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 Beitragsbemessungsgrenze / Pflichtversicherungsgrenze

Krankenversicherung Grenzen

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze- und Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2011 / 2012

Die Sozialversicherungsgrenzen wurden zum 01.01.2012 angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt demnach im Jahr 2012 auf 45.900.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von 3.825,00 Euro) , die Pflichtversicherungsgrenze ist für das Jahr Jahr 2012 auf ein Jahreseinkommen in Höhe von 50.850.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von) angehoben worden.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 ( die Grenze, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß) liegt bei jährlich 45.900,- Euro / monatlich 3.825,- Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze :

2012

45.900.- Euro jährlich

2011

44.550.- Euro jährlich

2010

45.000.- Euro jährlich


Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2012 liegt bei einem Jahreseinkommen von 50.850,- Euro / monatlich 4.237,50 Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Pflichtversicherungsgrenze :

2012

50.850.- Euro jährlich

2011

49.500.- Euro jährlich

2010

49.950.- Euro jährlich


Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt 2010 eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 45.000 Euro (3.750,- Euro monatlich) für alle Bundesländer (2009 waren es 44.100 Euro, 3.675 Euro monatlich). Wer das erfüllte, fällt nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn er unter diese Grenze fällt. (bitte beachten Sie auch unseren Artikel "Krankenversicherung Grenzen")

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Erklärungen zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.

Bis 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Zum 1.1.2003 wurde das geändert.

Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze

Auf monatlicher Basis ist also 2012 ein Brutto von 4.237,50 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2011 4.125,00 Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.911,54 Euro Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :Krankenversicherung Grenzen)

Das Nettoeinkommen spielt dabei keine Rolle.

Gemäß dem neuen Gesetz, verabschiedet 22.12.2010, genügt es, 1 Jahr über der Pflichtgrenze gelegen zu haben, sofern man dann auch Anfang des neuen Jahres über der neuen Pflichtgrenze liegt. Berufsanfänger, die gleich über der Pflichtgrenze liegen, können sofort in die private Krankenversicherung.

Wer anläßlich Arbeitgeberwechsels über der Pflichtgrenze liegt, darf anläßlich dessen ebenfalls gleich in die PKV. In diesen beiden Fällen wird das Einkommen auf die 12 (oder 13) Monatsgehälter hochgerechnet, es geht also nicht unbedingt nach dem wirklichen Einkommen des jeweiligen Jahres.

(Themenrelevanz / bzw. ähnliche Themen finden Sie oben auf dieser Seite: "Krankenversicherung Grenzen")

Auf der Grundlage des derzeitigen durchschnittlichen Höchstsatzes 2011 sind 575,74 Euro Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu zahlen. Bei privat Versicherten ist der maximale Arbeitgeberzuschuss 271,01 Euro. Für freiwillig Versicherte Angestellte kommen in der gesetzlichen Kasse dann noch 72,39 Euro (Kinderlose 81,68) Pflegeversicherung dazu. In der PKV ist der Beitrag zur Pflegeversicherung deutlich günstiger, abhängig vom Alter. Bei Alter 40 sind es ca. 24,- Eur. Auch davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass es zusammen auf ca. 280,- Euro Arbeitgeberzuschuß hinausläuft. Der Arbeitgeber- zuschuß ist optimal genutzt, wenn der Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung nicht wesentlich über 560,-. (relevante Themen "Krankenversicherung Grenzen")

Das maximale Tagegeld in der gesetzlichen Kasse ist für 2011 täglich 87.- Euro.

Artikel zum Thema Krankenversicherung Grenzen - Wir haben Teile der Seite zum Thema "Pflichtversicherungsgrenze" und "Beitragsbemessungsgrenze" zum letzten mal am 23.03.2011 für Sie aktualisiert

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Krankenversicherung Grenzen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! private Krankenkasse Neue Pflichtversicherungsgrenze Krankenversicherung PKV Bruttoeinkommen. Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragsbemessungrenze + Pflichtversicherungsgrenze und zum Beginn des Versicherungsschutzes in der PKV" für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Die Versicherungspflichtgrenze wird seit 1969 jährlich anhand der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung erhöht. Es waren in der Tat bisher bis 2010 immer Erhöhungen. In 2011 gab es erstmals eine kleine Senkung. Ob das wirklich gerecht ist, oder ob man lediglich versucht hat, durch gesetzgeberische Maßnahmen immer mehr Menschen in der GKV zu binden, ist eine gute Frage. So war 1970 die Pflichtgrenze nur 14.400,- DM jährlich. 1980 waren es schon 37.800,- DM, 1990 dann 56.700,- DM, 2000 dann 77.400,- DM, und 2010 waren es 49.950,- Euro. Das wären 97.693,71 DM, um mit den alten Beträgen vergleichen zu können. Hat sich das durchschnittliche Einkommen der Angestellten in 40 Jahren wirklich fast versiebenfacht? Mal sehen, was das Zukunft hierzu bringen wird. Eine weitere Bedeutung der Versicherungspflichtgrenze ist, dass hierdurch auch definiert wird, bis zu welchem Zeitpunkt Kinder kostenlos in der GKV mitversichert sein können. Das hat hauptsächlich dann Bedeutung, wenn einer der Eltern selbständig ist. Oder auch, wenn ein Elternteil beihilfeberechtigt ist. Ist z.B. der Mann selbständig, oder Beamter, und sein Einkommen liegt noch unter der Pflichtgrenze, dürfen die Kinder noch kostenlos über die Frau in der GKV mitversichert sein. Das geht sogar bei Hausfrauen. Sobald der Mann aber über die Pflichtgrenze kommt (oft wird das auch erst im Nachhinein festgestellt), haben die Kinder eigene Beiträge zu zahlen, entweder in der Kasse (um die 140,- Euro), oder in der PKV (mit Beihilfe ist das sehr günstig). Diese gesetzliche Regelung kommt z.B. einem Existenzgründer gut zupass. Anfangs keine zusätzliche Belastung; erst dann, wenn er es sich dann auch leisten kann. Gerne informieren wir Sie über die Besonderheiten bei der Versicherungspflichtgrenze. Bei Rückfragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Versicherungspflichtgrenze : Unregelmäßige weitere Bezüge, wie Bonus, Überstunden, Wochenendzuschläge etc. werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung. Bei Frage oder weiteren gewünschten Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Interessante Links zum Thema finden Sie in Kürze an dieser Stelle. Interessante Links zum Thema privat Krankenversicherung , Krankenkasse, private Krankenversicherung Pflichtversicherungsgrenze 2012 privat Krankenversicherungen, Pflichtversicherungsgrenze 2010 private Krankenversicherung und Grenze Krankenkassen finden Sie hier.

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