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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! :
Außer der Richtung von Top-Leistungen kann man ebenso, trotz der Überlegung zum Arbeitgeber-Zuschuß, auch Richtung Sparsamkeit denken.
Wenn evtl. Kinder mitzuversichern sind, und/oder eine nicht (oder geringfügig) berufstätige Ehefrau, gibt es dazu mitunter auch die Notwendigkeit.
Immerhin kann es bei sparsamer Gestaltung mit teilweise kassenähnlichen Leistungen erreicht werden, eine 3 – 4-köpfige Familie privat zu versichern,
ohne den GKV-Höchstsatz zu überschreiten. Das ist auch eine Frage des Alters. So hat der Mann und Vater ein günstigeres Eintrittsalter, was auf Dauer
wichtig ist. Und wenn die Gegebenheiten später besser sind (Frau berufstätig, Kind in der Lehre), kann man den Schutz dann immer noch aufstocken.
In solchen Konstellationen ist es gut, wenn es Aufstockungsoptionen für später gibt. Die sind dann auch je nach Krankenversicherer unterschiedlich,
was Zeitpunkt, Vorlauf dazu, zulässige Tarife betrifft. Je mehr Sicherheit man in dieser Richtung hat, umso besser.
Wenn man sehr gesund ist, und keine besonderen Ansprüche hat, kann man natürlich auch deswegen den Schutz niedrig halten, und 50 % der
Beitragsersparnis für sich realisieren. Sogenannte Einsteiger-Tarife mit kassenartigen Leistungen, die erstrangig mit Blick auf neue Selbständige
geschaffen wurden, können auch für Angestellte verwendet werden. Da andere Zeiten kommen mögen, sind Optionen für später Zeit sinnvoll.
Damit ist vorrangig gemeint, daß keine Gesundheitsprüfung nötig ist, und man nach einer bestimmten Zeit in eine Reihe besserer Tarife umstellen
kann. Das ist allerdings eher nicht viele Jahre in der Zukunft, sondern z.B. 3, 5, 7 Jahre später, manchmal auch 12 Jahre später. Ist das Lebensalter
dann deutlich höher, hat der Versicherer natürlich auch ein höheres Risiko, und ist dann mit Umstiegsoptionen nicht mehr so großzügig. Daher
hat man dann – ungeachtet der möglichen Umstellungszeitpunkte – eine Obergrenze, bis wann man in bessere Tarife ohne Prüfung übergehen
kann. Das kann mit 40, 45 oder 50 Jahren sein. Zusätzlich sind auch oft von vornherein Altersgrenzen für den Beitritt in einen Tarif mit Umstiegs-
option vorgesehen (max. bis 35, 40, evtl. 45). Das sollte man beachten. Die Option kann im Standard-Tarif selbst enthalten sein, oder man zahlt
einen kleinen Zusatzbeitrag für einen solchen Optionstarif. Es gibt auch Tarife, die leisten nur bei Unfall 2-Bett und Chefarzt, leisten aber ab einem
gewissen Alter (z.B. 45) dann auch für alle Krankenhaus-Aufenthalte so. Einige Versicherer haben auch einen günstigen Zusatztarif, der für eine
bestimmte Zeit oder bis zu einem bestimmten Alter bei Unfall im Krankenhaus das 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt leistet, oder auch das 1-Bett-Zimmer.
Dieser Tarif kann dann auch eine Option enthalten, daß man z.B. 10 Jahre später in den „echten“ Tarif für 2-Bett mit Chefarzt umstellt, ohne neue
Risikoprüfung. Weitere Bausteine ähnlicher Art leisten nur bei besonders schweren Krankheiten bzw. Unfallfolgen die Wahlleistungen im
Krankenhaus. Solche Diagnosen wären z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Tumor, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnoperation,
AIDS, Koma, chronische Niereninsuffizienz (mit Dialyse). Kann mit dem „Unfall-Tarif“ verbunden werden, wenn gewünscht. Hier lohnt es sich,
genau darauf zu achten, was im Versicherungsschutz enthalten ist. Nicht, daß man denkt, man wäre für alle Fälle im Krankenhaus geschützt, und
dies ist nur bei Unfall so.
Selbst wenn nur eine Person zu versichern ist (keine Familienmitglieder), macht es auch für den Angestellten fast immer Sinn, eine kleine
Selbstbeteiligung einzubeziehen. Bis ca. 300,- Euro ist üblich, auch ein wenig höher (330,- Euro, 360,- Euro, 400,- Euro, 450,- Euro) kann sich
rechnen. Die sichere Rechnung ist: Der halbe Beitrag, den man selbst zahlt, plus die volle mögliche Selbstbeteiligung, was macht das an
effektiver Belastung aus? Auf dieser Basis kann man ausrechnen, was für den Angestellten paßt. Relevant höhere Selbstbeteiligungen
rechnen sich auf dieser Grundlage bei Angestellten normalerweise nicht, es sei denn, bei relativ hohem Eintrittsalter, oder bei mehreren
Personen. Tarife mit einer überschaubaren prozentualen Selbstbeteiligung sind auch in Ordnung, wie z.B. 10 % oder 20 %, mit jährlicher
Obergrenze von ca. 350,- Euro oder weniger. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und Krankenkassen Angestellte Vergleich finden Sie hier.
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