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    Die Frau in der privaten Krankenversicherung

Frau private Krankenkasse

Private Krankenversicherung für Frauen

Grundsätzlich ist auf den ersten Blick die private Krankenversicherung für die Frau genauso attraktiv wie für den Mann.

Das ist auch völlig richtig - für Frauen ist die Auswahl der richtigen PKV aber differenziert zu sehen:

Die Beiträge sind in der privaten Krankenversicherung für das weibliche Geschlecht eigenständig und anders kalkuliert, ab ca. Alter 15 Jahre auch für Mädchen anders als für Jungen. Das gilt jedenfalls noch bis Ende 2012. Dann jedoch müssen die Beiträge unabhängig vom Geschlecht kalkuliert werden. Die an sich berechtigte unterschiedliche Kalkulation darf es dann nicht mehr geben. Das nennt man dann Unisex-Tarife.

Es ist festzustellen, dass Frauen oftmals andere Ansprüche an die private Krankenversicherung stellen. Beispielsweise wird deutlich mehr Wert gelegt auf Vorsorgeuntersuchungen, und an Leistungen für Heilpraktiker gibt es mehr Interesse, oder häufiger ist die Absicherung der Leistung Privatpatient mit 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus gewünscht.

Dazu kommt, dass Frauen oftmals einen anderen Anspruch an die private Krankenversicherung stellen (beispielsweise deutlich mehr Wert auf Vorsorgeuntersuchungen legen und an Leistungen für Heilpraktiker interessiert sind oder häufiger die Absicherung der Leistung Privatpatient mit 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus wünschen).

Dadurch ergibt sich in der Praxis, dass eine empfehlenswerte, besonders preiswerte PKV für den Mann nicht unbedingt auch die optimale Lösung für die Frau darstellt.. ( Relevanz "Frau private Krankenkasse" )

Die speziellen Wünsche der Frau und die beitragsspezifischen Unterschiede sollten (solange sie denn noch gelten) in einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen für eine Frau berücksichtigt werden, und führen häufig auch wirklich zu einem anderen Ergebnis, als ein Vergleich für einen Mann gleichen oder ähnlichen Alters.

Frau private Krankenkasse

Kostenlose Mitversicherung beim Ehemann

Oft meinen berufstätige Frauen, sie sollten lieber nicht in die private Krankenversicherung wechseln, sondern besser in der gesetzlichen Kasse bleiben, damit bei späterer Heirat und Kindern die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung beim Ehemann möglich ist.

Sofern der Ehemann aber freiwillig oder versicherungspflichtig in der GKV ist, kann bei Aufgabe der Berufstätigkeit (oder Übergang in einem Minijob) problemlos die kostenlose Mitversicherung beim Ehemann genutzt werden. Die Kinder werden ohnehin dem Höherverdiener zugeordnet. In dieser Konstellation gibt es also kein Hindernis für die Frau, für einige gute Jahre die PKV zu nützen. ( ähnliche Artikel Frau private Krankenkasse )

Die kostenlose Mitversicherung kann beginnen, sobald das Arbeitsverhältnis und eine eventuelle Elternzeit endet - natürlich auch für das Kind. Eine bestehende private Krankenversicherung kann zu diesem Zeitpunkt - ohne lange Kündigungsfristen - genau zu diesem Termin beendet werden (oder in eine Anwartschaft umgewandelt werden, was (je nach Umständen) der bessere Weg sein kann. ( Unterthema Frau private Krankenkasse )

Das bedeutet:

Plant eine privat versicherbare Frau später ein Kind (oder mehr), entscheidet sie sich eher nicht auf Dauer für die private Krankenversicherung. Das sollte bei der Auswahl der Gesellschaft im Vornherein berücksichtigt werden.

Artikel zum Thema Frau private Krankenkasse - Wir haben Teile dieses Informationsangebotes zum letzten mal am 12.02.2012 aktualisiert

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Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Familie in der PKV " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Frau und private Krankenversicherung finden Sie hier hier: Frauen wünschen häufig einen besonders hochwertigen Versicherungsschutz. Da mehr Vorsorgeuntersuchungen anfallen, wie z.B. beim Gynäkologen, sollten diese auch dann übernommen werden, wenn über das gesetzlich übliche Vorsorgeniveau hinausgegangen wird. Wie z.B. eine Mammographie. Oft wird auch Wert auf den Heilpraktiker gelegt, und ganz generell werden naturverbundene, alternative Behandlungsmethoden geschätzt. Im Gegensatz zu Männern spielt die Beitragsrückerstattung keine so große Rolle. Ist zu vermuten, dass die Versicherungspflicht eher vorübergehend ist, würde man den Versicherer eher auf Dauer auswählen. Manche Frauen bleiben freiwillig in der gesetzlichen Kasse, weil sie sich gerade während der Mutterschaftspause davon Vorteile versprechen. Es kommt vor, dass man glaubt, in der Elternzeit kostenlos in der GKV versichert zu sein. Diese Regelung gilt jedoch nur für pflichtversicherte Frauen, nicht für freiwillig Versicherte. Bei freiwillig Versicherten wird das halbe Bruttoeinkommen des Mannes zugrunde gelegt, und daraus der Beitragssatz der betreffenden Kasse gerechnet. Um die 300,- Euro sind normal, und es kann bis zum Höchstsatz der Kasse gehen. Das Kind wird übrigens dem Höherverdiener zugerechnet. Wenn das (meistens) der Mann wäre, und dieser ist in der PKV, müsste für das Kind also ohnehin ein eigener Beitrag entrichtet werden, egal, wo die Mutter versichert ist. Interessante Links zum Thema private Krankenversicherung , Frau privat Krankenversicherer und Krankenkassen Frau finden Sie hier.

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