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Krankenkassen Beamtenanwaerter
Private Krankenversicherung für Beamte
Beamte versichern sich sinnvollerweise in der privaten Krankenversicherung.
Da die zuständige Beihilfestelle in der Regel 50 % der Kosten abdeckt, sind
nur noch die fehlenden 50 % abzusichern. Eine solche Lösung gibt es in der
gesetzlichen Kasse nicht. Aufgrund dessen ist die private
Krankenversicherung so gut wie immer günstiger. (siehe auch Krankenkassen Beamtenanwaerter)
Ohne Kinder oder mit 1 Kind beträgt die Beihilfe 50 % (außer in Hessen
oder Bremen). Der nicht oder nur geringfügig berufstätige Ehepartner eines
Beamten hat einen Beihilfeanspruch von 70 %. Kinder haben sogar 80 %
Beihilfe. Im Pensionsstatus beträgt die Beihilfe auch für den Pensionär
selbst 70 %. Dies gilt wieder für alle (außer Hessen und Bremen). Es sind
also nur die fehlenden 30 % abzusichern.
Aufgrund dieser Regelungen sind auch ganze Familie günstig zu
versichern, ganz im Gegensatz zu Angestellten oder Selbständigen,
wenn nur der Ernährer berufstätig ist. (Unterthema : Krankenkassen Beamtenanwaerter)
Für die meisten Beamten ist die Entscheidung für die private
Krankenversicherung eine Lebensentscheidung. Außer, der Beamtenstatus
geht aus gewichtigem Grund verloren. Bei Beamten auf Zeit wäre das so
(z.B. Wissenschaftler), bei Beamtenanwärtern, oder wenn jemand seinen
Beamtenstatus von sich aus aufgibt, z.B. in die freie Wirtschaft geht.
Somit sollte der Beamte gewöhnlich seinen Versicherer sehr sorgfältig
wählen. Es kann (und sollte) so sein, daß er den Rest des Lebens bei
diesem Versicherer bleibt.
Daher sollte neben Beiträgen und Leistungen (die sich nicht so stark
unterscheiden) vor allem langfristige Kriterien in Betracht gezogen werden.
Was läßt darauf schließen, daß man auch auf Dauer gut aufgehoben
ist? Die längerfristigen Unternehmensdaten und die Tarifpolitik die
Preispolitik spielen dabei eine erhebliche Rolle. (ähnliche Themen : Krankenkassen Beamtenanwaerter)
Krankenkassen Beamtenanwaerter
Referendare (fürs Lehramt, fürs Finanzamt, für Ministerien etc.) können
besonders günstige Beamtenanwärter-Tarife nutzen. Diese gehen in aller
Regel nur bis Alter 34, dann erfolgt eine Höherstufung in die normalen
Tarife. Die Anwärter-Tarife bilden keine Rückstellungen fürs Alter, was
sie entsprechend günstig macht. Sie sind Lösungen auf Zeit, bis die
Ausbildung beendet ist. Danach wird die Person entweder als Angestellter
versicherungspflichtig, und kommt in die gesetzliche Kasse. Oder er wird
in das Beamtenverhältnis übernommen. In diesem Fall kann er sich den
Versicherer auf die Dauer fast immer neu auswählen. Durch die fehlende
Altersrückstellung würde in jedem Fall das neue Alter zum Zeitpunkt der
Übernahme ins Beamtenverhältnis zählen. Es ist also nur bedingt sinnvoll,
bereits als Beamtenanwärter den Versicherer für zeitlebens zu wählen. (siehe auch Krankenkassen Beamtenanwaerter)
Für die richtige Wahl, insbesondere auf die Dauer gesehen, und für die
feineren Unterschiede im Leistungsbereich ist eine fachmännische Beratung
sehr sinnvoll.
Artikel zum Thema Krankenkassen Beamtenanwaerter - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 23.11.2011
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