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  Angestellte private Krankenversicherung

PKV Angestellte Vergleich

Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherungen für den Angestellten oder die Angestellte sind in wenigen Punkten differenziert zu betrachten, da es Unterschiede in der Berechnung der Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer gibt. Dies ist auf dieser Seite näher erläutert.

Eine gute Entscheidung zur Auswahl der richtigen Krankenversicherung für den angestellten Mann und die angestellte Frau ist, zu aller erst die Auswahl auf solide Gesellschaften und dauerhafte Tarife einzuschränken. (ähnliche Themen PKV Angestellte Vergleich)

Denken Sie bitte daran, dass man sich unter Umständen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung für lange Dauer zur Absicherung in der privaten Krankenversicherungs entscheidet (eventuell sogar für sein restliches Leben) - Beitragsstabilität zählt deshalb viel !

Als Angestellter bzw. Angestellte mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze wird die Privatkrankenversicherung gern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt, weil dauerhaft günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen möglich sind.

Besonders bei jungem Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Wechsels zu einer der privaten Krankenversicherungen ist dies auch wirklich dauerhaft möglich, auch unter Berücksichtigung zusätzlich abgeschlossener Tarife, die eine Beitragssenkung im Alter realisieren. So ist auch im Rentenalter die Privatabsicherung bei guten Leistungen zu äußerst attraktiven Beiträgen möglich. Interessant ist für den Arbeitnehmer, dass es Tarife für Beitragsstabilität bzw. Beitragsentlastung im Alter gibt, die ebenfalls vom Arbeitgeber mit knapp 50% bezuschusst werden, wenn die **Zuschuss-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Eine Betrachtung der Rendite kann dadurch bei über 50% liegen. Es lohnt sich also, den Berater nach solchen Tarifen zu fragen! (siehe auch PKV Angestellte Vergleich)

** der maximale Zuschuss des Arbeitgebers wird jährlich angepasst - im Jahr 2011 sind dies 271,01 Euro, und die Hälfte des Beitrags zur Pflegepflicht versicherung dazu (10,- Euro und mehr, je nach Alter). Insgesamt also um die 280,- Euro herum.

PKV Angestellte Vergleich

Besonderheiten für Angestellte in der privaten Krankenversicherung :

1.

Zu beachten ist für Angestellte, dass der Beitrag zu *(fast) 50% durch den Arbeitgeber getragen wird, eine ev. vereinbarte Selbstbeteiligung jedoch durch den Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Deshalb kommt tendenziell eine Selbstbeteiligung in Frage, wenn der Beitrag dadurch um mehr als das doppelte der Selbstbeteiligung sinkt.

*Durch den seit 01.07.2005 geregelten Sonderbeitrag von 0,9% zur Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer allein bezahlt (es also keinen Arbeitgeberzuschuss gibt), ist der Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze dadurch nicht mehr 50%, sondern beträgt nur noch 47,1 %. (ähnliche Themen PKV Angestellte Vergleich)

Ein Beispiel erläutert das:

Nehmen wir mal an, ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 400 Euro Beitrag. Der Beitrag, den der Arbeitnehmer bezahlt, lautet über 203,60 Euro. Nehmen wir weiter an, dieser Tarif wird bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 360 Euro im Jahr um 800 Euro günstiger. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer 400 Euro Beitrag im Jahr sparen und hat dabei im Ernstfall maximal eine Selbstbeteiligung von 360 Euro zu tragen.

Sinkt der Beitrag also um mehr als das Doppelte der vereinbarten Selbstbeteiligung, wird durch die Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung mehr als nur aufgefangen - der Arbeitnehmer kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung "sicheres" Geld sparen.

2.

Bei Angstellten ist die mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres höher zu bewerten, denn der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur zu 52,9 % durch den Arbeitnehmer bezahlt, die Beitragsrückerstattung jedoch erhält der Arbeitnehmer zu 100% (erhält also auch die Rückerstattung aus dem Beitragsanteil, den der Arbeitgeber bezahlt). (Unterseite PKV Angestellte Vergleich)

Fazit:

Aus Punkten 1) und 2) ergibt sich, dass die effektive Beitragsbelastung des Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin im Wechselspiel der höheren Selbstbeteiligung bei kleinerem Beitrag - und der deutlich höheren Beitragsrückerstattung bei höherem Beitrag ist.

Ein kompetenter Berater für private Krankenversicherung kann Ihnen durch entsprechende Routine schnell und einfach errechnen, was unter dem Strich wirklich günstiger für Sie ist. Spätere Wechselmöglichkeiten innerhalb des Tarifes geben Ihnen die Möglichkeit, sich bei Beitragsveränderungen immer im "optimalen" Tarif abzusichern.

Artikel zum Thema PKV Angestellte Vergleich - Letzte Änderungen an dieser Seite erfolgten durch uns am 23.11.2011

  A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E R   A N G E B O T E


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

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  JA - gelesen und akzeptiert






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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! : Angestellte und Arbeiter, also Arbeitnehmer, können die private Krankenversicherung wählen, wenn Sie über der entsprechenden Einkommensgrenze liegen. Und das derzeit seit über 3 Jahren. Die Versicherungspflichtgrenze definiert dies. Man sagt auch JAE dazu, was für Jahresarbeitseinkommensgrenze steht. Oder kurz einfach Pflichtgrenze. Derzeit, 2010, ist die Versicherungspflichtgrenze bei 49.950,- Euro. Im Jahr 2009 waren es 48.600,- Euro, in 2008 48.150,- Euro, und in 2007 47.700,- Euro. Die Grenze steigt jedes Jahr an, das wird vom Gesundheitsministerium so festgelegt, und soll dabei widerspiegeln, wie sich die Einkünfte allgemein entwickelt haben. Die Theorie ist, daß die Personen unter diesem Einkommen besonders geschützt werden sollen. Letzten Endes besteht der Schutz mehr darin, daß gesichert wird: Der weitaus größte Anteil der Arbeitnehmer muß in der GKV bleiben. Gemäß dem Koalitionsvertrag aus September 2009 sollte die 3-Jahres-Regel fallen, was jedoch noch nicht geschehen ist. Vermutlich wird dies auch nicht vor dem 1.1.2011 geschehen. Der Arbeitgeber sogar zahlt auch eine Beitragssenkung im Alter mit, wenn diese durch den Versicherer in einer geeigneten Form angeboten wird. Geeignet heißt in dem Fall, daß es kein Rententarif oder Lebensversicherungstarif ist, und fester Bestandteil der PKV ist. Wenn man den Versicherer verläßt, kann man dann auch kein Beitragssenkungsmodell mehr haben. Recht viele Krankenversicherer bieten das an, aber bei weitem nicht alle. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und private Krankenkassen Angestellter finden Sie hier.

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