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PKV als Familie
In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, einen "Familienbeitrag" gibt es nicht.
Die günstigste Absicherung für Kinder, mit Mehrbett-Zimmer, Zahntarif und geringer Selbstbeteiligung, kostet zwischen 60,-
und 80,- Euro.
Ist ein Elternteil in der in der privaten Krankenversicherung versichert, sind die Kinder beim Höherverdienenden (Bruttoeinkommen) zuzurechnen.
Kinder kosten dann immer eigenen Beitrag.
In der privaten Krankenversicherung (PKV)
oder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Ist der Höherverdiener in der PKV, ist die PKV in der Regel auch für die Kinder sinnvoll. Nur in dem speziellen Fall von einem hohen Risikozuschlag (oder wenn es nicht versicherbar ist), macht es Sinn, ein Kind gegen eigenen Beitrag in der GKV zu lassen (ca. 120,- Euro).
Ausnahme:
Ein Elternteil ist selbständig (und privat versichert), liegt jedoch dabei unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze. In diesem Fall, und solange das so ist, können Kinder beim anderen Elternteil kostenlos in der GKV mitversichert sein, sofern dieser dort ein eigenes, versicherungspflichtiges Einkommen (über 400,- Euro) hat.
Arbeitgeber-Zuschuß:
Der Arbeitgeber zahlt für die Familienmitglieder mit, die im Falle einer Versicherung in der GKV dort kostenlos mitversichert gewesen wären. Der Höchstbeitrag des Arbeitgebers (inkl. Pflegepflicht) liegt bei 265,00 Euro. Sind über 530,00 Euro Gesamtbeitrag zu zahlen, muß der Arbeitnehmer den überschreitenden Teil alleine zahlen. Übrigens kann sich der Arbeitgeber-Zuschuß dabei auch auf mehrere Versicherer beziehen.
Elternzeit (früher Erziehungsurlaub):
War die Frau bis zum Eintritt in den Erziehungsurlaub pflichtversichert, ist sie für die Dauer des Erziehungsurlaubs bzw. Elternzeit beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert, also für
bis zu 3 Jahre.
Das Erziehungsgeld selbst wird zwar oft ab 7.Monat wegfallen, da ab dieser Zeit die Einkommensgrenze dafür wesentlich niedriger ist: Ab ca. 25.600,- Euro Familien-Einkommen jährlich gibt es kein Erziehungsgeld mehr. Die kostenlose Krankenversicherung gilt aber auch dann weiter!
Schließt sich das 2.Kind an, verlängert sich diese kostenlose Versicherungszeit entsprechend.
Dieser Aspekt kann die PKV für den Mann sinnvoll machen. Besonders, wenn die Frau
vermutlich bald oder direkt nach dem Erziehungsurlaub wieder einer Tätigkeit mit mehr als derzeit 400.- Euro Einkommen nachgeht. In der Mehrzahl der Fälle ist das so.
Ist die Frau jedoch freiwillig in der GKV, der Mann aber privat versichert, muß die Frau auch im Erziehungsurlaub von Anfang an eigenen Beitrag zahlen.
Dies sind in der Regel um 270,- Euro.
Vorsicht, wenn der Mann sehr viel verdient: Immer öfter erheben die GKV den halben Beitragssatz aus dem vollen Einkommen des Mannes. Der Beitrag kann dann wesentlich höher werden! Bei 7.725,- Euro brutto des Mannes wird auch für die Frau der Höchstsatz fällig, also bis zu ca. 500,- Euro monatlich.
Aus dieser Sicht kann es sich lohnen, daß die Frau (ebenfalls) in die PKV wechselt.
Wichtig:
Eine privat versicherte Frau hat nicht mehr die Möglichkeit, in die kostenlose Familienversicherung des Mannes aufgenommen zu werden, wenn Sie die in den Erziehungsurlaub geht.
Kinder mit Einkommen:
Kinder fallen bei Eintritt in die Berufsausbildung (mit Einkommen) aus der PKV der Eltern heraus und sind dann wieder versicherungspflichtig.
Studenten:
Dies gilt auch für Studenten, wobei diese allerdings bis 25 Jahre auch über die Eltern in der GKV kostenlos mitversichert sind (ggf. 1 Jahr länger, wenn die Wehrdienst-Zeit oder Ersatzdienst-Zeit dazukommt).
Der Studentenbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit rund 55,00 Euro. In der PKV wären es um die 95,- Euro für Männer, und 140,- Euro für Frauen. Die GKV hilft also hier sparen, auch wenn das Kind bis dahin in der PKV der Eltern dabei war.
Tip:
Wenn bereits ältere Kinder vorhanden sind, die in absehbarer Zeit als Auszubildende(r) oder Student(in) eigenständig (günstig) versichert werden könnten, sollte der Höherverdiener so früh wie möglich in die PKV wechseln, und in der Regel NICHT abwarten, bis die Kinder herauswachsen.
Grund:
Pro Jahr höherem Eintrittsalter steigt der Monatsbeitrag dauerhaft um ca. 10, bis 12,- Euro. Das kann sich langfristig relativ teuer auswirken.
Fazit:
Langfristig rechnet sich die PKV meist auch mit 1-2 Kindern, sofern voraussichtlich davon ausgegangen werden kann, daß die Frau ausserhalb des Erziehungsurlaubes ebenfalls berufstätig ist.
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