News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [1] News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [2] News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [3] News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [4] News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [5] News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [6] News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [7]
News: Gesundheitsreform Basistarif PKV [8]

  Informationen zu Basistarif / Gesundheitsreform

Gesundheitsreform Basistarif PKV

Allgemeine Krankenversicherungspflicht ab dem 1. Januar 2009

Für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, besteht seit dem 1. Januar 2009 die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte bestand diese Pflicht schon seit 1.4.2007.

Einführung des neuen Basistarifs zum 1.1.2009

Seit dem 1. Januar 2009 können freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte (bisher Unversicherte) ohne Berücksichtigung Ihres aktuellen Krankheitsrisikos in den neu geschaffenen Basistarif wechseln. Es darf per Gesetz hierbei keine Zuschläge, Leistungausschlüsse, oder Ablehnungen geben.

Dieser Basistarif muß zwingend von jedem PKV Versicherer angeboten werden und bildet das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ab. (ähnliches Thema "Gesundheitsreform Basistarif PKV") Es besteht für den Krankenversicherer Kontrahierungszwang (Annahmezwang).

Bei Erwachsenen kostet der Basistarif altersunabhängig grundsätzlich den gleichen Beitrag. Das sind derzeit (2012) rund 593,- Euro (ohne Pflegepflichtversicherung). Dies gilt selbst bei der Wahl von unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Es macht also derzeit keinen Sinn, eine solche zu wählen. Nur bei Kindern und Jugendlichen kann es Beitragsunterschiede durch Alter, Geschlecht und durch unterschiedliche Selbstbeteiligungen geben. Die Beiträge für den Basis-Tarif der PKV dürfen den Höchstbeitrag für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Sollte durch die Zahlung des normalen Beitrags nachgewiesenermaßen Hilfsbedürftigkeit ausgelöst werden, reduziert sich der zu zahlende Beitrag um die Hälfte. Besteht die Hilfsbedürftigkeit schon ohne den Beitrag des Basistarifs, sind sogar nur 25 % des normalem Beitrags zu zahlen. (siehe auch Artikel Gesundheitsreform Basistarif PKV)

Achtung: Wer seine PKV wechseln wollte, und dabei einen Teil der Altersrückstellungen retten wollte, konnte das nur befristet tun, indem er über den neuen Basistarif wechselte. Das galt vom 1.1.2009 bis 30.6.2009.

Nach dem 30. Juni 2009 können Bestandskunden eines Versicherers nur noch in den Basistarif des jeweils eigenen Krankenversicherers wechseln. Und zwar nur dann, wenn sie entweder finanziell bedürftig sind, oder mindestens 55 Jahre alt sind, oder bereits Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Neukunden der PKV können ab dem 1. Januar 2009 bei Ihrem privaten Krankenversicherer zwischen dem Basistarif und einem normalen Tarif mit Gesundheits- bzw. Risikoprüfung wählen. Wer neu ein freiwilliges Mitglied der GKV wird, darf nur in den ersten 6 Monaten den Basistarif in der PKV wählen.

Gesundheitsreform Basistarif PKV

Mitnahme von Alterungsrückstellungen

Nur bis zum 30. Juni 2009 durften grundsätzlich alle Bestandskunden eines privaten Versicherers in den Basistarif des eigenen Unternehmens oder auch in den eines anderen Anbieters wechseln, und dabei ihre angesammelten Alterungsrückstellung in Teilen mitnehmen. Die mitnehmbaren Rückstellungen wurden in diesen Fällen auf dem Niveau der Altersrückstellungen für den Basistarif berechnet. (Themenrelevanz Gesundheitsreform Basistarif PKV) Die Mitnahme dieser Rückstellungen war nur von PKV zu PKV möglich. Nicht aber bei Wechsel in die GKV (dort gibt es ja keine Altersrückstellungen).

Kunden mit Beitragsrückständen

Die Pflicht zur Krankenversicherung hat auch für die privaten Krankenversicherungen überraschende Auswirkungen: Auch, wenn der Kunde den Beitrag nicht bezahlt bzw. bezahlen kann, darf der Versicherer nicht mehr wegen Nichtzahlung kündigen, wie das früher normal war. Er muß sogar trotz fehlender Zahlung für bestimmte Fälle weiterhin leisten: Bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und für Entbindung. Für alle anderen Versicherungsfälle ruht der Versicherungsschutz. Der Vertrag besteht aber weiter. Wenn der Rückstand nicht innerhalb von 1 Jahr beglichen wird, erfolgt zwangsweise die Überführung in den Basistarif. Für diese Thematik soll noch eine neue Lösung geschaffen werden, damit der Versicherer zumindest einen Teil der Beitragszahlung erhält (wie z.B. über das Arbeitsamt u.ä.).

Basistarif als zusätzliche Alterssicherung

Als Früh-) Rentner hat man Anspruch darauf, in den Basistarif aufgenommen zu werden. Der Basistarif enthält durch Gesetz die Garantie, daß der Beitrag nicht höher sein darf, als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse. So kommt der Basistarif als Notretter in Frage, wenn der Beitrag im Rentenalter sonst nicht getragen werden könnte. So muß niemand mehr Beiträge von 900,- Euro und mehr (pro Person) hinnehmen. Gewöhnlich wäre es jedoch sinnvoll, zuvor zu prüfen, ob es innerhalb der normalen Tarife seines Versicherers sinnvollere Umstellungen gibt. Erst dann, wenn das nicht die gewünschte Wirkung hat, sollte man auf den Basis-Tarif zurückgreifen. Aber immerhin, das ist eine beruhigende Sicherheit: Schlimmer als der Höchstsatz der Kasse kann es nicht kommen.

Artikel zum Thema Gesundheitsreform Basistarif PKV - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 9.2.2012

   A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E S   A N G E B O T


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

Datenschutzerklärung

  JA - gelesen und akzeptiert






Sie haben Fragen? webmaster@pkv-netz.com Telefon: 0711/28052890 Fax: 0711/28052891

© 2011 sponsor4you.de, All Rights Reserved. Datenschutzerklärung




Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Gesundheitsreform Basistarif PKV" haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Gesundheitsreform Basistarif PKV Lesen Sie interessante Fakten zum Thema Basistarif privat PKV oder keyword%. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema neuer Basistarif Krankenkasse ? Gesundheitsreform Basistarif PKV Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! private Krankenkasse private Krankenkassen Basistarif Basistarif Krankenversicherung

Wir haben für Sie einige der Schritte aus unseren bisheringen Artikel auf dem Weg zur Gesundheitsreform für Sie in Auszügen für Sie vorbeitet. Artikel vom (27.10.2006) Lesen Sie Auszüge aus unserem Artikel zum Elternergeld (Artikel steht nicht in direktem Bezug zum Basistarif) Elternzeit und Eltergeld ab 1.1.2007 Zum 1.1.2007 ist an die Stelle des Erziehungsgeldes das Elterngeld getreten. Es ist in vielen Punkten vorteilhafter. Es gilt für alle Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren sind. Die Kernpunkte: Anspruch: Besteht, wenn die Eltern nach der Geburt das Kind selbst betreuen und erziehen, und dabei zusammen im selben Haushalt sind. Wohnsitz muss Deutschland sein. Der jeweils Berechtigte darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sein. Höhe: Sie richtet sich nach dem (durchschnittlichen) monatlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens. Der Anspruch beträgt mindestens 300,- Euro, maximal bis 1.800,- Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten kommen noch je 300,- Euro dazu für jedes weitere Kind Wenn noch andere kleine Geschwister vorhanden sind, kommen unter Umständen 10 % des Elterngeldes dazu, mindestens jedoch 75,- Euro monatlich. Interessante Links zum Thema privat Krankenkassen, Basis Tarife private Krankenkassen und Gesundheitsreform Basistarif Krankenversicherungen finden Sie hier.

Ende unserer Informationsseite zum Thema Gesundheitsreform Basistarif PKV