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private Krankenversicherung kein
Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder
Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder in der privaten Krankenversicherung, und in der gesetzlichen Kasse schon seit Längerem.
Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 - Strafen, wenn man unversichert ist.
Für alle, die keine Krankenversicherung haben, äußerst wichtig zu beachten:
Es steht nun fest, daß "Strafgebühren" erheblichen Ausmaßes erhoben werden, wenn man der Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 nicht nachkommt.
Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV): Für jedem Monat, in dem man unversichert ist, muß man 1 Monatsbeitrag "Strafe" an die private Krankenversicherung zahlen. Der Januar 2009 zählt noch nicht mit ("freundlicherweise"), aber ab Februar 2009 gilt es dann. Das geht für bis zu 5 Monate so (dann sind es also 5 Monatsbeiträge), danach gilt 1/6-tel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat. (siehe auch private Krankenversicherung kein)
Wird jemand evt. erst Jahre später in der PKV aufgenommen, und die unversicherte Zeit ist nicht ermittelbar, bzw. sehr lang, dann werden 5 Jahre unversicherte Zeit zugrunde gelegt. Damit wären dann also maximal 14 Monatsbeiträge zu bezahlen.
Regelung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Für Personen, die nach dem 1.4.2007 unversichert sind, werden von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Zusätzliche Strafgebühren und Säumniszuschläge sind möglich. Die Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist vergleichsweise freundlicher, weil es nur auf den 1.2.09 zurückgeht.
private Krankenversicherung kein
Man kann Interessenten also nur empfehlen, so früh wie möglich eine Krankenver-
sicherung zu besorgen. In der privaten Krankenversicherung kann man dies ja, wenn gewünscht, sehr günstig halten, mit geringen Leistungen. Man könnte aufgrund der Nachzahlung auch für kurze Zeit einen extrem günstigen Tarif nehmen, und in der Folge umstellen. Dann zahlt man nur auf der Basis des besonders niedrigen Beitrags seine "Strafgebühr". Solche Möglichkeiten hat die GKV nicht. (Unterthema : private Krankenversicherung kein)
Artikel zum Thema private Krankenversicherung kein - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 02.04.2009
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