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    Die Frau in der privaten Krankenversicherung

Frauen private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherung für Frauen

Grundsätzlich ist auf den ersten Blick die private Krankenversicherung für die Frau genauso attraktiv wie für den Mann.

Das ist auch völlig richtig - für Frauen ist die Auswahl der richtigen PKV aber differenziert zu sehen:

Frauen werden durchschnittlich älter als Männer. Sie verursachen in jüngerem Alter mehr Kosten als Männer, die durch die Krankenversicherungen zu tragen sind (Stichwort Frauenarzt, Schwangerschaft, Geburt), im Alter sind die Kosten für Frauen deutlich geringer als bei Männern. ( siehe auch Artikel Frauen private Krankenversicherungen )

Die Beiträge sind in der privaten Krankenversicherung für das weibliche Geschlecht eigenständig und anders kalkuliert, ab ca. Alter 15 Jahre auch für Mädchen anders als für Jungen.

Dazu kommt, dass Frauen oftmals einen anderen Anspruch an die private Krankenversicherung stellen (beispielsweise deutlich mehr Wert auf Vorsorgeuntersuchungen legen und an Leistungen für Heilpraktiker interessiert sind oder häufiger die Absicherung der Leistung Privatpatient mit 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus wünschen).

Dadurch ergibt sich in der Praxis, dass eine empfehlenswerte, besonders preiswerte PKV für den Mann nicht unbedingt auch die optimale Lösung für die Frau ist. ( Relevanz "Frauen private Krankenversicherungen" )

Die speziellen Wünsche der Frau und die beitragsspezifischen Unterschiede sollten in einer Vergleich der privaten Krankenversicherungen für eine Frau berücksichtigt und führen nicht selten auch wirklich zu einem anderen Ergebnis, als ein Vergleich für einen Mann gleichen oder ähnlichen Alters.

Frauen private Krankenversicherungen

Kostenlose Mitversicherung beim Ehemann

Oft meinen berufstätige Frauen, sie sollten lieber nicht in die private Krankenversicherung wechseln, sondern besser in der gesetzlichen Kasse bleiben, damit bei späterer Heirat und Kindern die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung beim Ehemann möglich ist.

Tatsächlich aber können sie sich aber sofort und völlig unbedenklich in der PKV versichern, denn eine kostenlose Mitversicherung beim Ehemann ist auch dann möglich, *sofern der Ehemann in der gesetzlichen Kasse versichert ist. ( ähnliche Artikel Frauen private Krankenversicherungen )

*Ob die kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen (in der Regel Frau und Kinder) möglich ist, hängt davon ab, dass der Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, egal ob er freiwillig oder pflichtversichert ist.

Die kostenlose Mitversicherung kann beginnen, sobald das Arbeitsverhältnis und eine eventuelle Elternzeit endet - natürlich auch für das Kind. Eine bestehende private Krankenversicherung kann zu diesem Zeitpunkt - ohne lange Kündigungsfristen - genau zu diesem Termin beendet werden (oder in eine Anwartschaft umgewandelt werden, was (je nach Umständen) der bessere Weg sein kann. ( Unterthema Frauen private Krankenversicherungen )

Wenn die Frau nach der Entbindung ein geringfügiges Einkommen von derzeit 400,- Euro monatlich hat, löst das keine Pflichtversicherung bei der Kasse aus. In dem Fall läuft eine private Krankenversicherung weiter. Bei etwas höherem Einkommen, wie z.B. Halbtagstätigkeit, entsteht fast immer die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse.

Das bedeutet:

Plant eine privat versicherbare Frau später ein Kind (oder mehr), entscheidet sie sich eher nicht auf Dauer für die private Krankenversicherung. Das sollte bei der Auswahl der Geselllschaft im Vornherein berücksichtigt werden.

Artikel zum Thema Frauen private Krankenversicherungen - Wir haben Teile dieses Informationsangebotes zum letzten mal am 23.08.2011 aktualisiert

   A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E S   A N G E B O T


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Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Familie in der PKV " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Frau und private Krankenversicherung finden Sie hier hier: Frauen wünschen häufig einen besonders hochwertigen Versicherungsschutz. Da mehr Vorsorgeuntersuchungen anfallen, wie z.B. beim Gynäkologen, sollten diese auch dann übernommen werden, wenn über das gesetzlich übliche Vorsorgeniveau hinausgegangen wird. Wie z.B. eine Mammographie. Oft wird auch Wert auf den Heilpraktiker gelegt, und ganz generell werden naturverbundene, alternative Behandlungsmethoden geschätzt. Im Gegensatz zu Männern spielt die Beitragsrückerstattung keine so große Rolle. Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten sind zu beachten: Einige Versicherer bieten an, in der Elternzeit (bzw. solange nicht gearbeitet wird) den Versicherungsschutz zu reduzieren, und erlauben später ohne neue Gesundheitsprüfung die Rückstufung in die ursprünglichen Tarife. Eine Reduzierung ist auch sonst stets zulässig, aber überwiegend wird dann für die Wiedereinsetzung der alten Tarife eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Wird jedoch Teilzeit gearbeitet (was auch im Rahmen des Elterngeldes in gewissem Rahmen zugelassen ist), entsteht zumindest vorübergehend die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse. Wenn man wegen der weiteren Planung der Berufstätigkeit die PKV noch nicht aufgeben will, kann man den Vertrag erstmal ruhen lassen (man nennt das Anwartschaft). Diese ist allerdings nicht ganz billig, und lohnt sich eher für eine überschaubare Zeit. Durch die Anwartschaft besteht dann das Recht, den Vertrag später zu den alten Bedingungen (ohne Gesundheitsprüfung, und mit dem alten Eintrittsalter) wieder zu aktivieren. Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, nur das Tagegeld in Anwartschaft zu versetzten, solange man beruflich pausiert, und in der PKV bleibt. Das ist sinnvoll. Manche Frauen bleiben freiwillig in der gesetzlichen Kasse, weil sie sich gerade während der Mutterschaftspause davon Vorteile versprechen. Es kommt vor, dass man glaubt, in der Elternzeit kostenlos in der GKV versichert zu sein. Diese Regelung gilt jedoch nur für pflichtversicherte Frauen, nicht für freiwillig Versicherte. Bei freiwillig Versicherten wird das halbe Bruttoeinkommen des Mannes zugrunde gelegt, und daraus der Beitragssatz der betreffenden Kasse gerechnet. Um die 300,- Euro sind normal, und es kann bis zum Höchstsatz der Kasse gehen. Das Kind wird übrigens dem Höherverdiener zugerechnet. Wenn das (meistens) der Mann wäre, und dieser ist in der PKV, müsste für das Kind also ohnehin ein eigener Beitrag entrichtet werden, egal, wo die Mutter versichert ist. Interessante Links zum Thema private Krankenversicherung , Frau privat Krankenversicherer und Fuer Frauen private KV finden Sie hier.

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