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  Angestellte private Krankenversicherung

private Krankenkassen Angestellte Vergleich

Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherungen für den Angestellten oder die Angestellte sind in wenigen Punkten differenziert zu betrachten, da es Unterschiede in der Berechnung der Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer gibt. Dies ist auf dieser Seite näher erläutert.

Eine gute Entscheidung zur Auswahl der richtigen Krankenversicherung für den angestellten Mann und die angestellte Frau ist, zu allererst die Auswahl auf solide Gesellschaften und dauerhafte Tarife einzuschränken. (ähnliche Themen private Krankenkassen Angestellte Vergleich)

Denken Sie bitte daran, dass man sich unter Umständen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung für lange Dauer zur Absicherung in der privaten Krankenversicherung entscheidet (eventuell sogar für sein restliches Leben) - Beitragsstabilität zählt deshalb viel !

Als Angestellter bzw. Angestellte mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze wird die Privatkrankenversicherung gern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt, weil dauerhaft günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen möglich sind.

Besonders bei jungem Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Wechsels zu einer der privaten Krankenversicherungen ist dies auch wirklich dauerhaft möglich, auch unter Berücksichtigung zusätzlich abgeschlossener Tarife, die eine Beitragssenkung im Alter realisieren. So ist auch im Rentenalter die Privatabsicherung bei guten Leistungen zu äußerst attraktiven Beiträgen möglich. Interessant ist für den Arbeitnehmer, dass es Tarife für Beitragsstabilität bzw. Beitragsentlastung im Alter gibt, die ebenfalls vom Arbeitgeber mit 50% bezuschusst werden, wenn die **Zuschuss-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Eine Betrachtung der Rendite für diese Beitragssenkungsmodelle kann dadurch bei über 50% liegen. Es lohnt sich also, den Berater nach solchen Tarifen zu fragen! (siehe auch private Krankenkassen Angestellte Vergleich)

** der maximale Zuschuss des Arbeitgebers wird jährlich angepasst - im Jahr 2012 sind dies 279,23 Euro, und es kommt die Hälfte des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung dazu (10,- Euro und mehr, je nach Alter). Insgesamt also um die 290,- Euro herum.

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Besonderheiten für Angestellte in der privaten Krankenversicherung :

1.

Zu beachten ist für Angestellte, dass der Beitrag zu *(fast) 50% durch den Arbeitgeber getragen wird, eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung jedoch durch den Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Deshalb kommt tendenziell eine Selbstbeteiligung nur dann und in der Höhe in Frage, wenn der Beitrag dadurch um mehr als das doppelte der Selbstbeteiligung sinkt.

*Durch den seit 01.07.2005 geregelten Sonderbeitrag von 0,9% zur Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer allein bezahlt (es also keinen Arbeitgeberzuschuss gibt), ist der Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze dadurch nicht mehr ganz 50%, sondern beträgt nur noch 47,1 %. (ähnliche Themen private Krankenkassen Angestellte Vergleich)

Ein Beispiel erläutert das:

Nehmen wir mal an, ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 400 Euro Beitrag. Der Beitrag, den der Arbeitnehmer bezahlt, lautet über 203,60 Euro. Nehmen wir weiter an, dieser Tarif wird bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 360 Euro im Jahr um 800 Euro günstiger. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer 400 Euro Beitrag im Jahr sparen und hat dabei im Ernstfall maximal eine Selbstbeteiligung von 360 Euro zu tragen.

Sinkt der Beitrag also um mehr als das Doppelte der vereinbarten Selbstbeteiligung, wird durch die Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung mehr als nur aufgefangen - der Arbeitnehmer kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung "sicheres" Geld sparen.

2.

Bei Angestellten ist die mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres höher zu bewerten, denn der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur zu 52,9 % durch den Arbeitnehmer bezahlt, die Beitragsrückerstattung jedoch erhält der Arbeitnehmer zu 100% (erhält also auch die Rückerstattung aus dem Beitragsanteil, den der Arbeitgeber bezahlt). (Unterseite private Krankenkassen Angestellte Vergleich)

Fazit:

Aus Punkten 1) und 2) ergibt sich, dass die effektive Beitragsbelastung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin durch die Höhe der Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung beeinflußt wird. Man sollte das komplett durchrechnen.

Ein kompetenter Berater für private Krankenversicherung kann Ihnen durch entsprechende Routine schnell und einfach errechnen, was unter dem Strich wirklich günstiger für Sie ist. Spätere Wechselmöglichkeiten innerhalb des Tarifes geben Ihnen die Möglichkeit, sich bei Beitragsveränderungen immer im "optimalen" Tarif abzusichern.

Artikel zum Thema private Krankenkassen Angestellte Vergleich - Letzte Änderungen an dieser Seite erfolgten durch uns am 9.02.2012

  A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E R   A N G E B O T E


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

Datenschutzerklärung

  JA - gelesen und akzeptiert






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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema private Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet (Archivartikel aus dem Jahr 2010 / nicht mehr aktuell! : Ist die Einkommenshürde genommen, hat man eine Fülle von Wahlmöglichkeiten in der PKV. Typischerweise werden dann eher hochklassige Leistungen gewählt. Das hat damit zu tun, daß der Arbeitgeber ja die Hälfte des Beitrags zahlt, bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese ist derzeit für die Krankenversicherung auf 262,50 Euro begrenzt. Dazu kommt dann noch die Hälfte des Beitrags für die Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung ist in der PKV altersabhängig, und dabei einiges günstiger, als in der gesetzlichen Kasse. Da das Eintrittsalter ja unterschiedlich ist, kann der Zuschuß hier nicht einheitlich definiert werden. Es sind mindestens 10,- Euro, und mehr, maximal jedoch 36,56 Euro. Nun, jedenfalls solange man sich im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses bewegt, gibt es nicht so viel Anlaß, am Versicherungsschutz zu sparen. Außer, man legt auf gewisse Extras wirklich keinen Wert. Extras, die Pflichtmitglieder sich mittels Zusatzversicherungen einkaufen müssen, zahlt der Arbeitgeber in der Vollversicherung einfach mit: 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt, 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt, erhöhten Zahnersatz (wie 75 %, 80 %, 85 oder gar 90 %), die Behandlung durch Heilpraktiker, Leistungen für Brille und Kontaktlinsen, Originalpräparate bei Medikamenten, Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind (aber medizinisch erforderlich), zum Arzt der eigenen Wahl gehen können (also auch zu Behandlern, die keine Kassenzulassung haben, oder auch direkt zu Fachärzten), höheres Tagegeld, als bei der gesetzlichen Kasse möglich ist (durch die Begrenzung des Tagegeldes auf die Beitragsbemessungsgrenze reicht das nicht – derzeit sind es 84,50 Euro Tagessatz dort), ein Krankenhaus-Tagegeld, umfassendere Vorsorgeuntersuchungen, freie Krankenhauswahl, freie Zahnarztwahl, schnellere Termine etc.- Der Arbeitgeber sogar zahlt auch eine Beitragssenkung im Alter mit, wenn diese durch den Versicherer in einer geeigneten Form angeboten wird. Geeignet heißt in dem Fall, daß es kein Rententarif oder Lebensversicherungstarif ist, und fester Bestandteil der PKV ist. Wenn man den Versicherer verläßt, kann man dann auch kein Beitragssenkungsmodell mehr haben. Recht viele Krankenversicherer bieten das an, aber bei weitem nicht alle. Innerhalb der PKV kann auch die Reisekrankenversicherung einbezogen werden, Kurzusatzleistungen, und eine Pflegezusatzversicherung. Diese zahlt jedoch der Arbeitgeber nicht mit. Der Versicherer dafür kann vom Grundsatz her separat gewählt werden. Auch das Krankenhaus-Tagegeld und das Krankentagegeld kann separat versichert werden. Jedoch bekommt man den Arbeitgeberzuschuß besser durch, wenn es 1 Versicherer ist. Beim Krankentagegeld gibt es noch einen weiteren Punkt: Das Tagegeld ist in dem Fall, wenn es solo versichert ist, durch den Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre kündbar. Das dürfte nur geschehen, wenn Leistungen erbracht werden müssen. In der Folge kann der Versicherer kündigen. In diesem Fall muß man das Tagegeld neu besorgen, und mit dem Hintergrund der gehabten Erkrankung oder des Unfalls kann das schwierig werden. Auch sonst kann sich das Gesundheitsbild verschlechtert haben. Nur einige sehr wenige Versicherer verzichten auf dieses Kündigungsrecht, wenn das Tagegeld allein besteht, und dann auch nur bei Angestellten. Daher empfehlen wir diese Aufteilung dann nicht, weil es einfach Unsicherheiten einführt, die nicht zu sein brauchen. Im Zweifel also lieber etwas mehr für das Tagegeld zahlen, und es sicher haben. Im Zusammenhang mit der Vollversicherung beim gleichen Versicherer kann der Krankenversicherer das Tagegeld gar nicht kündigen. Am Tagegeld sollte mit Blick auf den Arbeitgeber-Anteil nicht gespart werden. Man deckt den tatsächlichen Bedarf ab. Dieser rechnet sich so: Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage, plus 25,- Euro. Die 25,- Euro werden deswegen gebraucht, weil der Arbeitgeber nach Ende der Lohnfortzahlung wirklich nichts mehr zahlt. Dann fehlen die Arbeitgeber-Anteile für die Kranken- und Rentenversicherung. Die 25,- Euro füllen diese Lücke. Wenn man zu den Glücklichen gehört, die eine längere Lohnfortzahlung haben, braucht man das Tagegeld erst nach dieser Zeit abzusichern. Man muß aber sicherstellen, daß der Arbeitgeber das Tagegeld in voller Höhe weiterzahlt. Mitunter wird nur die Differenz von der GKV gegenüber dem Netto- einkommen weitergezahlt, dann braucht man trotzdem 85,- Euro Tagegeld nach 6 Wochen, und in der Folge dann mehr. Das kann so recht genau abgesichert werden. Interessante Links zum Thema , privat Krankenkasse und Angestellter Krankenversicherer finden Sie hier.

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