Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "leitende Angestellter private Krankenversicherung haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: leitende Angestellter private Krankenversicherung Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und
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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! :
Angestellte und Arbeiter, also Arbeitnehmer, können die private Krankenversicherung wählen, wenn Sie über der entsprechenden
Einkommensgrenze liegen. Und das derzeit seit über 3 Jahren. Die Versicherungspflichtgrenze definiert dies. Man sagt auch JAE dazu,
was für Jahresarbeitseinkommensgrenze steht. Oder kurz einfach Pflichtgrenze. Derzeit, 2010, ist die Versicherungspflichtgrenze bei
49.950,- Euro. Im Jahr 2009 waren es 48.600,- Euro, in 2008 48.150,- Euro, und in 2007 47.700,- Euro. Die Grenze steigt jedes Jahr an,
das wird vom Gesundheitsministerium so festgelegt, und soll dabei widerspiegeln, wie sich die Einkünfte allgemein entwickelt haben.
Die Theorie ist, daß die Personen unter diesem Einkommen besonders geschützt werden sollen. Letzten Endes besteht der Schutz mehr
darin, daß gesichert wird: Der weitaus größte Anteil der Arbeitnehmer muß in der GKV bleiben.
Ist die Einkommenshürde genommen, hat man eine Fülle von Wahlmöglichkeiten in der PKV. Typischerweise werden dann eher hochklassige
Leistungen gewählt. Das hat damit zu tun, daß der Arbeitgeber ja die Hälfte des Beitrags zahlt, bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese ist
derzeit für die Krankenversicherung auf 262,50 Euro begrenzt. Dazu kommt dann noch die Hälfte des Beitrags für die Pflegepflichtversicherung.
Die Pflegeversicherung ist in der PKV altersabhängig, und dabei einiges günstiger, als in der gesetzlichen Kasse. Da das Eintrittsalter ja unterschiedlich
ist, kann der Zuschuß hier nicht einheitlich definiert werden. Es sind mindestens 10,- Euro, und mehr, maximal jedoch 36,56 Euro. Nun, jedenfalls
solange man sich im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses bewegt, gibt es nicht so viel Anlaß, am Versicherungsschutz zu sparen. Außer, man
legt auf gewisse Extras wirklich keinen Wert. Extras, die Pflichtmitglieder sich mittels Zusatzversicherungen einkaufen müssen, zahlt der Arbeitgeber
in der Vollversicherung einfach mit: 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt, 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt, erhöhten Zahnersatz (wie 75 %, 80 %, 85 oder gar
90 %), die Behandlung durch Heilpraktiker, Leistungen für Brille und Kontaktlinsen, Originalpräparate bei Medikamenten, Medikamente, die
nicht verschreibungspflichtig sind (aber medizinisch erforderlich), zum Arzt der eigenen Wahl gehen können (also auch zu Behandlern, die keine
Kassenzulassung haben, oder auch direkt zu Fachärzten), höheres Tagegeld, als bei der gesetzlichen Kasse möglich ist (durch die Begrenzung des
Tagegeldes auf die Beitragsbemessungsgrenze reicht das nicht – derzeit sind es 84,50 Euro Tagessatz dort), ein Krankenhaus-Tagegeld, umfassendere
Vorsorgeuntersuchungen, freie Krankenhauswahl, freie Zahnarztwahl, schnellere Termine etc.-
Selbst wenn nur eine Person zu versichern ist (keine Familienmitglieder), macht es auch für den Angestellten fast immer Sinn, eine kleine
Selbstbeteiligung einzubeziehen. Bis ca. 300,- Euro ist üblich, auch ein wenig höher (330,- Euro, 360,- Euro, 400,- Euro, 450,- Euro) kann sich
rechnen. Die sichere Rechnung ist: Der halbe Beitrag, den man selbst zahlt, plus die volle mögliche Selbstbeteiligung, was macht das an
effektiver Belastung aus? Auf dieser Basis kann man ausrechnen, was für den Angestellten paßt. Relevant höhere Selbstbeteiligungen
rechnen sich auf dieser Grundlage bei Angestellten normalerweise nicht, es sei denn, bei relativ hohem Eintrittsalter, oder bei mehreren
Personen. Tarife mit einer überschaubaren prozentualen Selbstbeteiligung sind auch in Ordnung, wie z.B. 10 % oder 20 %, mit jährlicher
Obergrenze von ca. 350,- Euro oder weniger.
Am Tagegeld sollte mit Blick auf den Arbeitgeber-Anteil nicht gespart werden. Man deckt den tatsächlichen Bedarf ab. Dieser
rechnet sich so: Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage, plus 25,- Euro. Die 25,- Euro werden deswegen gebraucht,
weil der Arbeitgeber nach Ende der Lohnfortzahlung wirklich nichts mehr zahlt. Dann fehlen die Arbeitgeber-Anteile für die
Kranken- und Rentenversicherung. Die 25,- Euro füllen diese Lücke. Wenn man zu den Glücklichen gehört, die eine längere
Lohnfortzahlung haben, braucht man das Tagegeld erst nach dieser Zeit abzusichern. Man muß aber sicherstellen, daß der
Arbeitgeber das Tagegeld in voller Höhe weiterzahlt. Mitunter wird nur die Differenz von der GKV gegenüber dem Netto-
einkommen weitergezahlt, dann braucht man trotzdem 85,- Euro Tagegeld nach 6 Wochen, und in der Folge dann mehr.
Das kann so recht genau abgesichert werden. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und privat Krankenversicherer fuer Angestellte finden Sie hier.
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