Allgemeine Krankenversicherungspflicht ab dem 1. Januar 2009
Für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland besteht ab dem 1. Januar 2009 die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. (gesetzliche oder private Krankenversicherung)
Einführung des neuen Basistarifs zum 1.1.2009
Ab dem 1. Januar 2009 können freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte ohne Gesundheitsprüfung (also ohne Berücksichtigung Ihres aktuellen Krankenheitsrisikos) in einen neu zu schaffenden Basistarif wechseln.
Im Augenblick wird dieser
Basis-Tarif erst gestaltet.
Dieser Basistarif muß zwingend von jedem PKV Versicherer angeboten werden und bildet das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ab. (ähnliches Thema "Basitarif") Es besteht Kontrahierungszwang.
Berücksichtig werden bei der Berechnung des individuellen Tarifs lediglich Alter und Geschlecht des Versicherten. Die Beiträge für den PKV Basistarif dürfen hierbei jedoch den Höchstbeitrag für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Sollte durch die Zahlung des Beitrags nachgewiesene Hilfebedürftigkeit ausgelöst werden, reduziert sich der zu zahlende Tarif um die Hälfte. (seihe auch Artikel Basitarif)
Achtung : Es gilt ein teilweise eingeschränkter Zugang zum Basistarif
Nach der Frist 30. Juni 2009 können Bestandskunden eines Versicherers nur noch in den Basistarif des jeweiligen eigenen Krankenversicherers wechseln, wenn sie entweder finanziell bedürftig oder mindestens 55 Jahre alt sind oder bereits Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.
Neukunden können ab dem 1. Januar 2009 bei Ihrem privaten Krankenversicherer zwischen
dem Basistarif und einem Tarif mit Gesundheits- bzw. Risikoprüfung wählen.
Basitarif
Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Bis zum 30. Juni 2009 dürfen alle Bestandskunden eines Versicherers in den Basistarif des Unternehmens oder auch in den eines anderen Anbieters wechseln und ihre gesammelten Alterungsrückstellung in Teilen mitnehmen. Die Rückstellungen werden in diesem Fall auf dem Niveau des Basistarifs berechnet. (Themenrelevanz Basitarif) Die Mitnahme von Rückstellungen (der Teil der Altersrückstellungen, der auf einen fiktiven neuen Basistarif entfällt) wird nur von PKV zu PKV möglich sein, nicht aber bei Wechsel in die GKV.
Artikel zum Thema Basitarif - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 15.07.2007
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Wir haben für Sie einige der Schritte aus unseren bisheringen Artikel auf dem Weg zur Gesundheitsreform für Sie in Auszügen für Sie vorbeitet. Artikel vom (27.10.2006) :
Elternzeit, bzw. Erziehungszeiten (Erziehungsurlaub)
Elternzeit
Lesen Sie Auschnitte aus unserem umfangreichen Artikel.
Höhe:
Sie richtet sich nach dem (durchschnittlichen) monatlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens.
Der Anspruch beträgt mindestens 300,- Euro, maximal bis 1.800,- Euro monatlich.
Bei Mehrlingsgeburten kommen noch je 300,- Euro dazu für jedes weitere Kind
Wenn noch andere kleine Geschwister vorhanden sind, kommen unter Umständen 10 % des Elterngeldes dazu, mindestens jedoch 75,- Euro monatlich.
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