|
Angestellte Krankenversicherung / PKV
Mit der letzten Gesundheitsreform, die per 01.01.2011 in Kraft trat, haben sich die Bedingungen geändert, zu denen Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln dürfen.
Alter Stand 2010:
Mit Reform 2007 wurde ja vom Gesetzgeber festgesetzt, dass der Angestellte 3 volle Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze liegen musste, damit er als freiwillig Versicherter dann zum Jahresende kündigen und sich privat versichern konnte.
Ein Berufsanfänger, der sofort über der Pflichtversicherungsgrenze verdiente, mußte ebenfalls 3 ganze Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze verdient haben, bevor er kündigen und wechseln konnte. (siehe auch Angestellter private Krankenversicherung)
Auch der Student, der die letzten Jahre privat versichert war, mußte mit Eintritt in das Berufsleben als Angestellter zunächst 3 Jahre über de Pflichtversicherungsgrenze verdienen, um dann als freiwillig Versicherter eingestuft, kündigen und wieder in die PKV zurückkehren konnte. Das galt auch dann, wenn der Student als Berufsanfänger direkt über der Pflichtversicherungsgrenze lag und zuvor privat versichert war.
Angestellter private Krankenversicherung
Neuer Stand 2011:
Nun ist die Regelung mit der Krankenversicherungsreform 2011 wieder gelockert worden, und der Wechsel ist möglich, wenn ein Kalenderjahr über der Pflichtversicherungsgrenze verdient wird. Der Angestellte wird also vom Arbeitgeber bereits dann als "freiwillig versichert" an die gesetzliche Krankenversicherung gemeldet, wenn er nur 1 Kalenderjahr über der Versicherungspflichtgrenze lag. Dadurch kann der Angestellte bereits zum 01.01. des neuen Jahres seine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kasse kündigen, und sich privat versichern.
Ein Student kann anschließend als Berufanfänger im Angestelltenverhältnis direkt die PKV gehen, sofern er über der Pflichtversicherungsgrenze verdient - er muss also nicht einmal 1 Kalenderjahr abwarten. (siehe auch Angestellter Krankenversicherung)
Wenn ein Arbeitnehmer bei einem neuen Unternehmen beginnt, kann die Einstufung sofort als freiwillig Versicherter erfolgen, wenn der Arbeitnehmer direkt über der Pflichtversicherungsgrenze verdient. Es wird nicht für 1 Jahr Versicherungspflicht ausgelöst, bis die freiwillige Versicherung dann nach 1 Jahr festgestellt wird. Die Berechnung erfolgt in der Art, dass bei Arbeitsbeginn das monatliche Einkommen auf 1 Jahr umgerechnet wird. Liegt der Angestellte danach über der Pflichtversicherungsgrenze, kann der Arbeitnehmer sich sofort privat versichern, wird also gegebenenfalls vom neuen Arbeitgeber gar nicht in der gesetzlichen Kasse angemeldet.
Durch die Veränderung der letzten Gesundheitsreform ist es somit sehr vielen Angestellten möglich, 2 Jahre früher oder sogar sofort in die private Krankenversicherung zu wechseln, während sie vorher 3 Kalenderjahre lang das lückenlose Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze vorweisen mussten. Diese Chance sollten die Angestellten nutzen, denn durch eine veränderte Zusammensetzung der Regierung ist auch eine erneute Änderung der Regelung für die Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung möglich.
Wenn trotz dieser Erläuterungen der jetzigen gesetzlichen Regelung Fragen entstehen, kommen Sie bitte einfach auf uns zu - wir stehen als langjährige Spezialisten für die private Krankenversicherung kompetent zur Verfügung!
(Artikel Angestellter Krankenversicherung / PKV)
|