Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema Privat Krankenkasse Selbststaendige
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Den folgenden Artikel haben wir zusätzlich zum Thema Selbständiger Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet :
Nähere Erläuterungen zur Einstufung:
Für wen a) grundlegend passt, ist klar: Noch relativ neu Selbständige, oder Selbständige, die noch nicht so gut etabliert sind, d.h. relativ niedrige oder stark wechselndes Einkommen haben. Die Selbstbeteiligung ist gewöhnlich gering, weil diese u.U. für einen neu Selbständigen schwer zu tragen wäre.
Der Tarif kann auch ganz gut für eine Hausfrau verwendet werden, wenn der Mann privat versichert ist. Ist z.B. das Einkommen des Mannes ziemlich hoch, kann der Beitrag für die Hausfrau bei der Kasse ziemlich teuer werden.
Man könnte dann im Laufe der Zeit in bessere Tarife beim selben Versicherer umstellen, wenn man möchte. Es gibt dazu oft bestimmte Umstiegsoptionen, die vom erreichten Alter abhängen. Dabei gibt es keine erneute Risikoprüfung.
b) Würde ein guter Berater am ehesten bei gut etablierten Selbständigen einsetzen, der sich einen hochwertigen Schutz leisten kann und will. Hier würde man lediglich sehen, dass die Selbstbeteiligung eine passende Höhe hat. Die Risikobereitschaft wäre hier eher nicht so hoch.
c) Eignet sich evt. für gut etablierte Selbständige, denen es nichts ausmacht, auch mal 2.000,- oder mehr Euro auf einen Schlag hinzulegen. Für Katastrophenfälle ist jenseits dessen dann aber doch ein guter Schutz gewünscht, wie z.B. längerer Krankenhausaufenthalt, extensive, andauernde ambulante Behandlung, besonders aufwendige Zahnleistungen (Implantate, viele Kronen oder Brücken).
Die Beiträge sind im Verhältnis sehr günstig, und somit auch für höhere Jahrgänge gut bezahlbar. Wenn man allerdings von den vollen denkbaren Kosten mit Selbstbeteiligung ausgeht, sind sie nicht mehr so beeindruckend günstig. 3.000,- Euro SB sind umgelegt auf den Monat immerhin 250,- Euro. Wählen sollte diese Tarife also derjenige, der die jährliche SB wirklich ohne Weiteres ausgeben kann.
Kündigungsfristen - Neu Selbständige (aus der Anstellung heraus):
Wer sich neu selbständig macht, und zuletzt Angestellter unter der Pflichtgrenze war, kann sich von Beginn der Selbständigkeit an privat versichern. Es gibt keine Kündigungsfristen, und keine 3 Jahre zu erfüllen. Man hat sogar die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zu entscheiden, ob man freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt.
Damit man sich diese Option gegenüber der Kasse offen hält, sollte man der Kasse mitteilen, dass man sich zum ... selbständig gemacht hat, und sich innerhalb der gesetzlichen Fristen entscheiden wird, wie die Krankenversicherung geregelt werden soll. Es kommt vor, der Kassenmitarbeiter nennt einem eine kürzere Frist; trotzdem gelten die 3 Monate per Gesetz.
Falls man sich nicht bereits rechtzeitig vor der Selbständigkeit orientiert hat, gibt einem diese Regelung also zusätzlichen Spielraum zum Überlegen. Selbst wenn man inzwischen krank wurde oder einen Unfall erlitt, kann man in dieser Zeit immer noch der Kasse Bescheid geben, dass man als freiwilliges Mitglied dort bleibt. Dann muss man natürlich die Beiträge lückenlos nachzahlen.
Diese Möglichkeit hat man nur, wenn man die nötige Vorversicherungszeit in der Kasse erfüllt hat (mind. 12 Monate, s. oben bei Besonderheit fehlende Vorversicherung).
Kommt man aus dem Ausland, und macht sich direkt selbständig, kommt nur die PKV in Frage.
Kündigungsfristen -
Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus:
War man zuletzt arbeitslos (sei es nur, um die Überbrückungshilfe zu erhalten), und macht sich selbständig, kann man sich sofort privat versichern. In der Regel muss man das auch, außer man gibt der Kasse gleich Bescheid, und vereinbart, dass man als freiwilliges Mitglied dort bleiben will. Andernfalls meldet einen das Arbeitsamt ab, und man hat keinen Versicherungsschutz mehr! Hier ist also Eile geboten.
Kündigungsfristen -
Selbständigkeit seit über 3 Monaten:
Ist man als Selbständiger zunächst bei der GKV geblieben, kann man in der Folge mit Frist von 2 Monaten auf das Monatsende kündigen (übliche Regelung für freiwillige Mitglieder). Bzw. bei BKK´s evt. früher, siehe oben bei "Es besteht bereits Versicherungsfreiheit".
Hat man sich gegenüber der Kasse dazu nicht erklärt, ist man bereits ohne Schutz, und sollte die PKV schnell wählen. Hier muss man dann entweder die sogenannten Wartezeiten erfüllen, oder ein ärztliches Attest (mitunter auch zahnärztliches) beibringen, wonach man gesund ist. Der Vordruck der entsprechenden Versicherung ist dann zu verwenden.
Hinweis: Wenn man über absehbare Zeit ohnehin beabsichtigt, in die PKV zu wechseln, sollte man das besser so früh wie möglich tun, bzw. jedenfalls möglichst noch im selben Kalenderjahr (bei Beginn). Wegen des sonst höheren Eintrittsalters bringt das sonst dauerhaft höhere Beiträge hervor (pro Jahr mehr ca. 10.- Euro monatlich). Selbst wenn die Anfangseinstufung bei der GKV günstig erscheint (Mindestsatz von ca. 271,- Euro): Meist wird nach 1/2 bis 1 Jahr nach den tatsächlichen Einkünften gefragt, und dann kann eine rapide Hochstufung entstehen.
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