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Private Krankenversicherung Kind
Wie versichert man Kinder in der Krankenversicherung??
Wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ergibt sich das Thema so nicht.
Sobald jedoch ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung ist, bzw. dies in Betracht zieht,
kommt häufig auf, daß das Kind dann eine eigenständige Krankenversicherung braucht.
Ist der Vater z.B. angestellt, und liegt über der Versicherungspflichtgrenze (derzeit über 3 Jahre
nötig), und ist damit auch der Höherverdiener, fällt das Kind aus der kostenlosen Familienversicherung
heraus. Ob es dabei bisher über Vater oder Mutter lief, spielt keine Rolle. In dem Moment besteht
dann die Wahl: Das Kind ebenfalls privat zu versichern, oder den eigenständigen Kinder-Beitrag in der
GKV zu zahlen. In der GKV kostet das ca. 142,- Euro (im Bezug auf Private Krankenversicherung Kind).
In der PKV sind relativ günstige Kinder-Beiträge im Bereich ab ca. 80,- Euro angesiedelt (das ist dann
mit einer kleinen Selbstbeteiligung) und bis ca. 150,- Euro (ohne Selbstbeteiligung, mit Topschutz).
Es gibt auch Teureres, das muß aber nicht sein. In vielen Fällen wird die PKV also attraktiver sein.
Berücksichtigen muß man auch, daß nicht alle PKV-Versicherer Kinder alleine aufnehmen (also ohne
daß ein Elternteil schon dort ist, oder auch beitritt). Bzw. wird das auch vom Alter abhängig gemacht.
Kinder unter 1 Jahr sind immerhin bei ca. 6 PKV´s möglich (siehe auch Private Krankenversicherung Kind). Nach 1 Jahr gibt es mehr Möglichkeiten,
aber einige Versicherer nehmen Kinder solo erst ab 4 Jahren, 8 Jahren oder noch später auf.
Rückwirkend ab Geburt kann man ein Kind nur beim eigenen privaten Versicherer (des privat
versicherten Elternteils) unterbringen, dann sogar ohne Risikoprüfung. Das ist normalerweise zu
bevorzugen, zumindest am Anfang. Später kann man ja immer noch wechseln.
Eine besondere Konstellation ist es, wenn ein Elternteil selbständig ist, und dabei in der PKV ist,
oder in diese gehen will. Hier gilt die folgende Regelung: Solange der Selbständige mit seinem
Einkommen niedriger liegt, als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind (Private Krankenversicherung Kind) über den anderen
Elternteil kostenlos in der GKV mitlaufen, also z.B. über die Mutter. Es ist nicht relevant, ob z.B.
die Mutter ein Einkommen erzielt, und auch, ob es niedriger ist, als das des selbständigen Mannes.
Wichtig ist nur: Der Mann ist unter der Pflichtgrenze, und selbständig. Solange das so ist, ergibt sich
noch nicht die Notwendigkeit des eigenen Kinderbeitrags. Danach dann schon.
Dies stellt also eine Erleichterung dar, wenn sich ein Elternteil (bzw. ein künftiger Vater/Mutter)
privat versichern will.
Private Krankenversicherung Kind
Kleine Kinder sichert man meistens so ab: Geringe, evt. keine Selbstbeteiligung (wenn es sich
rechnet), eher geringer Zahnschutz, evt. mit Blick auf späteren Bedarf schon guter Schutz im
Bereich der Zahn- und Kieferregulierung, Zahnersatz eher niedrig. Je nach Wunsch der Eltern
das Mehrbett-Zimmer, wie in der GKV, oder auch das 2-Bett-Zimmer oder auch 1-Bett-Zimmer
mit Chefarzt. Eventuell bezieht man noch ein (billiges) Krankenhaus-Tagegeld mit ein, um das
Rooming-In (Unterbringung eines gesunden Elternteils mit dem Kind) ganz oder zum Großteil
daraus finanzieren zu können. Ein günstigerer Tarif mit dem sogenannten Hausarzt-Prinzip ist
in der Regel auch akzeptabel. (ähnlicher Artikel Private Krankenversicherung Kind)
Ein Teil der Überlegungen, wie man das Kind absichert, hängt auch davon ab, ob noch genug
Platz für den Arbeitgeber-Zuschuß ist. Ist der privat Versicherte (z.B der Vater) Angestellter,
trägt der Arbeitgeber auch vom Kind den halben Beitrag, solange der maximale Arbeitgeber-
zuschuß noch nicht erreicht ist (ca. 275,- Euro, mit der Pflegeversicherung). Je nachdem
nimmt man dann eher eine Selbstbeteiligung mit hinein, oder nicht.
Bei größeren Kindern ist die Tendenz schon eher größer, auch die Wahlleistungen im
Krankenhaus abzusichern. Auf jeden Fall sollte dann die Zahn- und Kieferregulierung gut
abgesichert sein (80 bis 100 %). Wenn allerdings schon eine solche läuft, oder für später
absehbar ist, ist es für die PKV-Versicherung des Kindes zu spät / Private Krankenversicherung Kind . Es könnte dann nur bei
wenigen Versicherungen mit einem deutlichen Zuschlag mitversichert werden, meistens
würde die Leistung dafür ausgeschlossen, und dann ist es uninteressant. Bei den größeren
Kindern ist vielleicht das Hausarzt-Prinzip nicht mehr so geschickt, weil man dann eher auch
gezielt zum Facharzt gehen will.
Mädchen haben übrigens bei den meisten Versicherern mit 14, 15 oder 16 Jahren einen
größeren Beitragssprung (z.B. ca. 30,- Euro), was zu dieser Zeit einen Wechsel zu einer
anderen PKV sinnvoll machen kann, wo der Unterschied nicht so groß ist. Vorausgesetzt,
das Mädchen ist gesund, und hat auch noch immer eine gewisse Zeit in der PKV vor sich.
Kommt ein Mädchen mit 13 -15 Jahren für die PKV in Frage, sollte man bei der Beratung
auch diesen Sprung mit berücksichtigen, damit es nicht gleich in wenigen Monaten deutlich
teurer wird. Der Sprung kommt übrigens von der Umstufung aus dem Kinder-Tarif in den
Jugendlichen-Tarif. Dies berechtigt auch zu einer außerordentlichen Kündigung. Bei den
Mädchen ist der Sprung höher, als bei den Jungen, weil dann auch Untersuchungen etc.
beim Frauenarzt ins Spiel kommen, was nicht so billig ist. Jungen müssen nicht teurer
werden, können sogar günstiger werden.
Ein Wechsel zu anderen PKV´s ist bei Kindern (Private Krankenversicherung Kind ) leichter zu machen, weil das Alter bis zu
14 Jahren noch keine Rolle spielt, weil keine Altersrückstellung gebildet wird, und es
gewöhnlich auch noch keine gesundheitlichen Probleme gibt. Sollte es z.B. einen
Grund für einen Risikozuschlag geben, bringt ein Wechsel meistens nichts mehr.
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Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es keinen zusätzlichen Kinderbeitrag.
Es ist der gesetzlichen Kasse dann auch egal, wo Kinder mitversichert sind, bei Vater oder Mutter.
Wenn sich aber ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert, bzw. schon dort ist,
kann das Kind meistens nicht mehr kostenlos in der gesetzlichen Kasse bleiben. Dann ergibt sich die
Wahl, das Kind bzw. die Kinder gegen eigenständigen Beitrag in der gesetzlichen Kasse zu versichern,
oder in die private Krankenversicherung zu gehen. Die bestehende PKV von Vater oder Mutter ist dann
wahrscheinlich die erste Überlegung, ist aber nicht die einzige Möglichkeit .............
Die GKV hat für jüngere Kinder, die eigenständig zu versichern sind, immerhin den Vorteil der
Befreiung von Zuzahlungen, wie bei Medikamenten, Krankengymnastik, Praxisgebühr etc.-
Sonst heben sich aber die Leistungen in keiner Weise ab. Der Arbeitgeberzuschuß, der sich
auch auf ein Kind beziehen kann, das solo in der GKV ist, wird jedenfalls schneller erschöpft ................
Die hochwertigen Tarife liegen dann zwischen 105,- und 150,- Euro, je nach Selbstbeteiligung (die zwischen
0 und 300,- Euro liegt), jedenfalls bei günstigen Versicherern. Teurer kann es auch sein, ist aber nicht
erforderlich. Hier ist hochwertige Zahn- und Kieferregulierung mit enthalten (teilweise bis zu 100 %
Leistung), Heilpraktiker ist selbstverständlich, meistens ist 2-Bett mit Chefarzt enthalten, auch 1-Bett-
Zimmer kann bezahlbar sein ...............
Zahlt man als Selbständiger den Kinderbeitrag allein, ist eine kleine Selbstbeteiligung durchaus sinnvoll.
Selbst bei ganz kleinen Kindern rechnet sich das schon. Genauso bei Angestellten, wenn der Arbeitgeber-
zuschuß für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung nicht mehr ausreicht.
In vielen Fällen wird man daher feststellen, daß die PKV attraktiver ist, entweder in den Leistungen,
oder in den Beiträgen, und in Grenzen sogar in beidem ................
Dabei muß man allerdings berücksichtigen, daß nicht jede PKV Kinder überhaupt alleine aufnimmt.
Überdies kann das von Altersstufen abhängig gemacht werden, das ist eine Sache der Annahme-
richtlinien, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können. Manche Versicherer
nehmen Kinder erst ab 16 Jahren an, andere ab 8 Jahren, 4 Jahren, ab 1 Jahr. Es gibt aber immerhin
ca. 6 Versicherer, die auch Kinder unter 1 Jahr annehmen. Der Fachmann wird also immer Lösungen
finden können, sofern das Kind gesund bzw. gesund genug ist. Natürlich können auch Kinder
Risikozuschläge erhalten, oder in extremeren Fällen ganz abgelehnt werden. Kinder mit schon
feststehender Kieferorthopädie sind z.B. nicht versicherbar, oder nur mit Ausschluß der Kieferorthopädie.
Bei noch ziemlich jungen Kindern kann es auch Probleme geben, wenn das Kind eine Frühgeburt war ........
Weitere Spezialsituation: Versicherung der Kinder bei Scheidung der Eltern
Nach der Scheidung spielt es keine Rolle, wie das Einkommen des Vaters ist. Wenn entweder Vater
oder Mutter gesetzlich versichert sind (auch ohne Einkommen, wie evt. bei der Mutter der Fall sein
könnte), können die Kinder in der Familienversicherung kostenlos versichert werden. Das gilt
unabhängig davon, in wessen Haushalt die Kinder sind. Es spielt auch keine Rolle, ob die Kinder
zuletzt in der PKV waren, z.B. über den Vater. Sie können nun über die Mutter kostenlos in die GKV
kommen ...............
Erwägt man also für ein Mädchen im Alter von 13 -15 Jahren die PKV, oder einen Wechsel
innerhalb der PKV, sollte man bei der Beratung auch diesen Sprung mit berücksichtigen.
Sonst könnte es schon relativ kurze Zeit später einen solchen Beitragssprung geben, daß
der Versicherer bzw. der Tarif nicht mehr wirklich interessant ist. Dann bedenkt man das
lieber gleich, und wählt den Versicherer, der auch nach dem Alterssprung eher günstiger ist .............
Kinder und Beihilfe:
Wenn einer der Eltern Beamter ist, oder auf sonstige Weise Beihilfeberechtigung für die Kinder bringt
(wie bei Soldaten, Polizisten etc., die selbst freie Heilfürsorge haben), ist es sinnvoll, diese zu nutzen.
Wohl könnten die Kinder vielleicht sogar kostenlos über den anderen Elternteil in der Kasse versichert
sein. Jedoch erhalten die Kinder, Jugendliche und auch Studenten 80 % Beihilfe (außer in Hessen und
Bremen), und ein 20 %-iger Ergänzungstarif kostet nur um die 30 Euro. Der Schutz von Beihilfe und PKV
zusammen ist deutlich besser, als bei der Kasse. Kinder, die bis dahin eine Vollversicherung in der PKV
hatten, können dann in den 20 %-Tarif umstellen, was es viel billiger macht, als zuvor. 2 und mehr Kinder
lösen auch aus, daß der Beihilfeanspruch für den Beamten von 50 auf 70 % steigt. Dadurch wird der
Beitrag deutlich geringer (und übersteigt dabei den zusätzlichen Kinderbeitrag). Bei Studenten geht die
Beihilfe bis 25 Jahre ..........
Kinder und Zusatzversicherungen:
Kinder und Jugendliche können fast die ganz Palette an Zusatzversicherungen nutzen, wie Erwachsene.
Also im Krankenhaus, im Zahnbereich, im ambulanten Bereich. Im Zahnbereich sollte man ggf. darauf
achten, daß auch für Zahn- und Kieferregulierung geleistet wird, was nicht unbedingt der Fall ist.
Hat man nur einen Krankenhaus-Zusatztarif, und keinen ambulanten Zusatz, achtet man am Besten
darauf, daß auch ambulante Operationen mitversichert sind. Falls kein Erwachsener in der Zusatz-
versicherung dabei sein soll, ist man auf die Versicherer begrenzt, die Kinder oder Jugendliche in der
Zusatzversicherung auch allein aufnehmen. Ähnlich wie in der Vollversicherung gibt es hier vom
Alter abhängige Regeln, und einige Versicherer wollen dieses Geschäft gar nicht, nur mit Erwachsenen
zusammen. Sie haben Fragen zum Thema "Private Krankenversicherung Kind"? nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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