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Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze- und Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr das Jahr 2012
Die Sozialversicherungsgrenzen wurden zum 01.01.2012 erneut angehoben (u.a. Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012). Die Beitragsbemessungsgrenze ist dadurch im Jahr 2012 von 44.550,- Euro auf 45.900,- Euro gestiegen. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 3.825,00 Euro, statt zuvor 3.712,50 Euro. Die Pflichtversicherungsgrenze ist für das Jahr 2012 auf ein Jahreseinkommen in Höhe von 50.850.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von 4.238,- Euro) angehoben worden.
Höhe der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze :
2012
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45.900,- Euro jährlich
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2011
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44.550,- Euro jährlich
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2010
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45.000,- Euro jährlich
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Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2012 liegt bei einem Jahreseinkommen von 50.850,- Euro / monatlich 4.238,- Euro.
Höhe der jeweils aktuellen Pflichtversicherungsgrenze :
2012
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50.850,- Euro jährlich
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2011
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49.500,- Euro jährlich
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2010
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49.950,- Euro jährlich
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Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt 2012 eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 45.900 Euro (3.825,- Euro monatlich) für alle Bundesländer. Wer das erfüllt, fällt nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn er unter diese Grenze fällt. (bitte beachten Sie auch unseren Artikel "Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012")
Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012
Erklärungen zur Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt
oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den
Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.
Bis 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der
Versicherungspflichtgrenze. Zum 1.1.2003 wurde das geändert.
Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze
Auf monatlicher Basis ist also 2012 ein Brutto von 4.238,00 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2011 4.125,- Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.911,54 Euro Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012)
Das Nettoeinkommen spielt dabei keine Rolle.
Gemäß dem neuen Gesetz, verabschiedet 22.12.2010, genügt es, 1 Jahr über der Pflichtgrenze gelegen zu haben, sofern man dann auch Anfang des neuen Jahres über der neuen Pflichtgrenze liegt. Berufsanfänger, die gleich über der Pflichtgrenze liegen, können sofort in die private Krankenversicherung.
Wer anläßlich Arbeitgeberwechsels über der Pflichtgrenze liegt, darf anläßlich dessen ebenfalls gleich in die PKV. In diesen beiden Fällen wird das Einkommen auf die 12 (oder 13) Monatsgehälter hochgerechnet, es geht also nicht unbedingt nach dem wirklichen Einkommen des jeweiligen Jahres.
(Themenrelevanz / bzw. ähnliche Themen finden Sie oben auf dieser Seite: "Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012")
Auf der Grundlage des derzeitigen Höchstsatzes 2012 sind 592,88 Euro Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu zahlen. Bei privat Versicherten ist der maximale Arbeitgeberzuschuss 279,23 Euro. Für freiwillig Versicherte Angestellte kommen in der gesetzlichen Kasse dann noch 74,59 Euro (Kinderlose 84,15) Pflegeversicherung dazu.
In der PKV ist der Beitrag zur Pflegeversicherung deutlich günstiger, abhängig vom Alter. Bei Alter 40 sind es ca. 26,- Euro. Auch davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass es zusammen auf ca. 290,- Euro Arbeitgeberzuschuß hinausläuft. Der Arbeitgeber- zuschuß ist optimal genutzt, wenn der Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung nicht wesentlich über 580,- Euro liegt.
(relevante Themen "Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012")
Das maximale Tagegeld in der gesetzlichen Kasse (für freiwillig Versicherte) ist für 2012 täglich 89,25 Euro.
Artikel zum Thema Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012 - Wir haben Teile der Seite zum Thema "Pflichtversicherungsgrenze" und "Beitragsbemessungsgrenze" zum letzten mal am 9.02.2012 für Sie aktualisiert
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