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 Beitragsbemessungsgrenze / Pflichtversicherungsgrenze

Krankenkassen Einkommen

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze- und Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2011 / 2012

Die Sozialversicherungsgrenzen wurden zum 01.01.2012 angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt demnach im Jahr 2012 auf 45.900.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von 3.825,00 Euro) , die Pflichtversicherungsgrenze ist für das Jahr Jahr 2012 auf ein Jahreseinkommen in Höhe von 50.850.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von) angehoben worden.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 ( die Grenze, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß) liegt bei jährlich 45.900,- Euro / monatlich 3.825,- Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze :

2012

45.900.- Euro jährlich

2011

44.550.- Euro jährlich

2010

45.000.- Euro jährlich


Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2012 liegt bei einem Jahreseinkommen von 50.850,- Euro / monatlich 4.237,50 Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Pflichtversicherungsgrenze :

2012

50.850.- Euro jährlich

2011

49.500.- Euro jährlich

2010

49.950.- Euro jährlich


Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt 2010 eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 45.000 Euro (3.750,- Euro monatlich) für alle Bundesländer (2009 waren es 44.100 Euro, 3.675 Euro monatlich). Wer das erfüllte, fällt nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn er unter diese Grenze fällt. (bitte beachten Sie auch unseren Artikel "Krankenkassen Einkommen")

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Erklärungen zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.

Bis 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Zum 1.1.2003 wurde das geändert.

Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze

Auf monatlicher Basis ist also 2012 ein Brutto von 4.237,50 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2011 4.125,00 Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.911,54 Euro Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :Krankenkassen Einkommen)

Das Nettoeinkommen spielt dabei keine Rolle.

Gemäß dem neuen Gesetz, verabschiedet 22.12.2010, genügt es, 1 Jahr über der Pflichtgrenze gelegen zu haben, sofern man dann auch Anfang des neuen Jahres über der neuen Pflichtgrenze liegt. Berufsanfänger, die gleich über der Pflichtgrenze liegen, können sofort in die private Krankenversicherung.

Wer anläßlich Arbeitgeberwechsels über der Pflichtgrenze liegt, darf anläßlich dessen ebenfalls gleich in die PKV. In diesen beiden Fällen wird das Einkommen auf die 12 (oder 13) Monatsgehälter hochgerechnet, es geht also nicht unbedingt nach dem wirklichen Einkommen des jeweiligen Jahres.

(Themenrelevanz / bzw. ähnliche Themen finden Sie oben auf dieser Seite: "Krankenkassen Einkommen")

Auf der Grundlage des derzeitigen durchschnittlichen Höchstsatzes 2011 sind 575,74 Euro Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu zahlen. Bei privat Versicherten ist der maximale Arbeitgeberzuschuss 271,01 Euro. Für freiwillig Versicherte Angestellte kommen in der gesetzlichen Kasse dann noch 72,39 Euro (Kinderlose 81,68) Pflegeversicherung dazu. In der PKV ist der Beitrag zur Pflegeversicherung deutlich günstiger, abhängig vom Alter. Bei Alter 40 sind es ca. 24,- Eur. Auch davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass es zusammen auf ca. 280,- Euro Arbeitgeberzuschuß hinausläuft. Der Arbeitgeber- zuschuß ist optimal genutzt, wenn der Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung nicht wesentlich über 560,-. (relevante Themen "Krankenkassen Einkommen")

Das maximale Tagegeld in der gesetzlichen Kasse ist für 2011 täglich 87.- Euro.

Artikel zum Thema Krankenkassen Einkommen - Wir haben Teile der Seite zum Thema "Pflichtversicherungsgrenze" und "Beitragsbemessungsgrenze" zum letzten mal am 23.03.2011 für Sie aktualisiert

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Krankenkassen Einkommen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! private Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenze 2010 Krankenversicherung Private Krankenversicherung Grenzen. Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragsbemessungrenze + Pflichtversicherungsgrenze und zum Beginn des Versicherungsschutzes in der PKV" für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Die Versicherungsgrenze ist aber nicht nur entscheidend darüber, ob man aus der GKV raus und in die PKV rein kann. Wenn ein Arbeitnehmer weniger verdient (Reduzierung der Arbeitszeit, Arbeitgeberwechsel, Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze über das Einkommen hinaus), und er fällt dadurch unter die Pflichtgrenze, dann muss er in der Regel auch in die gesetzliche Kasse zurück. Nur bei Arbeitszeitverkürzung von mindestens 50 % gibt es davon auch eine Befreiungsmöglichkeit. Ebenso, wenn man nicht weniger verdient als zuvor, jedoch zum Jahresanfang von der Pflichtgrenze überholt wurde. Nimmt man die Befreiung in Anspruch, kann man in der PKV bleiben, muss dies dann in der Folge aber gewöhnlich weiterhin tun. Auch wenn einem die GKV dann doch lieber wäre. Für das Fallen unter die Pflichtgrenze ist relevant, dass für die Personen, die bereits vor dem 1.1.2003 in der PKV waren, die Pflichtgrenze seitdem stets niedriger ist, als die Pflichtgrenze für das Freiwerden von der gesetzlichen Kasse. Diese Grenze ist derzeit(2011) 44.500,- Euro jährlich, und damit identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (aber eben nur für diesen Personenkreis). Eine weitere Bedeutung der Versicherungspflichtgrenze ist, dass hierdurch auch definiert wird, bis zu welchem Zeitpunkt Kinder kostenlos in der GKV mitversichert sein können. Das hat hauptsächlich dann Bedeutung, wenn einer der Eltern selbständig ist. Oder auch, wenn ein Elternteil beihilfeberechtigt ist. Ist z.B. der Mann selbständig, oder Beamter, und sein Einkommen liegt noch unter der Pflichtgrenze, dürfen die Kinder noch kostenlos über die Frau in der GKV mitversichert sein. Das geht sogar bei Hausfrauen. Sobald der Mann aber über die Pflichtgrenze kommt (oft wird das auch erst im Nachhinein festgestellt), haben die Kinder eigene Beiträge zu zahlen, entweder in der Kasse (um die 140,- Euro), oder in der PKV (mit Beihilfe ist das sehr günstig). Diese gesetzliche Regelung kommt z.B. einem Existenzgründer gut zupass. Anfangs keine zusätzliche Belastung; erst dann, wenn er es sich dann auch leisten kann. Interessante Links zum Thema privat Krankenversicherung , Krankenkasse, private Krankenversicherung Private Krankenkassen Einkommen, Hoehe Beitragsbemessungsgrenze Versicherung und Beitragsbemessungsgrenze Krankenkasse 2012 finden Sie hier.

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