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 Beitragsbemessungsgrenze / Pflichtversicherungsgrenze

Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2006

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze- und Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2010 / 2009

Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 ( die Grenze, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß. ) liegt bei jährlich 45.000,- Euro / 3.750,- Euro nach 2009 44.100,- Euro bzw. monatlich. 3.675,- Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze :

2010

45.000.- Euro jährlich

2009

44.100.- Euro jährlich

2008

43.200,- Euro jährlich

2007

42.750.- Euro jährlich


Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2010 liegt bei einem Jahreseinkommen von 49.950,- Euro / monatlich 4.162,50 Euro. (nach 2009 / Jahreseinkommen 48.600,- Euro / monatlich 4.050,- Euro)

Höhe der jeweils aktuellen Pflichtversicherungsgrenze :

2010

49.950.- Euro jährlich

2009

48.600.- Euro jährlich

2008

48.150,- Euro jährlich

2007

48.150,- Euro jährlich


Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt 2010 eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 45.000 Euro (3.750,- Euro monatlich) für alle Bundesländer (2009 waren es 44.100 Euro, 3.675 Euro monatlich). Wer das erfüllte, fällt nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn er unter diese Grenze fällt. (bitte beachten Sie auch unseren Artikel "Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2006")

Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2006

Erklärungen zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.

Bis 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Zum 1.1.2003 wurde das geändert.

Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze

Auf monatlicher Basis ist also 2010 ein Brutto von 4.162,50 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2009 4.050 Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.842,31 Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2006)

Das Nettoeinkommen spielt dabei keine Rolle.

Zusätzlich ist entsprechend der jetzt neu durch den Gesetzgeber festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, dass man mindestens 3 Jahre hintereinander gesetzlich versichert und über der Pflichtgrenze gelegen haben muss, ehe man in die private Krankenversicherung wechseln kann.

(Themenrelevanz / bzw. ähnliche Themen finden Sie oben auf dieser Seite: "Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2006")

Auf der Grundlage des derzeitigen durchschnittlichen Höchstsatzes 2009 sind 569,63 Euro Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu zahlen. Bei privat Versicherten ist die Hälfte davon der maximale Arbeitgeberzuschuss (also 268,28 Euro). Für freiwillig Versicherte Angestellte kommen in der gesetzlichen Kasse dann noch 71,66 Euro (2008: 61,20) Euro Pflegeversicherung dazu. In der PKV ist der Beitrag zur Pflegeversicherung deutlich günstiger, abhängig vom Alter. Bei Alter 40 sind es ca. 24,- Eur. Auch davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass es zusammen auf ca. 280,- Euro Arbeitgeber-Zuschuss hinausläuft. Der Arbeitgeber- zuschuß ist optimal genutzt, wenn der Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung nicht über 594,52 Euro liegt. (relevante Themen "Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2006")

Das maximale Tagegeld in der gesetzlichen Kasse ist für 2009 täglich 85.- Euro ( nach 84.- Euro).

Artikel zum Thema Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2006 - Wir haben Teile dieses Informationsangebotes zum letzten mal am 04.04.2010 aktualisiert

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