Mann private Krankenversicherung

Mann Krankenversicherung

Die Situation für den Mann in der privaten Krankenversicherung

Auf den ersten Blick mag mancher meinen, es spielt keine besondere Rolle, ob die private Krankenversicherung für den Mann oder die Frau gesucht wird.

Da aber die Tarife für Männer eigenständig (und anders) kalkuliert werden, ist auch auch der Beitrag für Männer anders. Das führt nicht selten auch wirklich zu einem anderen Ergebnis, als ein Vergleich für eine Frau gleichen oder ähnlichen Alters. Der Beitrag ist bis ca. 60 Jahre Alter für Männer grundsätzlich günstiger als für Frauen. Im höheren Alter jedoch dreht sich der Spieß um - die Beiträge der Frauen werden günstiger, als für gleichaltrige Männer und dies bleibt - wie es seit vielen Jahren zu sehen ist - auch bis ins hohe Alter so.

Besonderheiten, für den Mann zu beachten:

Bei Wechsel in die private Krankenversicherung muß sich der Mann darüber im klaren sein, dass der Beitrag zunächst sehr viel günstiger sein kann, als der Höchstbeitrag für gesetzlich Versicherte, aber durch spätere Heirat dieser Beitragsvorteil weitgehend verloren gehen kann.

Denn dann auch die Ehefrau - sofern sie nicht berufstätig und dadurch pflichtversichert ist - privat (gegen eigenen Beitrag) zu versichern. Kommt ein Kind, oder kommen mehrere Kinder hinzu, ist auch für das Kind jeweils separater Beitrag zu berappen. Die kostenlose Mitversicherung der Familienmitglieder, wie es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet, gibt es also in der privaten Krankenversicherung nicht.

Der Mann sollte deshalb auch prüfen, dass die private Krankenversicherung, für die er sich entscheiden möchte, auch alternative, möglichst preiswerte Tarifkomponenten für die Familiensituation zur Verfügung hat (hier gibt es große Unterschiede bei den "möglichen" preiswerten Tarifvarianten der Versicherer). Das ist wichtig, denn unter Umständen wird die Ehefrau und Mutter erst nach einigen Jahren wieder in das Berufsleben eintreten und erst ab dem Zeitpunkt wird sie dann in der Regel durch eigenes Einkommen und eintretende Versicherungspflicht wieder eigenständig in der GKV versichert sein.

Es ist unter Umständen möglich, den Schutz für den Zeitraum, in dem die ganze Familie in der privaten Krankenversicherung abgesichert wird, in einen Tarif mit besonders kleinem Beitrag bei vorübergehend deutlich "abgespeckten" Leistungen zu wechseln. Der Beitrag für Mann, Frau und Kind(er) kann dann im Idealfall immer noch unter dem Höchstbeitrag der GKV-Versicherten bleiben. Die Leistungen können dennoch attraktiv im Vergleich zur GKV sein, in den meisten Bereichen unter Umständen sogar weiterin besser!

Wir empfehlen, sich als Mann (besonders als jüngerer, lediger Mann) auf jeden Fall auch ein Tarifbeispiel mit Frau und Kind vom Fachmann errechnen zu lassen.

Mann Krankenversicherung

Rückkehr in besserleistende Tarife:

Manche Versicherer bieten im Falle der Leistungsabsenkung wegen Familiensituation auch eine "Rückkehr-Garantie" in die vorherigen Tarife - so dass der Mann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ehefrau in die Pflichtversicherung zurückfällt, wieder in den besserleistenden Tarif zurückkehren kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung, also selbst bei inzwischen deutlich erhöhtem Risiko! Das kann gegebenfalls auch für die Kinder, sofern diese weiter privat versichert bleiben. Das kann wichtig und wertvoll werden. Fragen Sie, ob der Versicherer Ihrer Wahl das bietet!

Die umfassende und kompetente Beratung ist im Bereich private Krankenversicherung von großer Wichtigkeit, damit die wichtigen Aspekte (vor allem die Auswahl zum geeigneten Versicherer) angemessen berücksichtigt werden und der Kunde über alle wichtigen Vorteile, aber auch mögliche Nachteile Aufklärung erhält!


Weitere interessante Themen zur privaten Krankenversicherung:

Entbindungspauschale in der PKV

In der privaten Krankenversicherung gibt es bei einigen Versicherern Entbindungspauschalen. Die Höhen sind unterschiedlich; es sind ca. zwischen 500,- bis 1.500,- Euro. Meistens Wird diese gewährt, wenn man die Entbindung in kostensenkender Weise vornimmt, wie bei einer Hausentbindung oder einer ambulanten Entbindung.

Als Dank dafür erhält man eine pauschale Vergütung, die Entbindungs- pauschale. Bei einigen Versicherern gilt das "obendrauf", d.h., die Kosten werden darüber hinaus auch getragen.

Bei Anderen sind aus dieser Pauschale selbst die Kosten für die Entbindung zu decken, der Überschuß darf eingesteckt werden.

Eher selten gibt es die normale Kostenübernahme für die gewählte Art der Entbindung, und eine Entbindungspauschale als "Draufgabe" dazu.

Leistungen für Rollstühle in der PKV

Rollstühle gehören in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten. Das bedeutet jedoch nicht, daß sie in vollem Umfang übernommen werden.

Es gibt dazu verschiedene Regelungen und Begrenzungen: Mitunter wird nur ein handbetriebener Rollstuhl anerkannt, oder es gibt sonstige Definitionen, was zur Grundausstattung gehört, die anerkannt wird.

Damit wird im Grunde die Regelung, daß geleistet wird, was medizinisch notwendig ist, unterlaufen. Bei einigen Versicherern sind die Erstattungen jedoch besser, bis zu einer annähernd vollständigen Erstattung von elektrischen Rollstühlen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Entsprechend Sicherheitsbetonte Interessenten für die PKV sollten auf diese Leistungsunterschiede achten.

Notfalltransporte und private Krankenversicherung

Notfalltransporte können in der PKV ein Problem bilden: Transporte ins Krankenhaus zu einer stationären Behandlung werden zwar übernommen.

Wenn es zu einer stationären Aufnahme kommt, werden die Kosten daher in der Regel auch wie entstanden übernommen (Rettungswagen, Rettungshubschrauber etc.). Durch Regelungen wie "übernommen werden Transportkosten ins nächstgelegene Krankenhaus" oder "ins nächst- gelegene geeignete Krankenhaus" oder "bis 100 km" können auch dann relevante Eigenabteile entstehen.

Noch schwieriger wird es allerdings, wenn es nicht zu einer stationären Aufnahme kommt, sondern lediglich in der Ambulanz behandelt wird, und man dann wieder nachhause kann.

Oder es überhaupt nicht so schlimm war, wie es ausgesehen hat. Da ambulante Transportkosten (um die geht es dann) oft gar nicht übernommen werden, bleibt man auf den Kosten mitunter sitzen, oder bekommt lediglich eine teilweise Übernahme auf Kulanzbasis. Nur dann, wenn die Versicherungsbedingungen besagen, daß ambulante Transportkosten in Notfällen ganz oder bis zu einer gewissen Höhe bzw. Entfernung getragen werden, minimiert sich das Risiko der eigenen Kosten.

Gruppen- oder Sammelversicherungen in der PKV

In der privaten Vollversicherung gibt es über verschiedene Verbände und andere Zusammenschlüsse Nachlässe, überwiegend für Selbständige. Dies geschieht meist über Gruppenversicherungen, wo ein größerer Personenkreis zusammengefaßt wird.

Überwiegend sind das dieselben Tarife, wie sonst, nur mit einem Nachlaß von z.B. 5 % oder ähnlich. Meistens gehen die Verbände und andere Gruppen jedoch nur die Gruppen-Vereinbarung mit einem Versicherer ein.

Es beschränkt die Auswahl also stark, und nicht immer sind die entsprechenden Versicherer günstiger, oder besser, als normale Tarife anderer Versicherer. Für bestimmte Personengruppen kann es im Rahmen dessen auch ganz eigene, separat kalkulierte Tarife geben, die sonst nicht möglich sind.

Dies evt. nur im Tagegeld, oder auch in der Kostenversicherung. Mit Firmen können im Rahmen von Zusatzversicherungen auch kleinere Gruppen aufgemacht werden.

Ein zusätzlicher Vorteil kann sein, daß in Gruppenversicherung ein Aufnahmezwang gilt. Wer zu der entsprechend definierten Gruppe gehört, kann dann auch mit besonderen Risiken aufgenommen werden. Zuschläge sind dabei möglich, aber oft in der Höhe begrenzt. Ablehnungen sind gar nicht möglich.

Die Sammelversicherung kommt an sich daher, daß für eine bestimmte Gruppe der Beitrag gesammelt abgeführt wird, wie von einem Arbeitgeber oder Verband, der seinerseits das Geld zusammengenommen hat. Es spart dem Versicherer Kosten, und dafür können Rabatte von 2-5 % gewährt werden. Mitunter verschwimmen die Begriffe Gruppen- und Sammelversicherung, und es ist einfach nur ein Nachlaß für eine bestimmte Gruppe, die übergeordnet und einheitlich definiert ist.

Bestimmte PKV´s gehen in der Zusatzversicherung einen Gruppenvertrag mit einer bestimmten GKV ein. Mitglieder, die diese Kasse verlassen, müssen dann auch aus der Zusatzversicherung ausscheiden.

Pflegezusatzversicherung

Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte kann sich neben der automatischen Pflegepflicht- Versicherung auch eine Pflegezusatzversicherung besorgen. Im Rahmen des steigenden Durchschnitts- Alters der Bevölkerung macht das auch immer mehr Sinn. Pflege innerhalb der Familie ist immer seltener machbar und zumutbar.

Kann man viele alltägliche Verrichtungen nicht mehr ohne Hilfe durchführen, und braucht Hilfe durch Pflegepersonal, lernt man die Grenzen der Pflegepflicht- Versicherung rasch kennen. Wenn ca. 50 % der Kosten abgedeckt sind, muß man schon froh sein. Daher ist es an sich nicht verantwortbar, daß die Pflegezusatzversicherung so selten abgeschlossen wird.

Mit gut 1,3 Millionen Versicherten ist es die seltenste Zusatzversicherung überhaupt. Je nach dem Budget kann man eine Zusatzversicherung (meistens als Pflegetagegeld) erst ab Pflegestufe 3, ab Stufe 2, und mit Teilleistungen schon ab Stufe 1 abschließen. In jungen Jahren ist sie noch besonders günstig, aber auch in fortgeschrittenen Jahren läßt sich immer noch etwas Bezahlbares finden.

Alkoholklausel in der PKV

In den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung ist die sogenannte Alkoholklausel vorgesehen. Dies ist als "Einschränkung der Leistungspflicht" aufgeführt, und besagt, daß kein Tagegeld geleistet wird, wenn man Krankheiten oder Unfälle hat, die auf eine Bewußtseinsstörung infolge Alkohol zurückzuführen sind.

Die Versicherer können jedoch diesen Punkt in den eigenen Bedingungen aufheben. Das hat auch die Mehrheit der Krankenversicherungen getan. In diesen Fällen hat man also doch Leistungsanspruch auf das Tagegeld.

Allgemeine Wartezeiten

In der PKV sind laut Versicherungsbedingungen die allgemeinen Wartezeiten vorgesehen.Diese sind 3 Monate her von der Frist. In dieser Zeit hat man noch keinen Leistungsanspruch, obwohl man Beiträge zahlt, mit Ausnahme von Unfall. Diese sind für den Bereich Arzt und Krankenhaus und Tagegeld wirksam, außer bei psychischer Behandlung und Entbindung (da gelten andere Fristen).

Diese Fristen gelten jedoch nur, wenn man zuletzt keine Kranken- versicherung hatte. Sobald es hierbei eine Lücke gibt, gelten die Wartezeiten. Versicherungszeiten in der deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung werden auf die Wartezeiten angerechnet. Nur 3 Monate Krankenversicherung, und lückenloser Anschluß, und schon sind die Wartezeiten vorbei.

Ausländische Krankenversicherungen werden in der Regel nicht anerkannt. Bei einigen Versicherern werden Krankenversicherungen bestimmter europäischer Nachbarländer mit einer deutschen Krankenversicherung gleichgesetzt.

Stockt man den Versicherungsschutz auf, gelten für die Verbesserungen (Mehrleistungen) meistens auch die allgemeinen Wartezeiten, außer die Bedingungen des Tarifs sehen etwas Anderes vor (wie bei besonderen Optionen).



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