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    Menschen ohne Krankenversicherung

Menschen ohne Krankenversicherung

Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder

Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder in der privaten Krankenversicherung, und in der gesetzlichen Kasse schon seit Längerem.

Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 - Strafen, wenn man unversichert ist. Für alle, die keine Krankenversicherung haben, äußerst wichtig zu beachten:

In der PKV werden erhebliche Strafgebühren erhoben, wenn man der Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 nicht nachkommt.

Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV): Für jedem Monat, in dem man unversichert ist, muß man 1 Monatsbeitrag "Strafe" an die private Krankenversicherung zahlen. Der Januar 2009 zählt noch nicht mit ("freundlicherweise"), aber ab Februar 2009 gilt es dann. Das geht für bis zu 5 Monate so (dann sind es also 5 Monatsbeiträge), danach gilt 1/6-tel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat. (siehe auch Menschen ohne Krankenversicherung)

Für die Pflegepflichtversicherung und die gesetzlichen 10 % Altersrückstellung werden keine Strafbeiträge erhoben. Somit ist die Strafgebühr auch für die ersten 5 zu zahlenden Monate sogar günstiger, als der tatsächliche Beitrag.

Wird jemand evt. erst Jahre später in der PKV aufgenommen, und die unversicherte Zeit ist nicht ermittelbar, bzw. sehr lang, dann werden 5 Jahre unversicherte Zeit zugrunde gelegt. Damit wären dann also maximal 14 Monatsbeiträge zu bezahlen.

Regelung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Für Personen, die nach dem 1.4.2007 unversichert sind, werden von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Zusätzliche Strafgebühren und Säumniszuschläge sind möglich. Die Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist vergleichsweise freundlicher, weil es nur auf den 1.2.09 zurückgeht.

Menschen ohne Krankenversicherung

Man kann Interessenten also nur empfehlen, so früh wie möglich eine Krankenver- sicherung zu besorgen. In der privaten Krankenversicherung kann man dies ja, wenn gewünscht, sehr günstig halten, mit geringen Leistungen. Man könnte aufgrund der Nachzahlung auch für kurze Zeit einen extrem günstigen Tarif nehmen, und in der Folge umstellen. Dann zahlt man nur auf der Basis des besonders niedrigen Beitrags seine "Strafgebühr". Solche Möglichkeiten hat die GKV nicht. (Unterthema : Menschen ohne Krankenversicherung)

Chance, die Strafgebühr zu vermeiden:

Unter bestimmten Voraussetzungen erheben sehr wenige PKV´s keine Strafgebühren. Es geht dabei vor allem darum, daß die letzte gehabte Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse gewesen sein muß (nachweislich). Ansonsten müssen die Daten aus dem persönlichen Umfeld passen (Beruf, Einkommen, wirtschaftliche Situation). Wir kennen die möglichen Versicherer!

Artikel zum Thema Menschen ohne Krankenversicherung - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 02.04.2009

   A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E S   A N G E B O T


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Selbständige kümmern sich bei Beginn der Tätigkeit schon öfter mal nicht um eine Krankenversicherung. Oder sie verlieren sie, weil die Geschäfte nicht gut genug gehen, und dann die gesetzliche oder private Krankenversicherung wegen Nichtzahlung gekündigt hat. In der Zeit vor 2009 konnte das ja vorkommen, seitdem eigentlich nicht mehr. Die Pflicht zur Krankenversicherung trifft nämlich nicht nur die Kunden, sondern auch die Träger der Krankenversicherung selbst, wie die GKV und die privaten Krankenversicherer. Eine Kündigung wegen Nichtzahlung ist nicht mehr zulässig. Der Vertrag darf nur ruhend gestellt werden. Für den Strafbeitrag wird der normale Beitrag herangezogen, den sich der Kunde neu wählt. Um den Strafbeitrag zu senken, kann er natürlich den Versicherungsschutz niedrig halten, und z.B. auch eine hohe Selbstbeteiligung wählen. Das senkt die Berechnungsgrundlage deutlich. Ein spezieller Schachzug kann sein, nach wenigen Monaten den Versicherungsschutz beim gleichen Versicherer hochzustufen. Auf die früher bezahlte Strafgebühr hat das dann keinen Einfluss mehr. Es ist ja durchaus statthaft, seine Meinung über den gewünschten Versicherungsschutz zu ändern. Die Strafgebühr wird immer auf einmal erhoben, wenn der Antrag vom Versicherer akzeptiert wird. Eine Ratenzahlung wäre zwar gemäß der AVB möglich, jedoch wird das nicht gemacht. Der Versicherer sagt sich, dass dann, wenn es schon gleich Probleme mit der Strafgebühr gibt, man lieber auf den Kunden verzichtet, da er ein potentieller Nichtzahler sein könnte. Der Versicherer gibt die abschließende Annahmebestätigung in der Regel erst, wenn die Strafgebühr überwiesen ist. In der Folge wird dann auch der Versicherungsschein (Police) erstellt. Unter bestimmten Voraussetzungen, und bei bestimmten Versicherern, hat man auch die Möglichkeit, sich die Strafgebühr zu ersparen. Das gilt vor allem dann, wenn die zuletzt vorhandene Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse war, nicht eine PKV. Es spielt nicht unbedingt eine Rolle, wie viele Monate oder Jahre das her ist. Einige sehr wenige Versicherer (uns sind 4 bekannt) verzichten dann auf die Strafgebühr, und nehmen einfach zum nächsten Monatsbeginn auf. Sonstige Regelungen, wie Wartezeiten, nötige Atteste für die Aufnahme, und gegebenenfalls die Erbringung eines Nachweises der letzten GKV, sind unabhängig davon einzuhalten. Diese Versicherer haben die folgende Sichtweise: Da die gesetzliche Kasse eigentlich dafür zuständig gewesen wäre, die Lücke zu verhindern, Nachzahlungen zu verlangen etc., ist es nicht Aufgabe der PKV, sich darum zu kümmern, und aufgrund dessen Strafgebühren zu erheben. Daher also die Akzeptanz ohne Strafgebühr, aber immer nur, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse war, keine private Krankenversicherung. Das ist soweit stichhaltig, wird jedoch von der Mehrheit der PKV´s so nicht gesehen. Für eine begrenzte Zeit haben manche Versicherer auch im Falle einer zuletzt gehabten PKV auf die Strafgebühr verzichtet. Das war aber im Grunde nicht statthaft, wurde von Mitbewerbern zu Recht angegriffen, und wurde vor einiger Zeit daher auch eingestellt. Bei unversicherten Personen ist jede PKV vorsichtig mit der Annahme. Man sieht sich daher an, was der Beruf ist, wie man darin etabliert, was das Einkommen ist, und ob man davon ausgehen kann, dass die (meist selbständige) Tätigkeit so anhält. Der Versicherer ist an bleibenden Personen interessiert, und an Beitragszahlern. Weisen die Anzeichen darauf hin, dass man darauf nicht rechnen kann, lehnen die Versicherer in der Regel ab. Manche Versicherer sind ein wenig toleranter. Die Versicherer haben hier deswegen ein besonderes Risiko, weil sie nicht mehr, wie vor 2009, den Vertrag wegen Nichtzahlung kündigen können. Der Vertrag kann nach entsprechend qualifizierter Mahnung lediglich ruhend gestellt werden. In dieser Zeit gibt es zwar keinen normalen Leistungsanspruch, aber laut Gesetz muss selbst dann noch für Behandlung bei akuten Schmerzen, in Notfällen und bei Entbindung geleistet werden, ohne Beitrag erhalten zu haben. Das ist für die PKV´s eine Härte, die man nicht ohne Weiteres eingeht. Daher die Vorsicht im Vorfeld, was auch völlig legitim ist. Interessante Links zum Thema , Menschen ohne PKV und Strafgebuehr Krankenkasse finden Sie hier.

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