SCHWERPUNKT KIND KRANKENVERSICHERUNG

Kind Krankenversicherung

Wenn eines der Elternteile Mitglied der privaten Krankenversicherung ist, wird das Kind meistens auch in der PKV versichert. Im Regelfall wird das Kind dem höher verdienenden Elternteil des Ehepaares zugerechnet. Sollte dies z.B. die Mutter sein, die bereits Mitglied der PKV ist, kann das Kind (siehe auch Kind private Krankenversicherung) nicht in der kostenfreien Familienversicherung des gesetzlich versicherten Vaters mitversichert werden. Eine eigene Versicherung des Kindes in der GKV wäre zwar möglich, der Beitrag beträgt jedoch über 140,- EUR. In diesem Fall ist eine Versicherung bei einem privaten Anbieter unter Umständen preiswerter und damit sinnvoller.

Sonderfall:

Sollte einer der Elternteile selbstständig tätig sein und mit seinem Arbeitseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2012: EUR 50.850,-) liegen, ist trotz einer privaten Versicherung dieses Elternteils eine kostenfreie Mitversicherung des Kindes (siehe auch Kind Krankenversicherung) in der GKV möglich. Unerheblich in diesem Fall ist, ob der in der GKV versicherte Ehegatte ein höheres oder geringeres Einkommen hat. Sobald die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird, endet jedoch die kostenlose Familienversicherung. Es ist ein Wechsel in die PKV zu überlegen, die Alternative wäre ein eigener Kinderbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sollte die Ehe erst nach Geburt des Kindes ( ähnliche Themen Kind Krankenversicherung) geschlossen werden, kann das Kind ab sofort nicht mehr über den Geringerverdiener versichert werden, wenn der höher verdienende Ehepartner Mitglied der privaten Krankenversicherung ist. In diesem Fall sollte man am sinnvollsten direkt eine Versicherung in der PKV für das Kind veranlassen.

Zu beachten ist, dass das Kind durchaus eine eigene PKV wählen kann - es ist also nicht an die Krankenversicherung des Elternteils gebunden! Einige Versicherer bieten zwar erst ab einem gewissen Alter eine eigenständige Versicherung für ein Kind ( Kind private Krankenversicherung) an, es gibt jedoch genügend private Krankenkassen, die ein gesundes Kind auch in jungen Jahren versichern.

Eine langfristige Planung ist hier nicht unbedingt notwendig. Da bei Kindern und Jugendlichen keine Altersrückstellungen gebildet werden und bis zu einem Alter von 14 Jahren der Beitrag für Jungen und Mädchen gleich ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt die PKV gewechselt werden. Anders als bei erwachsenen Versicherten ergibt sich durch den Wechsel keine neue Altersstufe.

Mit anderen Worten:

Bei einem geplanten Versichererwechsel sollte das Kind gesund sein und die Vorteile müssen erkennbar sein. Für das Kind können neu eingeführte Tarife interessant sein, bei einer Beitragserhöhung wäre erneut ein Wechsel zu überlegen. Beiträge zwischen 60,- und 100,- EUR sind in diesem Bereich möglich, abhängig von den persönlichen Bedürfnissen.

Kind private Krankenversicherung

Sonderfall Säuglinge/Neugeborene:

Bei einem Neugeborenen empfiehlt es sich, das Kind zunächst in der bestehenden PKV eines Elternteils zu versichern. Eine Gesundheitsprüfung wird bei dieser Krankenversicherung dann nicht durchgeführt, und der Versicherungsschutz beginnt rückwirkend ab Geburt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Mutter oder der Vater bei der Geburt des Kindes seit mindestens 3 Monaten bei diesem Versicherer sind. Bei einem anderen Anbieter gibt es diese Sonderregelung nicht. Eine höherwertigere Versicherung als die des Elternteils ist für das Kind bei der bestehenden PKV ist jedoch nicht ohne eine Gesundheitsprüfung möglich.

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist nur dann abzuwägen, wenn die bestehende PKV sehr kostspielig ist. Da in diesem Fall die ersten Kosten für das Kind selbst getragen werden müssen, ist dies nur für gesunde Kinder (Themenrelevanz PKV) ratsam, die keine Leistungen - ausser den Vorsorgeuntersuchungen - in Anspruch nehmen mussten. Sollte eine kostspielige Behandlung durchgeführt worden sein, empfiehlt sich zunächst die private Krankenkasse eines Elternteils zu wählen. Bei einer eventuellen späteren Beitragserhöhung wäre dann ein Wechsel zu einem anderen Versicherer zu prüfen, der einen günstigeren Tarif anbietet.

Sonderfall Beihilfe:

Ein für Vater oder Mutter bestehender Anspruch auf Beihilfe erstreckt sich auch auf das Kind, selbst wenn der Beihilfeberechtigte weniger verdient als der Ehepartner. Das somit ebenfalls beihilfeberechtigte Kind (siehe auch Kind Krankenversicherung) hat Anspruch auf 80% Kostenzuschuss (Ausnahme: Hessen und Bremen), und nur noch die restlichen 20% müssen über die PKV abgedeckt werden. Beiträge zwischen 30,- und 35,-/Monat sind in diesem Fall marktüblich, somit ein preiswerter Versicherungsschutz für Kinder. In den oben genannten Bundesländern Hessen und Bremen werden etwas höhere Beiträge fällig, hier wäre jedoch auch mit ca. 50 EUR/Monat eine günstige Versicherung für kleinere Kinder möglich.

Bemerkung zum Arbeitgeber-Zuschuss:

Der Zuschuss des Arbeitgebers betrifft auch das versicherte Kind. Der Arbeitgeber zahlt seinen Zuschuss bis zum durchschnittlichen Höchstsatz der GKV. Als Orientierung: Im Jahr 2012 wurde ein Höchstgesamtbeitrag bis 570,- EUR bezuschusst. Die Anzahl der Versicherer spielt hier keine Rolle.

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