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    Private Krankenversicherung für Beamte

Beamter

Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte versichern sich sinnvollerweise in der privaten Krankenversicherung. Da die zuständige Beihilfestelle in der Regel 50 % der Kosten abdeckt, sind nur noch die fehlenden 50 % abzusichern. Eine olche Lösung gibt es in der gesetzlichen Kasse nicht. Aufgrund dessen ist die private Krankenversicherung so gut wie immer günstiger. (siehe auch Beamter)

Ohne Kinder oder mit 1 Kind beträgt die Beihilfe 50 % (außer in Hessen oder Bremen). Der nicht oder nur geringfügig berufstätige Ehepartner eines Beamten hat einen Beihilfeanspruch von 70 %. Kinder haben sogar 80 % Beihilfe. Im Pensionsstatus beträgt die Beihilfe auch für den Pensionär selbst 70 %. Dies gilt wieder für alle (außer Hessen und Bremen). Es sind also nur die fehlenden 30 % bzw. für Kinder 20 % abzusichern.

Aufgrund dieser Regelungen sind auch ganze Familie günstig zu versichern, ganz im Gegensatz zu Angestellten oder Selbständigen, wenn nur der Ernährer berufstätig ist. (Unterthema : Beamter)

Für die meisten Beamten ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung eine Lebensentscheidung. Außer, der Beamtenstatus geht aus gewichtigem Grund verloren. Bei Beamten auf Zeit wäre das so (z.B. Wissenschaftler), bei Beamtenanwärtern, oder wenn jemand seinen Beamtenstatus von sich aus aufgibt, z.B. in die freie Wirtschaft geht.

Somit sollte der Beamte gewöhnlich seinen Versicherer sehr sorgfältig wählen. Es kann (und sollte) so sein, daß er den Rest des Lebens bei diesem Versicherer bleibt.

Beamter

Daher sollte neben Beiträgen und Leistungen (die sich nicht so stark unterscheiden) vor allem langfristige Kriterien in Betracht gezogen werden. Was läßt darauf schließen, daß man auch auf Dauer gut aufgehoben ist? Die längerfristigen Unternehmensdaten und die Tarifpolitik die Preispolitik spielen dabei eine erhebliche Rolle. (ähnliche Themen : Beamter)

Referendare (fürs Lehramt, fürs Finanzamt, für Ministerien etc.) können besonders günstige Beamtenanwärter-Tarife nutzen. Diese gehen in aller Regel nur bis Alter 34, dann erfolgt eine Höherstufung in die normalen Tarife. Die Anwärter-Tarife bilden keine Rückstellungen fürs Alter, was sie entsprechend günstig macht. Sie sind Lösungen auf Zeit, bis die Ausbildung beendet ist. Danach wird die Person entweder als Angestellter versicherungspflichtig, und kommt in die gesetzliche Kasse. Oder er wird in das Beamtenverhältnis übernommen. In diesem Fall kann er sich den Versicherer auf die Dauer fast immer neu auswählen. Durch die fehlende Altersrückstellung würde in jedem Fall das neue Alter zum Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis zählen. Es ist also nur bedingt sinnvoll, bereits als Beamtenanwärter den Versicherer für zeitlebens zu wählen. (siehe auch Beamter)

Für die richtige Wahl, insbesondere auf die Dauer gesehen, und für die feineren Unterschiede im Leistungsbereich ist eine fachmännische Beratung sehr sinnvoll. Artikel zum Thema Beamter - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 09.03.2009

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