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    Menschen ohne Krankenversicherung

Krankenversicherung unversichert

Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder

Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder in der privaten Krankenversicherung, und in der gesetzlichen Kasse schon seit Längerem.

Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 - Strafen, wenn man unversichert ist. Für alle, die keine Krankenversicherung haben, äußerst wichtig zu beachten:

In der PKV werden erhebliche Strafgebühren erhoben, wenn man der Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 nicht nachkommt.

Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV): Für jedem Monat, in dem man unversichert ist, muß man 1 Monatsbeitrag "Strafe" an die private Krankenversicherung zahlen. Der Januar 2009 zählt noch nicht mit ("freundlicherweise"), aber ab Februar 2009 gilt es dann. Das geht für bis zu 5 Monate so (dann sind es also 5 Monatsbeiträge), danach gilt 1/6-tel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat. (siehe auch Krankenversicherung unversichert)

Für die Pflegepflichtversicherung und die gesetzlichen 10 % Altersrückstellung werden keine Strafbeiträge erhoben. Somit ist die Strafgebühr auch für die ersten 5 zu zahlenden Monate sogar günstiger, als der tatsächliche Beitrag.

Wird jemand evt. erst Jahre später in der PKV aufgenommen, und die unversicherte Zeit ist nicht ermittelbar, bzw. sehr lang, dann werden 5 Jahre unversicherte Zeit zugrunde gelegt. Damit wären dann also maximal 14 Monatsbeiträge zu bezahlen.

Regelung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Für Personen, die nach dem 1.4.2007 unversichert sind, werden von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Zusätzliche Strafgebühren und Säumniszuschläge sind möglich. Die Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist vergleichsweise freundlicher, weil es nur auf den 1.2.09 zurückgeht.

Krankenversicherung unversichert

Man kann Interessenten also nur empfehlen, so früh wie möglich eine Krankenver- sicherung zu besorgen. In der privaten Krankenversicherung kann man dies ja, wenn gewünscht, sehr günstig halten, mit geringen Leistungen. Man könnte aufgrund der Nachzahlung auch für kurze Zeit einen extrem günstigen Tarif nehmen, und in der Folge umstellen. Dann zahlt man nur auf der Basis des besonders niedrigen Beitrags seine "Strafgebühr". Solche Möglichkeiten hat die GKV nicht. (Unterthema : Krankenversicherung unversichert)

Chance, die Strafgebühr zu vermeiden:

Unter bestimmten Voraussetzungen erheben sehr wenige PKV´s keine Strafgebühren. Es geht dabei vor allem darum, daß die letzte gehabte Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse gewesen sein muß (nachweislich). Ansonsten müssen die Daten aus dem persönlichen Umfeld passen (Beruf, Einkommen, wirtschaftliche Situation). Wir kennen die möglichen Versicherer!

Artikel zum Thema Krankenversicherung unversichert - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 02.04.2009

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Selbständige kümmern sich bei Beginn der Tätigkeit schon öfter mal nicht um eine Krankenversicherung. Oder sie verlieren sie, weil die Geschäfte nicht gut genug gehen, und dann die gesetzliche oder private Krankenversicherung wegen Nichtzahlung gekündigt hat. In der Zeit vor 2009 konnte das ja vorkommen, seitdem eigentlich nicht mehr. Die Pflicht zur Krankenversicherung trifft nämlich nicht nur die Kunden, sondern auch die Träger der Krankenversicherung selbst, wie die GKV und die privaten Krankenversicherer. Eine Kündigung wegen Nichtzahlung ist nicht mehr zulässig. Der Vertrag darf nur ruhend gestellt werden. Für den Personenkreis, der in die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zuzurechnen ist, gilt die Pflicht zur Krankenversicherung bereits seit 1.4.2007. Das kann auch Selbständige betreffen, die zuletzt in der GKV gewesen waren, ehe sie die Krankenversicherung verloren haben. Diese haben insofern auch die Berechtigung, der zuletzt gehabten GKV wieder beizutreten. Jedoch werden dann die Beiträge rückwirkend für die ungedeckte Zeit erhoben, bis zurück zum 1.4.2007. Das kann daher sehr teuer sein. Lediglich eine Ratenzahlung dafür kann helfen, die Last etwas zu reduzieren. Insofern wird es oft besser sein, sich stattdessen um eine PKV zu bemühen. Hier gilt die Pflicht zur Krankenversicherung ja erst ab 1.1.2009. Die Strafgebühr steht im § 8 Absatz 3 der AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in den Musterbedingungen. Sie ist insofern für alle privaten Versicherer gleichermaßen gültig. Sie ist dort als Beitragszuschlag bezeichnet worden. Zur Klarheit hat sich in der Praxis die Bezeichnung Strafgebühr oder Strafbeitrag etabliert, um klarzustellen, dass es eine einmalige Gebühr ist, die als Strafe dafür erhoben wird, dass man die Pflicht zur Krankenversicherung nicht erfüllt hat. Der 1. unversicherte Beitrag bleibt als Toleranz ohne Gebühr. Von da an bis zum 5.Monat wird dann die Strafgebühr erhoben von jeweils einem vollen Monatsbeitrag. Ab dem 6.Monat wird dann nur noch 1/6 des Monatsbeitrags erhoben. Ist man seit dem 1.1.2009 unversichert, und unterlag der Pflicht zur Krankenversicherung, und hat die PKV erst ab 1.12.2011, summiert es sich auf immerhin 9 volle Monatsbeiträge. Wenn der 1. Monat nicht der Januar 2009 ist, weil die Pflicht zur Krankenversicherung erst später entstand (Person aus dem Ausland), sind sich die Versicherer nicht immer einig, ob sie diesen ersten Monat als Toleranz akzeptieren. Gewöhnlich wird hier nur auf den Januar 2009 abgehoben. Es kann sich lohnen, darüber mit dem Versicherer zu sprechen. Interessante Links zum Thema , Versicherungspflicht PKV und privat versichert Versicherungspflicht finden Sie hier.

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