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Freiberufler Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung aus Sicht des Freiberuflers
Freiberufler sind Berufstätige, die regelmäßig Einkünfte gemäß § 18, Abs. 1 Ziffer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielen. Dazu gehören z.B. Tätigkeiten, die künstlerisch, schriftstellerisch, wissenschaftlich, erzieherisch, unterrichtend ausgeübt werden, sowie eine Reihe weiterer Berufe. Dies sind (alphabetisch sortiert) Ärzte, Architekten, Apotheker, beratende Betriebs- und Volkswirte, Bildberichterstatter, (vereidigte) Buchprüfer, Dentisten, Designer, Dolmetscher, Grafiker, Hebammen, Heilpraktiker, Hochschuldozenten, Ingenieure, Journalisten, Krankengymnasten, Logopäden, Lotsen, medizinische Bademeister, medizinische Masseure, Notare, Patentanwälte, Prozeßagenten, Physiotherapeuten, Psychologen, Rechtsbeistände, Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Übersetzer, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte.
Die Bedürfnisse dieser Personenkreise können sich von denen der gewerblich Selbständigen etwas unterscheiden. Daher gibt es einige Tarife, die speziell für Freiberufler (siehe Artikel Freiberufler private Krankenversicherung)gestaltet wurden. Dies betrifft besonders den Bereich Krankentagegeld (Verdienstausfallabsicherung), sowie Gruppenverträge, die meist über die Mitgliedschaft in größeren Kammern und Verbänden oder anderen Zusammenschlüssen zugänglich sind. Daneben kann es berufsstständisch bedingte Abwandlungen von Standard-Tarifen geben, sowie ganz eigen gestaltete Tarife für Ärzte und Zahnärzte.
So gibt es speziell für Ärzte (auch für Angestellte) besonders günstige Spezial-Tarife, die in der Regel trotz des Nachlasses keine Einschränkungen in den Leistungen haben. Ca. 1/3 aller privaten Krankenversicherer hat solche Arzt-Tarife. Diese können auch für die Familie, die im selben Haushalt lebt, angewendet werden (sofern keine eigene Versicherungspflicht besteht). In manchen Fällen stehen sie sogar dem nicht verheirateten Lebenspartner zur Verfügung. Es lohnt sich sehr, diese Vergünstigungen zu nutzen. Meistens muß dafür derselbe Versicherer gewählt werden, wie für den Arzt selbst. Es gibt bei diesen Versicherern auch für Ärzte besonders günstige Tagegeld-Tarife. Es sind hier oft auch erheblich höhere Absicherungen möglich, als in anderen Berufen. Und die häufige Begrenzung in der Höhe des Tagegeldes bei neu Selbständigen fällt weg, oder wird erheblich großzügiger gehandhabt. (Artikel Relevanz Freiberufler Krankenversicherung)
Noch etwas seltener gibt es die speziellen Tarife für Zahnärzte (auch für Angestellte). Diese sind gewöhnlich nicht in den Arzttarifen versicherbar. Die Besonderheit besteht darin, daß Zahnärzte eher keinen Bedarf für zahnärztliche Honorare haben (weil sie sich mit einem anderen Zahnarzt auf Gegenseitigkeit behandeln), jedoch ist es meist erwünscht, die Material- und Laborkosten abzusichern, die im Zahnbereich aufkommen, und nach Möglichkeit diese dann zu 100 %. Dem wird in den besonderen Zahnarzt-Tarifen Rechnung getragen. Diese Tarife stehen, soweit gewünscht, auch den unmittelbaren Familienangehörigen im eigenen Haushalt zur Verfügung. Auch für Zahnärzte gibt es günstigere Tagegeld-Tarife (oft die gleichen Tarife wie für Humanmediziner).
Wenige Versicherer haben spezielle Tarife für Tierärzte im Angebot (es sind nicht die normalen Humanmediziner-Tarife zulässig).
Freiberufler private Krankenversicherung
Tagegeld-Tarife für Freiberufler:
Freiberufler, wie z.B. Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. haben oft von Anfang an eine bessere Einkommenssituation. Daher können z.B. höhere Tagegelder abgeschlossen werden, als in anderen Personengruppen, bzw. ohne enge Begrenzung in den ersten Tätigkeitsjahren. Darüber hinaus gibt es bei einigen Versicherern Sondertarife, die z.B. bei Krankenhausaufenthalt eine verkürzte Karenzzeit haben (d.h., das Tagegeld setzt früher ein, wie z.B. ab 3. oder 8 Tag, statt erst nach 3 , 4 oder 6 Wochen). Andere Personen dürfen diese nicht erhalten. Ein versierter Berater kennt diese Möglichkeiten. Das Tagegeld wäre übrigens auch separat abschließbar, um solche Leistungsvorteile zu nutzen. Allerdings wäre das Tagegeld (ohne Vollversicherung beim selben Versicherer) dann in den ersten 3 Jahren durch den Versicherer kündbar. (ähnliche Artikel Freiberufler private Krankenversicherung)
Apotheker:
Abgesehen vom Tagegeld und den möglichen Gruppenversicherungen gibt es bei einigen Versicherern auch die Möglichkeit, Medikamente und Verbandsmittel gegen einen Beitragsnachlaß aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen. Durch Muster und sonstige Vergünstigungen kann das der Apotheker ja günstig lösen, auch für seine Familie. Gruppenversicherungen:
Durch die Mitgliedschaft in Kammern und Verbänden gibt es für Freiberufler öfter als für andere Personen die Möglichkeit, rabattierte Krankenversicherungen abzuschließen. Diese gibt es allerdings meist nur bei den ganz großen, bekannten privaten Krankenversicherungen. Die Auswahl ist daher nicht sehr groß. Ob der entsprechende Versicherer allein schon deswegen, weil er diesen Gruppentarif hat, besonders empfehlenswert ist, muß sorgfältig erwogen werden (auch hinsichtlich der Eignung auf Dauer). Das kann nicht rundweg empfohlen werden. Die Nachlässe liegen meist bei ca. 5 %. Es sind ansonsten häufig die normalen Tarife, nur mit dem Rabatt. Jedoch kann es auch Sondertarife geben, die evt. wirklich z.B. nur Steuerberatern, Rechtsanwälten etc. zugänglich sind, die Mitglied im entsprechenden Verband oder der Berufskammer sind. Solche Gruppenversicherungen können leider nicht in den üblichen Vergleichsprogrammen berechnet werden. Der Berater muß also auch die besondere Software der einzelnen Versicherer haben, in denen diese Tarife enthalten sind. (siehe auch News : Freiberufler Krankenversicherung)
Ganz übergeordnet gesehen, können Freiberufler ansonsten bedarfsgerecht wählen, wie der Versicherungsschutz gestaltet werden soll. Neben den besonders hochwertigen Tarifen kommen also auch die sparsamen Existenzgründer-Tarife in Frage, oder man kann ggf. sogenannte Großschadenstarife
wählen, die einen hervorragenden Schutz, aber sehr hohe Selbstbeteiligungen haben (2.000,- bis 5.000,- Euro).
Zusammenfassend bleibt zu sagen, daß es bei Freiberuflern zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten gibt, die ein Fachmann geeignet in Betracht ziehen sollte.
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