Privat Versicherung fuer Frauen : Vergleich aus bis zu 40 Krankenversicherungen
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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Familie in der PKV " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Frau und private Krankenversicherung finden Sie hier hier:
Frauen denken wegen der Wahl des Versicherers auch eher langfristig. Unter Umständen wird aber auch die private Krankenversicherung nur für eine absehbare Anzahl an Jahren als Vollversicherung genutzt. Wenn nämlich Nachwuchs angestrebt wird, wird nicht nur eine vorübergehende Pause in der Berufstätigkeit eingelegt, sondern häufig wird dann die Berufstätigkeit längere Zeit nur noch Teilzeit ausgeübt. Angestellte kommen in der Regel damit unter die Pflichtgrenze, und sie kommen wieder in die gesetzliche Kasse zurück. Ist ins absehbarer Zeit nicht mit einer Vollzeit-Tätigkeit und damit dem Überschreiten der Pflichtgrenze zu rechnen, würde man bei der Auswahl geeigneter Versicherer sinnvollerweise doch nicht so langfristig planen. D.h., man könnte den erstrangig den Schwerpunkt Beitrag/Leistung beachten, und auf individuelle Leistungswünsche (z.B. auch im Zusammenhang mit Mutterschaft). achten.
Beispielsweise gibt es einige wenige Versicherer, bzw. bestimmte Tarife, wo für 3-6 Monate der Beitrag entfällt, wenn man in der Elternzeit ist, und keine Einnahmen erzielt.
Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten sind zu beachten: Einige Versicherer bieten an, in der Elternzeit (bzw. solange nicht gearbeitet wird) den Versicherungsschutz zu reduzieren, und erlauben später ohne neue Gesundheitsprüfung die Rückstufung in die ursprünglichen Tarife. Eine Reduzierung ist auch sonst stets zulässig, aber überwiegend wird dann für die Wiedereinsetzung der alten Tarife eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
Wird jedoch Teilzeit gearbeitet (was auch im Rahmen des Elterngeldes in gewissem Rahmen zugelassen ist), entsteht zumindest vorübergehend die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse. Wenn man wegen der weiteren Planung der Berufstätigkeit die PKV noch nicht aufgeben will, kann man den Vertrag erstmal ruhen lassen (man nennt das Anwartschaft). Diese ist allerdings nicht ganz billig, und lohnt sich eher für eine überschaubare Zeit. Durch die Anwartschaft besteht dann das Recht, den Vertrag später zu den alten Bedingungen (ohne Gesundheitsprüfung, und mit dem alten Eintrittsalter) wieder zu aktivieren. Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, nur das Tagegeld in Anwartschaft zu versetzten, solange man beruflich pausiert, und in der PKV bleibt. Das ist sinnvoll.
Während der Babypause bleibt man in der PKV. Man kann dann den Versicherungsschutz dann reduzieren, um Beitrag zu sparen. In der gesetzlichen Kasse hätte man ohnehin auch Beiträge zu zahlen. Abhängig vom Einkommen des Mannes kann das zwischen knapp 300,- und 500,- Euro liegen.
Manche Frauen bleiben freiwillig in der gesetzlichen Kasse, weil sie sich gerade während der Mutterschaftspause davon Vorteile versprechen. Es kommt vor, dass man glaubt, in der Elternzeit kostenlos in der GKV versichert zu sein. Diese Regelung gilt jedoch nur für pflichtversicherte Frauen, nicht für freiwillig Versicherte. Bei freiwillig Versicherten wird das halbe Bruttoeinkommen des Mannes zugrunde gelegt, und daraus der Beitragssatz der betreffenden Kasse gerechnet. Um die 300,- Euro sind normal, und es kann bis zum Höchstsatz der Kasse gehen.
Das Kind wird übrigens dem Höherverdiener zugerechnet. Wenn das (meistens) der Mann wäre, und dieser ist in der PKV, müsste für das Kind also ohnehin ein eigener Beitrag entrichtet werden, egal, wo die Mutter versichert ist.
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