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Krankenkassen Basistarif
Allgemeine Krankenversicherungspflicht ab dem 1. Januar 2009
Für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, besteht seit dem 1. Januar 2009
die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte bestand diese Pflicht schon seit 1.4.2007.
Einführung des neuen Basistarifs zum 1.1.2009
Seit dem 1. Januar 2009 können freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte (unversichert gewesene) ohne Berücksichtigung
Ihres aktuellen Krankheitsrisikos in den neu geschaffenen Basistarif wechseln. Es gibt keine Zuschläge, Leistungausschlüsse, oder
Ablehnungen.
Dieser Basistarif muß zwingend von jedem PKV Versicherer angeboten werden und bildet das Leistungsspektrum der gesetzlichen
Krankenversicherung ab. (ähnliches Thema "Krankenkassen Basistarif") Es besteht für den Krankenversicherer Kontrahierungszwang (Annahmezwang).
Bei Erwachsenen kostet der Basistarif grundsätzlich den gleichen Beitrag. Dies gilt selbst bei der Wahl von unterschiedlichen
Selbstbeteiligungen. Es macht also keinen Sinn, eine solche zu wählen. Nur bei Kindern und Jugendlichen kann es Beitragsunterschiede
durch Alter, Geschlecht und durch unterschiedliche Selbstbeteiligungen geben. Die Beiträge für den Basis-Tarif der PKV dürfen hierbei
jedoch den Höchstbeitrag für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Sollte durch die Zahlung des normalen
Beitrags nachgewiesenermaßen Hilfsbedürftigkeit ausgelöst werden, reduziert sich der zu zahlende Beitrag um die Hälfte. Besteht die
Hilfsbedürftigkeit schon ohne den Beitrag des Basistarifs, sind sogar nur 25 % des normalem Beitrags zu zahlen. (siehe auch Artikel Krankenkassen Basistarif)
Achtung : Es galt für Bestandskunden der PKV nur ein eingeschränkter Zugang zum Basistarif
Nach dem 30. Juni 2009 können Bestandskunden eines Versicherers nur noch in den Basistarif des jeweils eigenen Krankenversicherers
wechseln. Und zwar nur dann, wenn sie entweder finanziell bedürftig sind, oder mindestens 55 Jahre alt sind, oder bereits Anspruch
auf eine gesetzliche Rente haben.
Neukunden können ab dem 1. Januar 2009 bei Ihrem privaten Krankenversicherer zwischen dem Basistarif und einem Tarif mit
Gesundheits- bzw. Risikoprüfung wählen. Die Wahl für den Basistarif ist bei neuen freiwillig Versicherten der GKV nur in den ersten
6 Monaten möglich.
Krankenkassen Basistarif
Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Nur bis zum 30. Juni 2009 durften grundsätzlich alle Bestandskunden eines privaten Versicherers in den Basistarif des eigenen
Unternehmens oder auch in den eines anderen Anbieters wechseln, und dabei ihre angesammelten Alterungsrückstellung in Teilen
mitnehmen. Die mitnehmbaren Rückstellungen wurden in diesen Fällen auf dem Niveau der Altersrückstellungen für den Basistarif
berechnet. (Themenrelevanz Krankenkassen Basistarif) Die Mitnahme dieser Rückstellungen war nur von PKV zu PKV möglich. Nicht aber bei Wechsel in die GKV (dort gibt es
ja keine Altersrückstellungen).
Kunden mit Beitragsrückständen
Die Pflicht zur Krankenversicherung hat auch für die privaten Krankenversicherungen überraschende Auswirkungen: Auch, wenn der
Kunde den Beitrag nicht bezahlt bzw. bezahlen kann, darf der Versicherer nicht mehr wegen Nichtzahlung kündigen. Er muß für
bestimmte Fälle weiterhin leisten: Bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für alle
anderen Fälle ruht der Versicherungsschutz. Wenn der Rückstand nicht innerhalb von 1 Jahr beglichen wird, erfolgt zwangsweise die
Überführung in den Basistarif.
Artikel zum Thema Krankenkassen Basistarif - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 23.11.2011
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