FREIBERUFLER IN DER KRANKENVERSICHERUNG

Freiberufler Krankenversicherung

Freiberufler können entscheiden, ob sie in die private Krankenversicherung gehen, wie andere selbständige Berufe. Sie haben tendenziell wohl das eher etwas bessere Einkommen, mögen sich also vielleicht von Anfang an bessere Leistungen sichern. Zu den Freiberuflern gehören auch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Von ca. 1/3 aller Versicherer gibt es für diese Mediziner teilweise besonders günstige Tarife, die anderen Personenkreise nicht offen stehen. Diese vorteilhaften Tarife stehen auch der unmittelbaren Familie zur Verfügung. Manchmal auch unverheirateten Partnern, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Für alle anderen Freiberufler stehen im Wesentlichen dieselben Tarife zur Verfügung, wie anderen Selbständigen. Der Hauptunterschied liegt also in den Leistungsansprüchen, die sich unterscheiden können. Spezialtarife gibt es teilweise im Tagegeld, die dann besonders günstig sind. Es gibt dabei mitunter auch Leistungsvorteile, wie z.B. den, daß ein Tagegeld bei stationärer Unterbringung bereits nach 1 Woche beginnt, und nicht erst nach den vereinbarten 3, 4 oder 6 Wochen.

Freiberufliche Apotheker können bei einigen Versicherern Rabatte bekommen, wenn die Leistungen für Medikamente und Verbandsmaterial aus den Leistungen entnommen werden können. Ansonsten kommen für Freiberufler, die so neu tätig werden, auch günstige Einsteiger-Tarife in Betracht, die später bei besserem Einkommen aufgestockt bzw. umgestellt werden können. Dann hat man nur das Mehrbett-Zimmer ohne Wahlarzt im Krankenhaus, 100 % Zahnbehandlung, ca. 60 % Zahnersatz, und gemäßigte ambulante Leistungen (d.h., unter Umständen das Primärarztprinzip, kein Heilpraktiker etc.). Die Selbstbeteiligung liegt bei ca. 300,- Euro jährlich, oder auch um die 600,- Euro. Ist man gesund geblieben, stellt man zu einem beliebigen Zeitpunkt mit neuer Risikoprüfung in bessere Tarife um. Oder man wartet auf das garantiere Umstiegsrecht. Dies steht je nach Tarif beispielsweise nach 3 Jahren, 4 Jahren, 5 Jahren etc. zur Verfügung. Zu den festgelegten Zeitpunkten gibt es keine Risikoprüfung, soweit man sich auf die Tarife beschränkt, für die jene Umstellungsoption zulässig sind. Es gibt auch ein paar wenige Einsteiger-Tarife, die man in Teilen aufbessern kann – etwas mehr Zahnersatz, oder auch mal 2-Bett mit Chefarzt dazu. Das sind aber Ausnahmen, nicht die Regel. Statt dieser vollständigen Aufbesserung im Krankenhaus bieten schon einige Versicherer an, gegen einen geringen Mehrbeitrag (ca. 9,- Euro monatlich) bei einem Unfall im Krankenhausbereich 2-Bett (u.U. auch 1-Bett) und Chefarzt zu haben. Das ist dann als Übergangslösung zu sehen, bis man sich die volle Mehrleistung leisten kann oder will.

Freiberufler private Krankenversicherung

Für die Freiberufler, die in den neuen Bundesländern oder Berlin-Ost ansässig sind, kommen auch die teilweise besonders günstigen „Ost-Tarife“ in Frage. Einige Versicherer führen solche noch, andere haben sie geschlossen, oder so stark erhöht, das sie nicht mehr interessant sind. Aber es gibt auch immer noch Interessantes dazu. Das Leistungsniveau ähnelt dabei den Einsteiger-Tarifen, die Einschränkung mit dem Hausarzt-Prinzip ist nicht dabei. Aufwertungen sind teilweise möglich. In den guten Tarifen stellt man sich das zusammen, worauf man Wert legt, ob es Top-Leistungen im Krankenhaus, im ambulanten Bereich, oder im Zahnbereich sein sollen. Hier sollte man tendenziell eher mit mittleren bis höheren Selbstbeteiligungen arbeiten, damit der Beitrag nicht zu hoch kommt. Die Selbstbeteiligung muß sich nur lohnen, d.h., die Ersparnis hierdurch sollte die Höhe der Selbstbeteiligung überschreiten.

Gruppenverträge:

Einige größere Versicherer sind übergeordnete Gruppenvereinbarungen mit Kammern, Verbänden, oder Vereinigungen eingegangen. Im Rahmen dessen gibt es kleine Rabatte, und manchmal auch besondere Tarife oder Vergünstigungen, die sonst nicht erhältlich sind. Das kann eine Überlegung wert sein, muß aber trotz allem nicht die günstigste oder sinnvollste Möglichkeit sein. Auch das sollte man also näher prüfen.


A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E R   A N G E B O T E


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Krankengeld ab dem

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