmten Zeit in eine Reihe besserer Tarife umstellen
kann. Das ist allerdings eher nicht viele Jahre in der Zukunft, sondern z.B. 3, 5, 7 Jahre später, manchmal auch 12 Jahre später. Ist das Lebensalter
dann deutlich höher, hat der Versicherer natürlich auch ein höheres Risiko, und ist dann mit Umstiegsoptionen nicht mehr so großzügig. Daher
hat man dann – ungeachtet der möglichen Umstellungszeitpunkte – eine Obergrenze, bis wann man in bessere Tarife ohne Prüfung übergehen
kann. Das kann mit 40, 45 oder 50 Jahren sein. Zusätzlich sind auch oft von vornherein Altersgrenzen für den Beitritt in einen Tarif mit Umstiegs-
option vorgesehen (max. bis 35, 40, evtl. 45). Das sollte man beachten. Die Option kann im Standard-Tarif selbst enthalten sein, oder man zahlt
einen kleinen Zusatzbeitrag für einen solchen Optionstarif. Es gibt auch Tarife, die leisten nur bei Unfall 2-Bett und Chefarzt, leisten aber ab einem
gewissen Alter (z.B. 45) dann auch für alle Krankenhaus-Aufenthalte so. Einige Versicherer haben auch einen günstigen Zusatztarif, der für eine
bestimmte Zeit oder bis zu einem bestimmten Alter bei Unfall im Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt leistet, oder auch das 1-Bett-Zimmer.
Dieser Tarif kann dann auch eine Option enthalten, daß man z.B. 10 Jahre später in den „echten“ Tarif für 2-Bett mit Chefarzt umstellt, ohne neue
Risikoprüfung. Weitere Bausteine ähnlicher Art leisten nur bei besonders schweren Krankheiten bzw. Unfallfolgen die Wahlleistungen im
Krankenhaus. Solche Diagnosen wären z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Tumor, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnoperation,
AIDS, Koma, chronische Niereninsuffizienz (mit Dialyse). Kann mit dem „Unfall-Tarif“ verbunden werden, wenn gewünscht. Hier lohnt es sich,
genau darauf zu achten, was im Versicherungsschutz enthalten ist. Nicht, daß man denkt, man wäre für alle Fälle im Krankenhaus geschützt, und
dies ist nur bei Unfall so. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und Krankenversicherungen kaufmaennische Angestellte finden Sie hier.
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