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    Die Frau in der privaten Krankenversicherung

Frauen Privat PKV

Private Krankenversicherung für Frauen

Grundsätzlich ist auf den ersten Blick die private Krankenversicherung für die Frau genauso attraktiv wie für den Mann.

Das ist auch völlig richtig - für Frauen ist die Auswahl der richtigen PKV aber differenziert zu sehen:

Die Beiträge sind in der privaten Krankenversicherung für das weibliche Geschlecht eigenständig und anders kalkuliert, ab ca. Alter 15 Jahre auch für Mädchen anders als für Jungen. Das gilt jedenfalls noch bis Ende 2012. Dann jedoch müssen die Beiträge unabhängig vom Geschlecht kalkuliert werden. Die an sich berechtigte unterschiedliche Kalkulation darf es dann nicht mehr geben. Das nennt man dann Unisex-Tarife.

Es ist festzustellen, dass Frauen oftmals andere Ansprüche an die private Krankenversicherung stellen. Beispielsweise wird deutlich mehr Wert gelegt auf Vorsorgeuntersuchungen, und an Leistungen für Heilpraktiker gibt es mehr Interesse, oder häufiger ist die Absicherung der Leistung Privatpatient mit 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus gewünscht.

Dazu kommt, dass Frauen oftmals einen anderen Anspruch an die private Krankenversicherung stellen (beispielsweise deutlich mehr Wert auf Vorsorgeuntersuchungen legen und an Leistungen für Heilpraktiker interessiert sind oder häufiger die Absicherung der Leistung Privatpatient mit 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus wünschen).

Dadurch ergibt sich in der Praxis, dass eine empfehlenswerte, besonders preiswerte PKV für den Mann nicht unbedingt auch die optimale Lösung für die Frau darstellt.. ( Relevanz "Frauen Privat PKV" )

Die speziellen Wünsche der Frau und die beitragsspezifischen Unterschiede sollten (solange sie denn noch gelten) in einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen für eine Frau berücksichtigt werden, und führen häufig auch wirklich zu einem anderen Ergebnis, als ein Vergleich für einen Mann gleichen oder ähnlichen Alters.

Frauen Privat PKV

Kostenlose Mitversicherung beim Ehemann

Oft meinen berufstätige Frauen, sie sollten lieber nicht in die private Krankenversicherung wechseln, sondern besser in der gesetzlichen Kasse bleiben, damit bei späterer Heirat und Kindern die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung beim Ehemann möglich ist.

Sofern der Ehemann aber freiwillig oder versicherungspflichtig in der GKV ist, kann bei Aufgabe der Berufstätigkeit (oder Übergang in einem Minijob) problemlos die kostenlose Mitversicherung beim Ehemann genutzt werden. Die Kinder werden ohnehin dem Höherverdiener zugeordnet. In dieser Konstellation gibt es also kein Hindernis für die Frau, für einige gute Jahre die PKV zu nützen. ( ähnliche Artikel Frauen Privat PKV )

Die kostenlose Mitversicherung kann beginnen, sobald das Arbeitsverhältnis und eine eventuelle Elternzeit endet - natürlich auch für das Kind. Eine bestehende private Krankenversicherung kann zu diesem Zeitpunkt - ohne lange Kündigungsfristen - genau zu diesem Termin beendet werden (oder in eine Anwartschaft umgewandelt werden, was (je nach Umständen) der bessere Weg sein kann. ( Unterthema Frauen Privat PKV )

Das bedeutet:

Plant eine privat versicherbare Frau später ein Kind (oder mehr), entscheidet sie sich eher nicht auf Dauer für die private Krankenversicherung. Das sollte bei der Auswahl der Gesellschaft im Vornherein berücksichtigt werden.

Artikel zum Thema Frauen Privat PKV - Wir haben Teile dieses Informationsangebotes zum letzten mal am 12.02.2012 aktualisiert

   A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E S   A N G E B O T


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Familie in der PKV " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Frau und private Krankenversicherung finden Sie hier hier: Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten sind zu beachten: Einige Versicherer bieten an, in der Elternzeit (bzw. solange nicht gearbeitet wird) den Versicherungsschutz zu reduzieren, und erlauben später ohne neue Gesundheitsprüfung die Rückstufung in die ursprünglichen Tarife. Eine Reduzierung ist auch sonst stets zulässig, aber überwiegend wird dann für die Wiedereinsetzung der alten Tarife eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Wird jedoch Teilzeit gearbeitet (was auch im Rahmen des Elterngeldes in gewissem Rahmen zugelassen ist), entsteht zumindest vorübergehend die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse. Wenn man wegen der weiteren Planung der Berufstätigkeit die PKV noch nicht aufgeben will, kann man den Vertrag erstmal ruhen lassen (man nennt das Anwartschaft). Diese ist allerdings nicht ganz billig, und lohnt sich eher für eine überschaubare Zeit. Durch die Anwartschaft besteht dann das Recht, den Vertrag später zu den alten Bedingungen (ohne Gesundheitsprüfung, und mit dem alten Eintrittsalter) wieder zu aktivieren. Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, nur das Tagegeld in Anwartschaft zu versetzten, solange man beruflich pausiert, und in der PKV bleibt. Das ist sinnvoll. Interessante Links zum Thema private Krankenversicherung , Fuer Frauen Versicherung fuer Frauen und Krankenkassen fuer Frauen finden Sie hier.

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