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    Der Mann in der privaten Krankenversicherung

Private KV Mann

Die Situation für den Mann in der privaten Krankenversicherung

Auf den ersten Blick mag mancher meinen, es spielt keine besondere Rolle, ob die private Krankenversicherung für den Mann oder die Frau gesucht wird.

Da aber die Tarife für Männer eigenständig (und anders) kalkuliert werden, ist auch auch der Beitrag für Männer anders. Das führt nicht selten auch wirklich zu einem anderen Ergebnis, als ein Vergleich für eine Frau gleichen oder ähnlichen Alters. Der Beitrag ist bis ca. 60 Jahre Alter für Männer grundsätzlich günstiger als für Frauen. Im höheren Alter jedoch dreht sich der Spieß um - die Beiträge der Frauen werden günstiger, als für gleichaltrige Männer und dies bleibt - wie es seit vielen Jahren zu sehen ist - auch bis ins hohe Alter so. ( siehe auch Private KV Mann )

Besonderheiten, für den Mann zu beachten:

Bei Wechsel in die private Krankenversicherung muß sich der Mann darüber im klaren sein, dass der Beitrag zunächst sehr viel günstiger sein kann, als der Höchstbeitrag für gesetzlich Versicherte, aber durch spätere Heirat dieser Beitragsvorteil weitgehend verloren gehen kann. ( siehe unser Artikel "Private KV Mann" )

Denn dann auch die Ehefrau - sofern sie nicht berufstätig und dadurch pflichtversichert ist - privat (gegen eigenen Beitrag) zu versichern. Kommt ein Kind, oder kommen mehrere Kinder hinzu, ist auch für das Kind jeweils separater Beitrag zu berappen. Die kostenlose Mitversicherung der Familienmitglieder, wie es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet, gibt es also in der privaten Krankenversicherung nicht.

Der Mann sollte deshalb auch prüfen, dass die private Krankenversicherung, für die er sich entscheiden möchte, auch alternative, möglichst preiswerte Tarifkomponenten für die Familiensituation zur Verfügung hat (hier gibt es große Unterschiede bei den "möglichen" preiswerten Tarifvarianten der Versicherer). Das ist wichtig, denn unter Umständen wird die Ehefrau und Mutter erst nach einigen Jahren wieder in das Berufsleben eintreten und erst ab dem Zeitpunkt wird sie dann in der Regel durch eigenes Einkommen und eintretende Versicherungspflicht wieder eigenständig in der GKV versichert sein. ( Relevanz zum Thema Private KV Mann )

Es ist unter Umständen möglich, den Schutz für den Zeitraum, in dem die ganze Familie in der privaten Krankenversicherung abgesichert wird, in einen Tarif mit besonders kleinem Beitrag bei vorübergehend deutlich "abgespeckten" Leistungen zu wechseln. Der Beitrag für Mann, Frau und Kind(er) kann dann im Idealfall immer noch unter dem Höchstbeitrag der GKV-Versicherten bleiben. Die Leistungen können dennoch attraktiv im Vergleich zur GKV sein, in den meisten Bereichen unter Umständen sogar weiterin besser!

Wir empfehlen, sich als Mann (besonders als jüngerer, lediger Mann) auf jeden Fall auch ein Tarifbeispiel mit Frau und Kind vom Fachmann errechnen zu lassen. (Unterthema Private KV Mann )

Mann Krankenversicherung

Rückkehr in besserleistende Tarife:

Manche Versicherer bieten im Falle der Leistungsabsenkung wegen Familiensituation auch eine "Rückkehr-Garantie" in die vorherigen Tarife - so dass der Mann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ehefrau in die Pflichtversicherung zurückfällt, wieder in den besserleistenden Tarif zurückkehren kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung, also selbst bei inzwischen deutlich erhöhtem Risiko! Das kann gegebenfalls auch für die Kinder, sofern diese weiter privat versichert bleiben. Das kann wichtig und wertvoll werden. Fragen Sie, ob der Versicherer Ihrer Wahl das bietet! ( siehe auch unseren Artikel "Private KV Mann" )

Die umfassende und kompetente Beratung ist im Bereich private Krankenversicherung von großer Wichtigkeit, damit die wichtigen Aspekte (vor allem die Auswahl zum geeigneten Versicherer) angemessen berücksichtigt werden und der Kunde über alle wichtigen Vorteile, aber auch mögliche Nachteile Aufklärung erhält!

Artikel zum Thema Private KV Mann - Letzte Überarbeitungen dieser Seite wurden am 17.04.2010 vorgenommen.

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Familie in der PKV " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Familie und private Krankenversicherung finden Sie hier hier: Ab 2007 wird die Bundesregierung ein einkommensabhängiges Elterngeld einführen. Dafür entfällt ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro, das an einkommenschwache Eltern bis zu 24 Monate gezahlt wird. Der Gesetzesentwurf ist vom Kabinett auch bereits verabschiedet. Entscheidend für den Anspruch auf Elterngeld ist der Zeitpunkt der Geburt. Elterngeld erhalten diejenigen, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für früher geborene Kinder gilt weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz mit dem Anspruch auf Erziehungsgeld. Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro und folglich bei Drillingen um weitere 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten kann das Elterngeld also insoweit den Höchstbetrag von 1800 Euro auch übersteigen. Interessante Links zum Thema privat Krankenkasse , Krankenversicherungen Fuer Maenner und Krankenkasse Mann finden Sie hier.

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