Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "leitender Angestellter Krankenversicherer haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: leitender Angestellter Krankenversicherer Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und
leitender Angestellter Krankenversicherer runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema Angestellt privat PKV?
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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! :
Ist die Einkommenshürde genommen, hat man eine Fülle von Wahlmöglichkeiten in der PKV. Typischerweise werden dann eher hochklassige
Leistungen gewählt. Das hat damit zu tun, daß der Arbeitgeber ja die Hälfte des Beitrags zahlt, bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese ist
derzeit für die Krankenversicherung auf 262,50 Euro begrenzt. Dazu kommt dann noch die Hälfte des Beitrags für die Pflegepflichtversicherung.
Die Pflegeversicherung ist in der PKV altersabhängig, und dabei einiges günstiger, als in der gesetzlichen Kasse. Da das Eintrittsalter ja unterschiedlich
ist, kann der Zuschuß hier nicht einheitlich definiert werden. Es sind mindestens 10,- Euro, und mehr, maximal jedoch 36,56 Euro. Nun, jedenfalls
solange man sich im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses bewegt, gibt es nicht so viel Anlaß, am Versicherungsschutz zu sparen. Außer, man
legt auf gewisse Extras wirklich keinen Wert. Extras, die Pflichtmitglieder sich mittels Zusatzversicherungen einkaufen müssen, zahlt der Arbeitgeber
in der Vollversicherung einfach mit: 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt, 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt, erhöhten Zahnersatz (wie 75 %, 80 %, 85 oder gar
90 %), die Behandlung durch Heilpraktiker, Leistungen für Brille und Kontaktlinsen, Originalpräparate bei Medikamenten, Medikamente, die
nicht verschreibungspflichtig sind (aber medizinisch erforderlich), zum Arzt der eigenen Wahl gehen können (also auch zu Behandlern, die keine
Kassenzulassung haben, oder auch direkt zu Fachärzten), höheres Tagegeld, als bei der gesetzlichen Kasse möglich ist (durch die Begrenzung des
Tagegeldes auf die Beitragsbemessungsgrenze reicht das nicht – derzeit sind es 84,50 Euro Tagessatz dort), ein Krankenhaus-Tagegeld, umfassendere
Vorsorgeuntersuchungen, freie Krankenhauswahl, freie Zahnarztwahl, schnellere Termine etc.-
Der Arbeitgeber sogar zahlt auch eine Beitragssenkung im Alter mit, wenn diese durch den Versicherer in einer geeigneten Form angeboten wird.
Geeignet heißt in dem Fall, daß es kein Rententarif oder Lebensversicherungstarif ist, und fester Bestandteil der PKV ist. Wenn man den Versicherer
verläßt, kann man dann auch kein Beitragssenkungsmodell mehr haben. Recht viele Krankenversicherer bieten das an, aber bei weitem nicht alle.
Innerhalb der PKV kann auch die Reisekrankenversicherung einbezogen werden, Kurzusatzleistungen, und eine Pflegezusatzversicherung. Diese
zahlt jedoch der Arbeitgeber nicht mit. Der Versicherer dafür kann vom Grundsatz her separat gewählt werden. Auch das Krankenhaus-Tagegeld
und das Krankentagegeld kann separat versichert werden. Jedoch bekommt man den Arbeitgeberzuschuß besser durch, wenn es 1 Versicherer
ist. Beim Krankentagegeld gibt es noch einen weiteren Punkt: Das Tagegeld ist in dem Fall, wenn es solo versichert ist, durch den Versicherer innerhalb
der ersten 3 Jahre kündbar. Das dürfte nur geschehen, wenn Leistungen erbracht werden müssen. In der Folge kann der Versicherer kündigen. In diesem
Fall muß man das Tagegeld neu besorgen, und mit dem Hintergrund der gehabten Erkrankung oder des Unfalls kann das schwierig werden. Auch sonst
kann sich das Gesundheitsbild verschlechtert haben. Nur einige sehr wenige Versicherer verzichten auf dieses Kündigungsrecht, wenn das Tagegeld
allein besteht, und dann auch nur bei Angestellten. Daher empfehlen wir diese Aufteilung dann nicht, weil es einfach Unsicherheiten einführt, die nicht
zu sein brauchen. Im Zweifel also lieber etwas mehr für das Tagegeld zahlen, und es sicher haben. Im Zusammenhang mit der Vollversicherung beim
gleichen Versicherer kann der Krankenversicherer das Tagegeld gar nicht kündigen.
Selbst wenn nur eine Person zu versichern ist (keine Familienmitglieder), macht es auch für den Angestellten fast immer Sinn, eine kleine
Selbstbeteiligung einzubeziehen. Bis ca. 300,- Euro ist üblich, auch ein wenig höher (330,- Euro, 360,- Euro, 400,- Euro, 450,- Euro) kann sich
rechnen. Die sichere Rechnung ist: Der halbe Beitrag, den man selbst zahlt, plus die volle mögliche Selbstbeteiligung, was macht das an
effektiver Belastung aus? Auf dieser Basis kann man ausrechnen, was für den Angestellten paßt. Relevant höhere Selbstbeteiligungen
rechnen sich auf dieser Grundlage bei Angestellten normalerweise nicht, es sei denn, bei relativ hohem Eintrittsalter, oder bei mehreren
Personen. Tarife mit einer überschaubaren prozentualen Selbstbeteiligung sind auch in Ordnung, wie z.B. 10 % oder 20 %, mit jährlicher
Obergrenze von ca. 350,- Euro oder weniger. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und Krankenversicherung Angestellte finden Sie hier.
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