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  Angestellte private Krankenversicherung

privat Krankenversicherer Angestellter Vergleiche

Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherungen für den Angestellten oder die Angestellte sind in wenigen Punkten differenziert zu betrachten, da es Unterschiede in der Berechnung der Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer gibt. Dies ist auf dieser Seite näher erläutert.

Eine gute Entscheidung zur Auswahl der richtigen Krankenversicherung für den angestellten Mann und die angestellte Frau ist, zu allererst die Auswahl auf solide Gesellschaften und dauerhafte Tarife einzuschränken. (ähnliche Themen privat Krankenversicherer Angestellter Vergleiche)

Denken Sie bitte daran, dass man sich unter Umständen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung für lange Dauer zur Absicherung in der privaten Krankenversicherung entscheidet (eventuell sogar für sein restliches Leben) - Beitragsstabilität zählt deshalb viel !

Als Angestellter bzw. Angestellte mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze wird die Privatkrankenversicherung gern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt, weil dauerhaft günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen möglich sind.

Besonders bei jungem Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Wechsels zu einer der privaten Krankenversicherungen ist dies auch wirklich dauerhaft möglich, auch unter Berücksichtigung zusätzlich abgeschlossener Tarife, die eine Beitragssenkung im Alter realisieren. So ist auch im Rentenalter die Privatabsicherung bei guten Leistungen zu äußerst attraktiven Beiträgen möglich. Interessant ist für den Arbeitnehmer, dass es Tarife für Beitragsstabilität bzw. Beitragsentlastung im Alter gibt, die ebenfalls vom Arbeitgeber mit 50% bezuschusst werden, wenn die **Zuschuss-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Eine Betrachtung der Rendite für diese Beitragssenkungsmodelle kann dadurch bei über 50% liegen. Es lohnt sich also, den Berater nach solchen Tarifen zu fragen! (siehe auch privat Krankenversicherer Angestellter Vergleiche)

** der maximale Zuschuss des Arbeitgebers wird jährlich angepasst - im Jahr 2012 sind dies 279,23 Euro, und es kommt die Hälfte des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung dazu (10,- Euro und mehr, je nach Alter). Insgesamt also um die 290,- Euro herum.

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Besonderheiten für Angestellte in der privaten Krankenversicherung :

1.

Zu beachten ist für Angestellte, dass der Beitrag zu *(fast) 50% durch den Arbeitgeber getragen wird, eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung jedoch durch den Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Deshalb kommt tendenziell eine Selbstbeteiligung nur dann und in der Höhe in Frage, wenn der Beitrag dadurch um mehr als das doppelte der Selbstbeteiligung sinkt.

*Durch den seit 01.07.2005 geregelten Sonderbeitrag von 0,9% zur Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer allein bezahlt (es also keinen Arbeitgeberzuschuss gibt), ist der Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze dadurch nicht mehr ganz 50%, sondern beträgt nur noch 47,1 %. (ähnliche Themen privat Krankenversicherer Angestellter Vergleiche)

Ein Beispiel erläutert das:

Nehmen wir mal an, ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 400 Euro Beitrag. Der Beitrag, den der Arbeitnehmer bezahlt, lautet über 203,60 Euro. Nehmen wir weiter an, dieser Tarif wird bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 360 Euro im Jahr um 800 Euro günstiger. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer 400 Euro Beitrag im Jahr sparen und hat dabei im Ernstfall maximal eine Selbstbeteiligung von 360 Euro zu tragen.

Sinkt der Beitrag also um mehr als das Doppelte der vereinbarten Selbstbeteiligung, wird durch die Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung mehr als nur aufgefangen - der Arbeitnehmer kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung "sicheres" Geld sparen.

2.

Bei Angestellten ist die mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres höher zu bewerten, denn der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur zu 52,9 % durch den Arbeitnehmer bezahlt, die Beitragsrückerstattung jedoch erhält der Arbeitnehmer zu 100% (erhält also auch die Rückerstattung aus dem Beitragsanteil, den der Arbeitgeber bezahlt). (Unterseite privat Krankenversicherer Angestellter Vergleiche)

Fazit:

Aus Punkten 1) und 2) ergibt sich, dass die effektive Beitragsbelastung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin durch die Höhe der Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung beeinflußt wird. Man sollte das komplett durchrechnen.

Ein kompetenter Berater für private Krankenversicherung kann Ihnen durch entsprechende Routine schnell und einfach errechnen, was unter dem Strich wirklich günstiger für Sie ist. Spätere Wechselmöglichkeiten innerhalb des Tarifes geben Ihnen die Möglichkeit, sich bei Beitragsveränderungen immer im "optimalen" Tarif abzusichern.

Artikel zum Thema privat Krankenversicherer Angestellter Vergleiche - Letzte Änderungen an dieser Seite erfolgten durch uns am 9.02.2012

  A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E R   A N G E B O T E


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

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  JA - gelesen und akzeptiert






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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! : Hinsichtlich dessen, was für das Überschreiten der Pflichtgrenze zählt, ist zu sagen, daß nur die regelmäßigen zustehenden Einkünfte dabei berücksichtigt werden. Also keine Überstunden, unregelmäßiger Bonus irgendeiner Art, keine unregelmäßigen Zulagen. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählt jedoch mit. Nebeneinkünfte werden auch nicht berücksichtigt, ungeachtet dessen, daß sie für die Berechnung des Kassenbeitrags (bis zum Höchstsatz) sehr wohl herangezogen werden. Es kommt somit durchaus vor, daß jemand zwar den Höchstsatz der gesetzlichen Kasse zahlen muß, aber dennoch nicht in die PKV wechseln kann. Unter Anderem auch wegen der 3-Jahres-Regel. Gemäß dem Koalitionsvertrag aus September 2009 sollte die 3-Jahres-Regel fallen, was jedoch noch nicht geschehen ist. Vermutlich wird dies auch nicht vor dem 1.1.2011 geschehen. Wenn man sehr gesund ist, und keine besonderen Ansprüche hat, kann man natürlich auch deswegen den Schutz niedrig halten, und 50 % der Beitragsersparnis für sich realisieren. Sogenannte Einsteiger-Tarife mit kassenartigen Leistungen, die erstrangig mit Blick auf neue Selbständige geschaffen wurden, können auch für Angestellte verwendet werden. Da andere Zeiten kommen mögen, sind Optionen für später Zeit sinnvoll. Damit ist vorrangig gemeint, daß keine Gesundheitsprüfung nötig ist, und man nach einer bestimmten Zeit in eine Reihe besserer Tarife umstellen kann. Das ist allerdings eher nicht viele Jahre in der Zukunft, sondern z.B. 3, 5, 7 Jahre später, manchmal auch 12 Jahre später. Ist das Lebensalter dann deutlich höher, hat der Versicherer natürlich auch ein höheres Risiko, und ist dann mit Umstiegsoptionen nicht mehr so großzügig. Daher hat man dann – ungeachtet der möglichen Umstellungszeitpunkte – eine Obergrenze, bis wann man in bessere Tarife ohne Prüfung übergehen kann. Das kann mit 40, 45 oder 50 Jahren sein. Zusätzlich sind auch oft von vornherein Altersgrenzen für den Beitritt in einen Tarif mit Umstiegs- option vorgesehen (max. bis 35, 40, evtl. 45). Das sollte man beachten. Die Option kann im Standard-Tarif selbst enthalten sein, oder man zahlt einen kleinen Zusatzbeitrag für einen solchen Optionstarif. Es gibt auch Tarife, die leisten nur bei Unfall 2-Bett und Chefarzt, leisten aber ab einem gewissen Alter (z.B. 45) dann auch für alle Krankenhaus-Aufenthalte so. Einige Versicherer haben auch einen günstigen Zusatztarif, der für eine bestimmte Zeit oder bis zu einem bestimmten Alter bei Unfall im Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt leistet, oder auch das 1-Bett-Zimmer. Dieser Tarif kann dann auch eine Option enthalten, daß man z.B. 10 Jahre später in den „echten“ Tarif für 2-Bett mit Chefarzt umstellt, ohne neue Risikoprüfung. Weitere Bausteine ähnlicher Art leisten nur bei besonders schweren Krankheiten bzw. Unfallfolgen die Wahlleistungen im Krankenhaus. Solche Diagnosen wären z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Tumor, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnoperation, AIDS, Koma, chronische Niereninsuffizienz (mit Dialyse). Kann mit dem „Unfall-Tarif“ verbunden werden, wenn gewünscht. Hier lohnt es sich, genau darauf zu achten, was im Versicherungsschutz enthalten ist. Nicht, daß man denkt, man wäre für alle Fälle im Krankenhaus geschützt, und dies ist nur bei Unfall so. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und private PKV fuer Angestellte finden Sie hier.

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