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 Beitragsbemessungsgrenze / Pflichtversicherungsgrenze

Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze- und Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr das Jahr 2012

Die Sozialversicherungsgrenzen wurden zum 01.01.2012 erneut angehoben (u.a. Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012). Die Beitragsbemessungsgrenze ist dadurch im Jahr 2012 von 44.550,- Euro auf 45.900,- Euro gestiegen. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 3.825,00 Euro, statt zuvor 3.712,50 Euro. Die Pflichtversicherungsgrenze ist für das Jahr 2012 auf ein Jahreseinkommen in Höhe von 50.850.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von 4.238,- Euro) angehoben worden.

Höhe der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze :

2012

45.900,- Euro jährlich

2011

44.550,- Euro jährlich

2010

45.000,- Euro jährlich


Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2012 liegt bei einem Jahreseinkommen von 50.850,- Euro / monatlich 4.238,- Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Pflichtversicherungsgrenze :

2012

50.850,- Euro jährlich

2011

49.500,- Euro jährlich

2010

49.950,- Euro jährlich




Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt 2012 eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 45.900 Euro (3.825,- Euro monatlich) für alle Bundesländer. Wer das erfüllt, fällt nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn er unter diese Grenze fällt. (bitte beachten Sie auch unseren Artikel "Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012")

Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012

Erklärungen zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.

Bis 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Zum 1.1.2003 wurde das geändert.

Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze

Auf monatlicher Basis ist also 2012 ein Brutto von 4.238,00 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2011 4.125,- Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.911,54 Euro Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012)

Das Nettoeinkommen spielt dabei keine Rolle.

Gemäß dem neuen Gesetz, verabschiedet 22.12.2010, genügt es, 1 Jahr über der Pflichtgrenze gelegen zu haben, sofern man dann auch Anfang des neuen Jahres über der neuen Pflichtgrenze liegt. Berufsanfänger, die gleich über der Pflichtgrenze liegen, können sofort in die private Krankenversicherung.

Wer anläßlich Arbeitgeberwechsels über der Pflichtgrenze liegt, darf anläßlich dessen ebenfalls gleich in die PKV. In diesen beiden Fällen wird das Einkommen auf die 12 (oder 13) Monatsgehälter hochgerechnet, es geht also nicht unbedingt nach dem wirklichen Einkommen des jeweiligen Jahres.

(Themenrelevanz / bzw. ähnliche Themen finden Sie oben auf dieser Seite: "Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012")

Auf der Grundlage des derzeitigen Höchstsatzes 2012 sind 592,88 Euro Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu zahlen. Bei privat Versicherten ist der maximale Arbeitgeberzuschuss 279,23 Euro. Für freiwillig Versicherte Angestellte kommen in der gesetzlichen Kasse dann noch 74,59 Euro (Kinderlose 84,15) Pflegeversicherung dazu.

In der PKV ist der Beitrag zur Pflegeversicherung deutlich günstiger, abhängig vom Alter. Bei Alter 40 sind es ca. 26,- Euro. Auch davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass es zusammen auf ca. 290,- Euro Arbeitgeberzuschuß hinausläuft. Der Arbeitgeber- zuschuß ist optimal genutzt, wenn der Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung nicht wesentlich über 580,- Euro liegt. (relevante Themen "Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012")

Das maximale Tagegeld in der gesetzlichen Kasse (für freiwillig Versicherte) ist für 2012 täglich 89,25 Euro.

Artikel zum Thema Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012 - Wir haben Teile der Seite zum Thema "Pflichtversicherungsgrenze" und "Beitragsbemessungsgrenze" zum letzten mal am 9.02.2012 für Sie aktualisiert

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Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2012 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! private Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen Krankenversicherung Krankenkassen Versicherungspflichtgrenze 2012. Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragsbemessungrenze + Pflichtversicherungsgrenze und zum Beginn des Versicherungsschutzes in der PKV" für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Bis ins Jahr 2002 war die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung auch identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze, weshalb man mitunter auch dieses Wort verwendete, um zu sagen, dass ein Arbeitnehmer in die PKV wechsel kann. Ab 2003 wurde die Beitragsbemessungsgrenze getrennt von der Versicherungspflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze besagt, bis zu welcher Höhe des Einkommens der Beitragssatz für die GKV anzuwenden ist. Seit 2003 ist diese Grenze niedriger als die Versicherungspflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze wird auch auf die Pflegepflichtversicherung angewendet. Nach dem Fall der alten „DDR“ gab es für die neuen Bundesländer bis 1990 noch eine geringere Pflichtgrenze, als für die alten Bundesländer, um die andere Einkommenssituation zu berücksichtigen. Dann wurde die Pflichtgrenze eine einheitliche Größe. Wer jedoch erstmals in die Private Krankenversicherung wechseln will, für den ist die höhere normale Versicherungspflichtgrenze zutreffend. Derzeit (2011) liegt Sie bei 49.500,- Euro Brutto im Jahr. Per Gesetz ist sie eine Jahresgrenze, keine Monatsgrenze. Zu Vergleichszwecken und für Sonderfälle, wie einen Arbeitgeberwechsel (der einen erstmals in die PKV gehen lässt) wird auch die umgerechnete monatliche Größe genannt. Für die Berechnung, was zum Überschreiten den Pflichtgrenze zählt, sind nur die regelmäßigen Einkünfte zu berücksichtigen. Das ist das normale zustehende Bruttoeinkommen, aber auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, bei Ärzten auch die vertraglich geschuldeten Zusatzdienste, Überstundenpauschalen, und vermögenswirksamen Leistungen. Nicht anzurechnen sind also unregelmäßige Vergütungen, wie das z.B. bei Überstunden, Nachtzulage, Wochenendzulagen, irgendwelche Zahlungen, die vom Erfolg des Unternehmens oder des Angestellten abhängen, und Arbeitnehmersparzulage. Nebeneinkommen können ebenfalls nicht berücksichtigt werden, ob regelmäßig oder auch nicht. Bis zum Frühjahr 2007 hat es genügt, wenn der Angestellte mindestens für 1 volles Kalenderjahr über der Pflichtgrenze lag; da war bereits die PKV wählbar. Bei bestimmten Sonderfällen, wie Berufsbeginn als Angestellter, reichte sogar der neue Bezug, hochgerechnet auf 1 Jahr. Im Frühjahr 2007 wurde jedoch ein neues Gesetz wirksam, wonach man sogar 3 ganze Kalenderjahre hintereinander über der Pflichtgrenze liegen musste, ehe der Wechsel in die PKV möglich war. Dazu gab es fast keine Ausnahmen. Übrigens hatte die PKV-Branche eigentlich schon früher mit der Änderung der sogenannten 3-Jahres-Regel gerechnet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP im September 2009 war das so schon gestanden. Erst Ende 2010 wurde das dann wahrgemacht. Erstaunlicherweise sprach dann die Opposition und der Kreis der gesetzlichen Kassen von einer „Bevorzugung“ der PKV. Tatsächlich wurde jedoch nur die ursprüngliche Regelung von Anfang 2007 wieder eingesetzt. Für knapp 3 Jahre hatte die gesamte PKV-Branche durch die 3-Jahres-Regel erhebliche Einbrüche gehabt, was als Ungerechtigkeit verstanden wurde. Ungerecht war es auch aus Sicht des Angestellten: Ist doch der Beitrag für ein um 3 Jahre höheres Eintrittsalter dauerhaft um mindestens 30,- Euro monatlich höher. Außerdem könnte ein in dieser Zeitspanne geänderter Gesundheitszustand zu erheblichen Nachteilen führen (Risikozuschläge, im schlechtesten Fall bis hin zur Ablehnung. Ganz zu schweigen von dem Fall eines Selbständigen, der in der PKV ist, und als Angestellter auch dann, wenn er mit dem Gehalt von Anfang an über der Pflichtgrenze lag, erst mal 3 Jahre in die GKV zurück musste. Entweder verlor er dadurch seine Ansprüche an die PKV, weil der kündigte, oder er musste für 3 Jahre erhebliche Zusatzkosten in Form einer Anwartschaft hinnehmen, um den PKV-Vertrag beizubehalten. Interessante Links zum Thema privat Krankenversicherung , Krankenkasse, private Krankenversicherung PKV Bruttoeinkommen, Pflichtversicherungsgrenzen privat Krankenkassen und Aktuelle Bemessungrenzen privat Krankenversicherungen finden Sie hier.

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