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  Informationen zu Basistarif / Gesundheitsreform

Basis Tarife private Krankenkassen

Allgemeine Krankenversicherungspflicht ab dem 1. Januar 2009

Für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, besteht seit dem 1. Januar 2009 die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte bestand diese Pflicht schon seit 1.4.2007.

Einführung des neuen Basistarifs zum 1.1.2009

Seit dem 1. Januar 2009 können freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte (unversichert gewesene) ohne Berücksichtigung Ihres aktuellen Krankheitsrisikos in den neu geschaffenen Basistarif wechseln. Es gibt keine Zuschläge, Leistungausschlüsse, oder Ablehnungen.

Dieser Basistarif muß zwingend von jedem PKV Versicherer angeboten werden und bildet das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ab. (ähnliches Thema "Basis Tarife private Krankenkassen") Es besteht für den Krankenversicherer Kontrahierungszwang (Annahmezwang).

Bei Erwachsenen kostet der Basistarif grundsätzlich den gleichen Beitrag. Dies gilt selbst bei der Wahl von unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Es macht also keinen Sinn, eine solche zu wählen. Nur bei Kindern und Jugendlichen kann es Beitragsunterschiede durch Alter, Geschlecht und durch unterschiedliche Selbstbeteiligungen geben. Die Beiträge für den Basis-Tarif der PKV dürfen hierbei jedoch den Höchstbeitrag für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Sollte durch die Zahlung des normalen Beitrags nachgewiesenermaßen Hilfsbedürftigkeit ausgelöst werden, reduziert sich der zu zahlende Beitrag um die Hälfte. Besteht die Hilfsbedürftigkeit schon ohne den Beitrag des Basistarifs, sind sogar nur 25 % des normalem Beitrags zu zahlen. (siehe auch Artikel Basis Tarife private Krankenkassen)

Achtung : Es galt für Bestandskunden der PKV nur ein eingeschränkter Zugang zum Basistarif

Nach dem 30. Juni 2009 können Bestandskunden eines Versicherers nur noch in den Basistarif des jeweils eigenen Krankenversicherers wechseln. Und zwar nur dann, wenn sie entweder finanziell bedürftig sind, oder mindestens 55 Jahre alt sind, oder bereits Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Neukunden können ab dem 1. Januar 2009 bei Ihrem privaten Krankenversicherer zwischen dem Basistarif und einem Tarif mit Gesundheits- bzw. Risikoprüfung wählen. Die Wahl für den Basistarif ist bei neuen freiwillig Versicherten der GKV nur in den ersten 6 Monaten möglich.

Basis Tarife private Krankenkassen

Mitnahme von Alterungsrückstellungen

Nur bis zum 30. Juni 2009 durften grundsätzlich alle Bestandskunden eines privaten Versicherers in den Basistarif des eigenen Unternehmens oder auch in den eines anderen Anbieters wechseln, und dabei ihre angesammelten Alterungsrückstellung in Teilen mitnehmen. Die mitnehmbaren Rückstellungen wurden in diesen Fällen auf dem Niveau der Altersrückstellungen für den Basistarif berechnet. (Themenrelevanz Basis Tarife private Krankenkassen) Die Mitnahme dieser Rückstellungen war nur von PKV zu PKV möglich. Nicht aber bei Wechsel in die GKV (dort gibt es ja keine Altersrückstellungen).

Kunden mit Beitragsrückständen

Die Pflicht zur Krankenversicherung hat auch für die privaten Krankenversicherungen überraschende Auswirkungen: Auch, wenn der Kunde den Beitrag nicht bezahlt bzw. bezahlen kann, darf der Versicherer nicht mehr wegen Nichtzahlung kündigen. Er muß für bestimmte Fälle weiterhin leisten: Bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für alle anderen Fälle ruht der Versicherungsschutz. Wenn der Rückstand nicht innerhalb von 1 Jahr beglichen wird, erfolgt zwangsweise die Überführung in den Basistarif.

Artikel zum Thema Basis Tarife private Krankenkassen - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 04.03.2010

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Krankengeld ab dem

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Wir haben für Sie einige der Schritte aus unseren bisheringen Artikel auf dem Weg zur Gesundheitsreform für Sie in Auszügen für Sie vorbeitet. Artikel vom (27.10.2006) Lesen Sie Auszüge aus unserem Artikel zum Elternergeld (Artikel steht nicht in direktem Bezug zum Basistarif) Elternzeit, bzw. Erziehungszeiten (Erziehungsurlaub) Elternzeit Lesen Sie Auschnitte aus unserem umfangreichen Artikel. Zeitraum: In den ersten 14 Monaten nach der Geburt. Dabei kann 1 Elternteil es für höchstens 12 Monate erhalten. Es können 2 Monate dazukommen, wenn für mindestens diese Zeit auch der Ehepartner Elterngeld beantragt, also dann auch höchstens 30 Stunden pro Woche berufstätig ist. Sollte der Vater die 2 Zusatzmonate nicht aufbringen, wird in diesen beiden Monaten noch der Mindestbetrag von 300,- Euro gezahlt. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate. Es sind auch andere Aufteilungen unter den Eltern möglich, jeweils für volle Monate. Auch die Streckung auf die doppelte Zeit (24 bzw. 28 Monate) ist möglich, wobei dann monatlich nur das halbe Elterngeld bezahlt wird. Es ist aber auch möglich, dass beide Eltern gleichzeitig 7 Monate nehmen (in denen bei beiden die Voraussetzungen erfüllt sein müssen). Dann ist das gesamte Elterngeld schon nach 7 Monaten verbraucht. Auch ein nicht verheirateter Vater des Kindes kann Elterngeld beziehen, sofern die Mutter nichts dagegen einzuwenden hat,. Wo beantragen: Das Elterngeld kann beantragt werden bei den Elterngeldstellen der Landkreise, in den Gemeindeverwaltungen oder bei der Krankenkasse. Beantragen sollte man es zügig, weil nur für maximal 3 Monate im Nachhinein geleistet wird. Bereits im Antrag muss festgelegt werden, wie die Verteilung der Monate erfolgt; eine Änderung ist nur in Härtefällen möglich (wie Krankheit). Andere Auswirkungen: Ein gezahltes Mutterschutzgeld wird vom Elterngeld abgezogen, ebenso eine evt. Zahlung des Arbeitgebers in der entsprechenden Zeit.ElterngeldElternzeit Interessante Links zum Thema privat Krankenkassen, privat Krankenversicherungen Gesundheitsreform 2007, Krankenversicherung und Krankenkasse Basis Tarif finden Sie hier.

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