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Einsteiger-Tarife Krankenversicherung

Was sind Einsteiger-Tarife in der PKV? Wer kann sie nutzen?

Einsteiger-Tarife sind von der Idee her Tarife, die in etwa an die Leistungen der gesetzlichen Kasse angelehnt sind, und dadurch besonders preiswert sind (anhängig vom Eintrittsalter).

Die Tarife wurden vom Grundgedanken dabei für neu Selbstständige geschaffen, praktisch als Existenzgründer-Tarif. Neu Selbständige bleiben mitunter anfangs bei der gesetzlichen Kasse, bis sie sehen, sie etablieren sich als Selbständige, und wechseln erst dann in die private Krankenversicherung. Das hat zwar auch etwas für sich, und es kann auch sein, daß anfangs die GKV dabei auch gar nicht ungünstig ist. Nachteilig ist bei dem Vorgehen, daß der Kunde dann ein höheres Eintrittsalter hat, und manchmal auch nicht mehr so gesund ist, wie bei Existenzgründung. Die PKV wollte diesem Personenkreis den Zugang zur PKV erleichtern.

Daher auch der Ansatzpunkt, nicht wesentlich bessere Leistungen als in der Kasse anzubieten, und so den Beitrag zu drücken; auch ohne höhere Selbstbeteiligung wird es so schön günstig, und unterbietet oft den Mindestsatz, den die gesetzliche Kasse am Anfang anbietet. Bei diesem bleibt es ja auch nicht. Ersparnisse gegenüber normalen PKV-Tarifen von 100,- Euro und mehr monatlich sind keine Seltenheit.

Mit diesem Einsteiger-Tarif ist auch fast immer die Option verbunden, nach einiger Zeit (wenn man sich etabliert hat) beim gleichen Versicherer in höherwertige Tarife umzustellen, und zwar ohne Gesundheitsprüfung.

Trotz dieser starken, passenden Ausrichtung für Existenzgründer sind diese Tarife jedoch auch allen anderen Personen zugänglich, die in die PKV gehen können, statt in der gesetzlichen Kasse zu bleiben. Also auch schon länger Selbständige, die sparen wollen (oder müssen), oder Angestellte.

Schon länger Selbständige haben dann oft nicht mehr die Umstiegsoption enthalten, weil diese insbesondere für einen Einstieg in eher jüngeren Jahren gedacht ist. So entfällt die Option bei einigen Versicherern, wenn man später als mit 35 einsteigt. Manchmal geht es auch noch bis 40 oder 45 Jahre. Aber jedenfalls kann auch jemand, der sich erst mit 50 selbständig macht, diese Einsteiger-Tarife nutzen. Oder ein Selbständiger, der mit der Beitragsentwicklung unzufrieden ist, und in den Einsteiger-Tarif eines Konkurrenten wechseln will.

Bei Angestellten wäre ein Einsteiger-Tarif eher ungewöhnlich, denn da der Arbeitgeber den halben Beitrag zahlt, ist die Notwendigkeit zum Sparen nicht so hoch. Auch hat man ja dann nur die halbe Beitragsersparnis für sich, und dafür die schwächere Leistung, was erstmal kein so gutes Geschäft ist. Ein sinnvoller Weg kann es allerdings sein, wenn man in relativ jungen Jahren bereits Kinder hat, und die Frau noch nicht wieder berufstätig ist. Mittels der Einsteiger-Tarife kann man eine 3- oder 4-köpfige Familie etwa im Rahmen des Höchstsatzes der gesetzlichen Kasse versichern. So hat der Mann dann ein günstigeres Eintrittsalter, und stellt später, wenn die Frau wieder berufstätig wird, in bessere Tarife um. Auch dabei kann ja die Option nützlich sein.

Etwas genauer zur Umstellungsoption:

Häufig ist sie z.B. so gestaltet, daß man 3 Jahre nach Beginn, oder 4 Jahre, 5 oder 6 Jahre danach, in bessere Tarife umstellen kann. Ohne neue Gesundheitsprüfung, und ohne die Wartezeit, die man sonst für die bessere Leistung hätte (diese ist 3-8 Monate). Die Versicherer können nur einen oder mehrere Umstiegszeitpunkte anbieten, man darf aber nur einmal umstellen. Wenn es mehrere Zeitpunkte gibt, kann dies bis 12 Jahre in der Zukunft liegen. Es können zusätzliche Bedingungen damit verbunden sein, wie z.B. daß man bei der Umstellung nicht älter als 40 oder 45 Jahre ist. In welche Tarife bzw. auf welche Leistungen man umstellen kann, regelt der Versicherer in den jeweiligen Bedingungen.

Typische Gestaltung der Einsteiger-Tarife:

Geringe Selbstbeteiligung (um die 300,- Euro jährlich. Im Krankenhaus das Mehrbett-Zimmer ohne Wahlarzt, wie in der GKV. 100 % Zahnbehandlung, und 50 bis 60 % Zahnersatz. Oft mit dem Hausarztprinzip verbunden, aber nicht zwangsläufig. In dem Fall geht man immer erst zum Hausarzt, bzw. zu einem praktischen Arzt, ehe man Fachärzte aufsucht. Ambulante Leistungen ähnlich der Kasse, z.B. keinen Heilpraktiker, geringe Brillenleistung, manchmal nur Erstattung von Nachahmer-Präparaten (soweit erhältlich).

Teilweise erhältliche Abwandlungen:

Kein Hausarztprinzip. Zahnersatz etwas erhöht, teilweise bis zu 80 %; das ist aber eher selten. Manchmal wird auch eine „echte“ Aufstockung auf das 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt angeboten. Beides zusammen kaum mal, denn wenn man beides besser haben will, ist man eher ein Anwärter auf die normalen, hochwertigen Tarife. Aus einem Einsteiger-Tarif kann und soll man keinen Top-Tarif machen. Was es seit neuerem gibt, ist aber ein günstiger Ergänzungsbaustein, der nur bei Unfall 2-Bett oder sogar 1-Bett mit Chefarzt im Krankenhaus bietet. Seltener gibt es solche kleinen Bausteine, die nur bei besonders schwer- wiegenden Erkrankungen im Krankenhaus dann 2- Bett oder 1-Bett mit Chefarzt anbietet. Die Unfall- und Akutlösung ist z.T. auch kombinierbar.

Manche Tarife enthalten auch in gewissem Rahmen Heilpraktiker-Leistungen. Von mehreren Versicherern gibt es die Einsteiger-Tarife auch mit einer mittelhohen Selbstbeteiligung, wie ca. 600,- Euro. Mehr ist selten vorgesehen, weil man Existenzgründer mit einer hohen Selbstbeteiligung auch überfordern könnte. Die 600,- Euro Selbstbeteiligung läßt sich dann teilweise wieder mit einer besseren Leistung im Zahnbereich oder im Krankenhaus kombinieren. Dann ist aber auch fast immer das Hausarztprinzip enthalten.

Auch in Verbindung mit Einsteiger-Tarifen kann das Tagegeld ganz normal variabel gestaltet werden, nach individuellem Bedarf.

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