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Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherung
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze- und Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2011 / 2010
Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 ( die Grenze, bis zu welchem monatlichem Gehalt
oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den
Beitragssatz zur Kasse zahlen muß)
liegt bei jährlich 44.550,- Euro / 3.712,50 Euro nach 2010 45.000,- Euro bzw. monatlich. 3.750,- Euro.
Höhe der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze :
2011
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44.550.- Euro jährlich
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2010
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45.000.- Euro jährlich
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2009
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44.100.- Euro jährlich
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2008
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43.200,- Euro jährlich
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2007
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42.750.- Euro jährlich
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Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2011 liegt bei einem Jahreseinkommen von 49.500,- Euro / monatlich 4.125 Euro. (nach 2010 / Jahreseinkommen 49.950,- Euro / monatlich 4.162,50 Euro)
Höhe der jeweils aktuellen Pflichtversicherungsgrenze :
2011
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49.500.- Euro jährlich
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2010
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49.950.- Euro jährlich
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2009
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48.600.- Euro jährlich
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2008
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48.150,- Euro jährlich
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2007
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48.150,- Euro jährlich
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Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt 2010 eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 45.000 Euro (3.750,- Euro monatlich) für alle Bundesländer (2009 waren es 44.100 Euro, 3.675 Euro monatlich). Wer das erfüllte, fällt nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn er unter diese Grenze fällt. (bitte beachten Sie auch unseren Artikel "Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherung")
Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherung
Erklärungen zur Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt
oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den
Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.
Bis 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der
Versicherungspflichtgrenze. Zum 1.1.2003 wurde das geändert.
Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze
Auf monatlicher Basis ist also 2011 ein Brutto von 4.125,00 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2010 4.162,50 Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.807,69 Euro Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherung)
Das Nettoeinkommen spielt dabei keine Rolle.
Gemäß dem neuen Gesetz, verabschiedet 22.12.2010, genügt es, 1 Jahr über der Pflichtgrenze gelegen zu haben, sofern man dann auch Anfang des neuen Jahres über der neuen Pflichtgrenze liegt. Berufsanfänger, die gleich über der Pflichtgrenze liegen, können sofort in die private Krankenversicherung.
Wer anläßlich Arbeitgeberwechsels über der Pflichtgrenze liegt, darf anläßlich dessen ebenfalls gleich in die PKV. In diesen beiden Fällen wird das Einkommen auf die 12 (oder 13) Monatsgehälter hochgerechnet, es geht also nicht unbedingt nach dem wirklichen Einkommen des jeweiligen Jahres.
(Themenrelevanz / bzw. ähnliche Themen finden Sie oben auf dieser Seite: "Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherung")
Auf der Grundlage des derzeitigen durchschnittlichen Höchstsatzes 2011 sind 575,74 Euro Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu zahlen. Bei privat Versicherten
ist der maximale Arbeitgeberzuschuss 271,01 Euro. Für freiwillig Versicherte Angestellte kommen in der gesetzlichen Kasse dann noch 72,39 Euro (Kinderlose 81,68) Pflegeversicherung dazu. In der PKV ist der Beitrag zur Pflegeversicherung deutlich günstiger, abhängig vom Alter.
Bei Alter 40 sind es ca. 24,- Eur. Auch davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass
es zusammen auf ca. 280,- Euro Arbeitgeberzuschuß hinausläuft. Der Arbeitgeber-
zuschuß ist optimal genutzt, wenn der Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung nicht wesentlich über 560,-.
(relevante Themen "Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherung")
Das maximale Tagegeld in der gesetzlichen Kasse ist für 2011 täglich 87.- Euro.
Artikel zum Thema Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherung - Wir haben Teile dieses Informationsangebotes zum letzten mal am 23.03.2011 aktualisiert
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