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  Informationen zu Basistarif / Gesundheitsreform

Gesundheitsreform 2007 PKV

Allgemeine Krankenversicherungspflicht ab dem 1. Januar 2009

Für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, besteht seit dem 1. Januar 2009 die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte bestand diese Pflicht schon seit 1.4.2007.

Einführung des neuen Basistarifs zum 1.1.2009

Seit dem 1. Januar 2009 können freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte (unversichert gewesene) ohne Berücksichtigung Ihres aktuellen Krankheitsrisikos in den neu geschaffenen Basistarif wechseln. Es gibt keine Zuschläge, Leistungausschlüsse, oder Ablehnungen.

Dieser Basistarif muß zwingend von jedem PKV Versicherer angeboten werden und bildet das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ab. (ähnliches Thema "Gesundheitsreform 2007 PKV") Es besteht für den Krankenversicherer Kontrahierungszwang (Annahmezwang).

Bei Erwachsenen kostet der Basistarif grundsätzlich den gleichen Beitrag. Dies gilt selbst bei der Wahl von unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Es macht also keinen Sinn, eine solche zu wählen. Nur bei Kindern und Jugendlichen kann es Beitragsunterschiede durch Alter, Geschlecht und durch unterschiedliche Selbstbeteiligungen geben. Die Beiträge für den Basis-Tarif der PKV dürfen hierbei jedoch den Höchstbeitrag für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Sollte durch die Zahlung des normalen Beitrags nachgewiesenermaßen Hilfsbedürftigkeit ausgelöst werden, reduziert sich der zu zahlende Beitrag um die Hälfte. Besteht die Hilfsbedürftigkeit schon ohne den Beitrag des Basistarifs, sind sogar nur 25 % des normalem Beitrags zu zahlen. (siehe auch Artikel Gesundheitsreform 2007 PKV)

Achtung : Es galt für Bestandskunden der PKV nur ein eingeschränkter Zugang zum Basistarif

Nach dem 30. Juni 2009 können Bestandskunden eines Versicherers nur noch in den Basistarif des jeweils eigenen Krankenversicherers wechseln. Und zwar nur dann, wenn sie entweder finanziell bedürftig sind, oder mindestens 55 Jahre alt sind, oder bereits Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Neukunden können ab dem 1. Januar 2009 bei Ihrem privaten Krankenversicherer zwischen dem Basistarif und einem Tarif mit Gesundheits- bzw. Risikoprüfung wählen. Die Wahl für den Basistarif ist bei neuen freiwillig Versicherten der GKV nur in den ersten 6 Monaten möglich.

Gesundheitsreform 2007 PKV

Mitnahme von Alterungsrückstellungen

Nur bis zum 30. Juni 2009 durften grundsätzlich alle Bestandskunden eines privaten Versicherers in den Basistarif des eigenen Unternehmens oder auch in den eines anderen Anbieters wechseln, und dabei ihre angesammelten Alterungsrückstellung in Teilen mitnehmen. Die mitnehmbaren Rückstellungen wurden in diesen Fällen auf dem Niveau der Altersrückstellungen für den Basistarif berechnet. (Themenrelevanz Gesundheitsreform 2007 PKV) Die Mitnahme dieser Rückstellungen war nur von PKV zu PKV möglich. Nicht aber bei Wechsel in die GKV (dort gibt es ja keine Altersrückstellungen).

Kunden mit Beitragsrückständen

Die Pflicht zur Krankenversicherung hat auch für die privaten Krankenversicherungen überraschende Auswirkungen: Auch, wenn der Kunde den Beitrag nicht bezahlt bzw. bezahlen kann, darf der Versicherer nicht mehr wegen Nichtzahlung kündigen. Er muß für bestimmte Fälle weiterhin leisten: Bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für alle anderen Fälle ruht der Versicherungsschutz. Wenn der Rückstand nicht innerhalb von 1 Jahr beglichen wird, erfolgt zwangsweise die Überführung in den Basistarif.

Artikel zum Thema Gesundheitsreform 2007 PKV - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 23.11.2011

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Wir haben für Sie einige der Schritte aus unseren bisheringen Artikel auf dem Weg zur Gesundheitsreform für Sie in Auszügen für Sie vorbeitet. Artikel vom (27.10.2006) Lesen Sie Auszüge aus unserem Artikel zum Elternergeld (Artikel steht nicht in direktem Bezug zum Basistarif) Höhe: Sie richtet sich nach dem (durchschnittlichen) monatlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens. Der Anspruch beträgt mindestens 300,- Euro, maximal bis 1.800,- Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten kommen noch je 300,- Euro dazu für jedes weitere Kind Wenn noch andere kleine Geschwister vorhanden sind, kommen unter Umständen 10 % des Elterngeldes dazu, mindestens jedoch 75,- Euro monatlich. Steuerliche Behandlung: Aus dem Elterngeld sind keine Steuern oder Abgaben zu zahlen. Es erhöht allerdings die Steuerprogression des anderen Einkommens. Auf dieses ist damit ein höherer Prozentsatz zu zahlen. Bei mittlerem Einkommen kann das die Höhe der Steuern um ca. 1400,- Euro jährlich erhöhen. Andere Auswirkungen: Ein gezahltes Mutterschutzgeld wird vom Elterngeld abgezogen, ebenso eine evt. Zahlung des Arbeitgebers in der entsprechenden Zeit.ElterngeldElternzeit Interessante Links zum Thema privat Krankenkassen, privat Krankenkassen Gesundheitsreform 2007 und Gesundheitsreform Basistarif Versicherung finden Sie hier.

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