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    Die Frau in der privaten Krankenversicherung

Frau privat Krankenversicherer

Private Krankenversicherung für Frauen

Grundsätzlich ist auf den ersten Blick die private Krankenversicherung für die Frau genauso attraktiv wie für den Mann.

Das ist auch völlig richtig - für Frauen ist die Auswahl der richtigen PKV aber differenziert zu sehen:

Frauen werden durchschnittlich älter als Männer. Sie verursachen in jüngerem Alter mehr Kosten als Männer, die durch die Krankenversicherungen zu tragen sind (Stichwort Frauenarzt, Schwangerschaft, Geburt), im Alter sind die Kosten für Frauen deutlich geringer als bei Männern. ( siehe auch Artikel Frau privat Krankenversicherer )

Die Beiträge sind in der privaten Krankenversicherung für das weibliche Geschlecht eigenständig und anders kalkuliert, ab ca. Alter 15 Jahre auch für Mädchen anders als für Jungen.

Dazu kommt, dass Frauen oftmals einen anderen Anspruch an die private Krankenversicherung stellen (beispielsweise deutlich mehr Wert auf Vorsorgeuntersuchungen legen und an Leistungen für Heilpraktiker interessiert sind oder häufiger die Absicherung der Leistung Privatpatient mit 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus wünschen).

Dadurch ergibt sich in der Praxis, dass eine empfehlenswerte, besonders preiswerte PKV für den Mann nicht unbedingt auch die optimale Lösung für die Frau ist. ( Relevanz "Frau privat Krankenversicherer" )

Die speziellen Wünsche der Frau und die beitragsspezifischen Unterschiede sollten in einer Vergleich der privaten Krankenversicherungen für eine Frau berücksichtigt und führen nicht selten auch wirklich zu einem anderen Ergebnis, als ein Vergleich für einen Mann gleichen oder ähnlichen Alters.

Frau privat Krankenversicherer

Kostenlose Mitversicherung beim Ehemann

Oft meinen berufstätige Frauen, sie sollten lieber nicht in die private Krankenversicherung wechseln, sondern besser in der gesetzlichen Kasse bleiben, damit bei späterer Heirat und Kindern die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung beim Ehemann möglich ist.

Tatsächlich aber können sie sich aber sofort und völlig unbedenklich in der PKV versichern, denn eine kostenlose Mitversicherung beim Ehemann ist auch dann möglich, *sofern der Ehemann in der gesetzlichen Kasse versichert ist. ( ähnliche Artikel Frau privat Krankenversicherer )

*Ob die kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen (in der Regel Frau und Kinder) möglich ist, hängt davon ab, dass der Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, egal ob er freiwillig oder pflichtversichert ist.

Die kostenlose Mitversicherung kann beginnen, sobald das Arbeitsverhältnis und eine eventuelle Elternzeit endet - natürlich auch für das Kind. Eine bestehende private Krankenversicherung kann zu diesem Zeitpunkt - ohne lange Kündigungsfristen - genau zu diesem Termin beendet werden (oder in eine Anwartschaft umgewandelt werden, was (je nach Umständen) der bessere Weg sein kann. ( Unterthema Frau privat Krankenversicherer )

Wenn die Frau nach der Entbindung ein geringfügiges Einkommen von derzeit 400,- Euro monatlich hat, löst das keine Pflichtversicherung bei der Kasse aus. In dem Fall läuft eine private Krankenversicherung weiter. Bei etwas höherem Einkommen, wie z.B. Halbtagstätigkeit, entsteht fast immer die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse.

Das bedeutet:

Plant eine privat versicherbare Frau später ein Kind (oder mehr), entscheidet sie sich eher nicht auf Dauer für die private Krankenversicherung. Das sollte bei der Auswahl der Geselllschaft im Vornherein berücksichtigt werden.

Artikel zum Thema Frau privat Krankenversicherer - Wir haben Teile dieses Informationsangebotes zum letzten mal am 03.04.2010 aktualisiert

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Familie in der PKV " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Frau und private Krankenversicherung finden Sie hier hier: Frauen wünschen häufig einen besonders hochwertigen Versicherungsschutz. Da mehr Vorsorgeuntersuchungen anfallen, wie z.B. beim Gynäkologen, sollten diese auch dann übernommen werden, wenn über das gesetzlich übliche Vorsorgeniveau hinausgegangen wird. Wie z.B. eine Mammographie. Oft wird auch Wert auf den Heilpraktiker gelegt, und ganz generell werden naturverbundene, alternative Behandlungsmethoden geschätzt. Im Gegensatz zu Männern spielt die Beitragsrückerstattung keine so große Rolle. Frauen denken wegen der Wahl des Versicherers auch eher langfristig. Unter Umständen wird aber auch die private Krankenversicherung nur für eine absehbare Anzahl an Jahren als Vollversicherung genutzt. Wenn nämlich Nachwuchs angestrebt wird, wird nicht nur eine vorübergehende Pause in der Berufstätigkeit eingelegt, sondern häufig wird dann die Berufstätigkeit längere Zeit nur noch Teilzeit ausgeübt. Angestellte kommen in der Regel damit unter die Pflichtgrenze, und sie kommen wieder in die gesetzliche Kasse zurück. Ist ins absehbarer Zeit nicht mit einer Vollzeit-Tätigkeit und damit dem Überschreiten der Pflichtgrenze zu rechnen, würde man bei der Auswahl geeigneter Versicherer sinnvollerweise doch nicht so langfristig planen. D.h., man könnte den erstrangig den Schwerpunkt Beitrag/Leistung beachten, und auf individuelle Leistungswünsche (z.B. auch im Zusammenhang mit Mutterschaft). achten. Beispielsweise gibt es einige wenige Versicherer, bzw. bestimmte Tarife, wo für 3-6 Monate der Beitrag entfällt, wenn man in der Elternzeit ist, und keine Einnahmen erzielt. Während der Babypause bleibt man in der PKV. Man kann dann den Versicherungsschutz dann reduzieren, um Beitrag zu sparen. In der gesetzlichen Kasse hätte man ohnehin auch Beiträge zu zahlen. Abhängig vom Einkommen des Mannes kann das zwischen knapp 300,- und 500,- Euro liegen. Manche Frauen bleiben freiwillig in der gesetzlichen Kasse, weil sie sich gerade während der Mutterschaftspause davon Vorteile versprechen. Es kommt vor, dass man glaubt, in der Elternzeit kostenlos in der GKV versichert zu sein. Diese Regelung gilt jedoch nur für pflichtversicherte Frauen, nicht für freiwillig Versicherte. Bei freiwillig Versicherten wird das halbe Bruttoeinkommen des Mannes zugrunde gelegt, und daraus der Beitragssatz der betreffenden Kasse gerechnet. Um die 300,- Euro sind normal, und es kann bis zum Höchstsatz der Kasse gehen. Das Kind wird übrigens dem Höherverdiener zugerechnet. Wenn das (meistens) der Mann wäre, und dieser ist in der PKV, müsste für das Kind also ohnehin ein eigener Beitrag entrichtet werden, egal, wo die Mutter versichert ist. Interessante Links zum Thema private Krankenversicherung , Fuer Frauen private Krankenversicherung und Private Versicherung fuer Frauen finden Sie hier.

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