Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "leitender Angestellter Krankenversicherungen haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: leitender Angestellter Krankenversicherungen Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und
leitender Angestellter Krankenversicherungen runden das Angebot ab. Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema leitende Angestellter privat Krankenkassen?
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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! :
Innerhalb der PKV kann auch die Reisekrankenversicherung einbezogen werden, Kurzusatzleistungen, und eine Pflegezusatzversicherung. Diese
zahlt jedoch der Arbeitgeber nicht mit. Der Versicherer dafür kann vom Grundsatz her separat gewählt werden. Auch das Krankenhaus-Tagegeld
und das Krankentagegeld kann separat versichert werden. Jedoch bekommt man den Arbeitgeberzuschuß besser durch, wenn es 1 Versicherer
ist. Beim Krankentagegeld gibt es noch einen weiteren Punkt: Das Tagegeld ist in dem Fall, wenn es solo versichert ist, durch den Versicherer innerhalb
der ersten 3 Jahre kündbar. Das dürfte nur geschehen, wenn Leistungen erbracht werden müssen. In der Folge kann der Versicherer kündigen. In diesem
Fall muß man das Tagegeld neu besorgen, und mit dem Hintergrund der gehabten Erkrankung oder des Unfalls kann das schwierig werden. Auch sonst
kann sich das Gesundheitsbild verschlechtert haben. Nur einige sehr wenige Versicherer verzichten auf dieses Kündigungsrecht, wenn das Tagegeld
allein besteht, und dann auch nur bei Angestellten. Daher empfehlen wir diese Aufteilung dann nicht, weil es einfach Unsicherheiten einführt, die nicht
zu sein brauchen. Im Zweifel also lieber etwas mehr für das Tagegeld zahlen, und es sicher haben. Im Zusammenhang mit der Vollversicherung beim
gleichen Versicherer kann der Krankenversicherer das Tagegeld gar nicht kündigen.
Wenn man sehr gesund ist, und keine besonderen Ansprüche hat, kann man natürlich auch deswegen den Schutz niedrig halten, und 50 % der
Beitragsersparnis für sich realisieren. Sogenannte Einsteiger-Tarife mit kassenartigen Leistungen, die erstrangig mit Blick auf neue Selbständige
geschaffen wurden, können auch für Angestellte verwendet werden. Da andere Zeiten kommen mögen, sind Optionen für später Zeit sinnvoll.
Damit ist vorrangig gemeint, daß keine Gesundheitsprüfung nötig ist, und man nach einer bestimmten Zeit in eine Reihe besserer Tarife umstellen
kann. Das ist allerdings eher nicht viele Jahre in der Zukunft, sondern z.B. 3, 5, 7 Jahre später, manchmal auch 12 Jahre später. Ist das Lebensalter
dann deutlich höher, hat der Versicherer natürlich auch ein höheres Risiko, und ist dann mit Umstiegsoptionen nicht mehr so großzügig. Daher
hat man dann – ungeachtet der möglichen Umstellungszeitpunkte – eine Obergrenze, bis wann man in bessere Tarife ohne Prüfung übergehen
kann. Das kann mit 40, 45 oder 50 Jahren sein. Zusätzlich sind auch oft von vornherein Altersgrenzen für den Beitritt in einen Tarif mit Umstiegs-
option vorgesehen (max. bis 35, 40, evtl. 45). Das sollte man beachten. Die Option kann im Standard-Tarif selbst enthalten sein, oder man zahlt
einen kleinen Zusatzbeitrag für einen solchen Optionstarif. Es gibt auch Tarife, die leisten nur bei Unfall 2-Bett und Chefarzt, leisten aber ab einem
gewissen Alter (z.B. 45) dann auch für alle Krankenhaus-Aufenthalte so. Einige Versicherer haben auch einen günstigen Zusatztarif, der für eine
bestimmte Zeit oder bis zu einem bestimmten Alter bei Unfall im Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt leistet, oder auch das 1-Bett-Zimmer.
Dieser Tarif kann dann auch eine Option enthalten, daß man z.B. 10 Jahre später in den „echten“ Tarif für 2-Bett mit Chefarzt umstellt, ohne neue
Risikoprüfung. Weitere Bausteine ähnlicher Art leisten nur bei besonders schweren Krankheiten bzw. Unfallfolgen die Wahlleistungen im
Krankenhaus. Solche Diagnosen wären z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Tumor, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnoperation,
AIDS, Koma, chronische Niereninsuffizienz (mit Dialyse). Kann mit dem „Unfall-Tarif“ verbunden werden, wenn gewünscht. Hier lohnt es sich,
genau darauf zu achten, was im Versicherungsschutz enthalten ist. Nicht, daß man denkt, man wäre für alle Fälle im Krankenhaus geschützt, und
dies ist nur bei Unfall so.
Selbst wenn nur eine Person zu versichern ist (keine Familienmitglieder), macht es auch für den Angestellten fast immer Sinn, eine kleine
Selbstbeteiligung einzubeziehen. Bis ca. 300,- Euro ist üblich, auch ein wenig höher (330,- Euro, 360,- Euro, 400,- Euro, 450,- Euro) kann sich
rechnen. Die sichere Rechnung ist: Der halbe Beitrag, den man selbst zahlt, plus die volle mögliche Selbstbeteiligung, was macht das an
effektiver Belastung aus? Auf dieser Basis kann man ausrechnen, was für den Angestellten paßt. Relevant höhere Selbstbeteiligungen
rechnen sich auf dieser Grundlage bei Angestellten normalerweise nicht, es sei denn, bei relativ hohem Eintrittsalter, oder bei mehreren
Personen. Tarife mit einer überschaubaren prozentualen Selbstbeteiligung sind auch in Ordnung, wie z.B. 10 % oder 20 %, mit jährlicher
Obergrenze von ca. 350,- Euro oder weniger. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und Krankenversicherung Angestellt finden Sie hier.
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