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Informationen zu Themen wie zum Beispiel "GOÄ PKV", "Ambulanter Tarif private Krankenversicherung" und "Ambulanter Tarif private Krankenkasse"
Angestellte und Private Krankenversicherung
Gutverdienende Angestellte sind eine hauptsächliche Personengruppe, welche die private Krankenversicherung wählen. Besonders für Männer ergeben sich oft große Beitragsvorteile, bei gleichzeitig erheblich besseren Leistungen. Nicht unerheblich ist, dass diese dadurch die Szene der gesetzlichen Krankenversicherung mit immer weiter reduzierten Leistungen hinter sich lassen. Die weiteren Eingriffe des Gesetzgebers betreffen einen dann normalerweise nicht mehr.
Um in die PKV wechseln zu können, muss man allerdings seit Februar 2007 bereits 3 Jahre in Folge über der Pflichtgrenze gelegen haben, und auch zu Beginn des kommenden Jahres über der dann geltenden Grenze liegen (wenn der Wechsel zum Jahresanfang erfolgt).
Je nach Wunsch kann der Schutz zusammengestellt werden: Mit optimalen Leistungen, mit sehr günstigen Beiträgen bei abgespecktem Schutz, mit optimiertem Beitrags-/Leistungsverhältnis. Durch die Vielfalt der Tarife lassen sich auch besondere, individuelle
Wünsche weitgehend erfüllen.
Die mögliche familiäre Entwicklung solle bedacht werden. Das gilt besonders deswegen, weil in der PKV jede Person eigenen Beitrag zahlt. Es gibt keine Familienversicherung. Von zentraler Bedeutung ist, ob Kinder geplant sind, und ob die Frau dann dauerhaft den Beruf fortführt, oder nicht. Der Versicherungsschutz bzw. der Beitrag kann für den Haupternährer der Familie während der Laufzeit immer noch verändert bzw. der aktuellen Szenerie angepasst werden.
Gewöhnlich sollte der Versicherer unter langfristigen Aspekten gewählt werden. Ein gewiefter Berater mit reichlich Auswahlmöglichkeiten kann hier viel für den Kunden tun.
Beitragsrückerstattung (kurz BRE)
Wenn man leistungsfrei bleibt, d.h. keine Rechnungen oder Rezepte eingereicht hat, erhält man einen gewissen Teil der Beiträge zurück. Dazu muß man mindestens 1 Kalenderjahr leistungsfrei sein. Selten bekommt man am Anfang auch für ein Rumpfjahr eine BRE. Auch wenn Kosten entstanden sind, kann man leistungsfrei bleiben, indem man die Rechnungen nicht vorlegt. Das ist mitunter vorteilhaft, wenn die mögliche Erstattung (abzüglich einer evt. Selbstbeteiligung) niedriger liegt, als die BRE. Die BRE bezieht sich auch auf den Arbeitgeber-Anteil des jeweiligen Tarifs.
Oft steigt die BRE durch mehrere "schadenfreie" Jahre hintereinander an. Gewöhnlich macht jede eingereichte Rechnung die BRE für das jeweilige Jahr hinfällig (außer die Selbstbeteiligung war noch nicht erfüllt).
Meistens müssen alle Tarif-Bereiche leistungsfrei sein. Reicht man eine Zahnrechnung ein, ist auch die BRE für den ambulanten Tarif weg.
Dynamik des Krankentagegeldes
Viele Versicherer bieten an, von sich aus alle 2-4 Jahre die Tagegelder auf dem Niveau anzupassen, wie die Beiträge zur Rentenversicherung steigen.
Die Erhöhung liegt dann z.B. bei 8,- bis 15 Euro zusätzlichem Tagegeld, für wenige Euro monatlichen Beitrag mehr.
Darüber hinaus bzw. alternativ gibt es auch den individuellen Lösungsweg, bei Gehaltserhöhungen, den einige Versicherer (insbesondere für Angestellte) anbieten.
Hierbei wird dann auf die erneute Risikoprüfung verzichtet, und auch auf Wartezeiten (die sonst 3-8 Monate betragen bei einer normalen Erhöhung).
Dazu muß der Antrag auf Erhöhung jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung gestellt werden.
Außerhalb dieser Zeiten, bzw. wenn der Versicherer solche Lösungen nicht bietet, muß ein Änderungsantrag gestellt werden. Dabei werden auch die Gesundheitsangaben neu geprüft, es kann ggf. zu Risikozuschlägen oder schlimmstenfalls auch Ablehnungen der Erhöhung kommen. Außerdem gelten für die höhere Leistung dann die Wartezeiten, der verbesserte Schutz tritt also in der Regel erst nach 3 Monaten in Kraft (außer bei Unfall).
Der Beitrag erhöht sich in allen Fällen natürlich anteilig; es kommt dann darauf an, in welchem Alter welcher zusätzliche Tagessatz dazukommt.
Hilfsmittelkatalog
Die meisten Versicherer sagen in Ihren Bedingungen in einer Aufzählung klar aus, welche Hilfsmittel übernommen werden, und in welchem Umfang. Das ist der Hilfsmittelkatalog. Ein offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass Hilfsmittel zwar generell definiert, aber nicht klar auf bestimmte Hilfsmittel begrenzt sind. So könnte auch ein Anspruch auf neu entwickelte Hilfsmittel bestehen. Das ist jedoch die Ausnahme.
Karenzzeit
Die Zeit des Verdienstausfalls wegen Krankheit oder Unfall, bevor die Leistungen des Krankentagegeld einsetzt. Bei Angestellten mit der Lohnfortzahlungs-Dauer des Arbeitgebers identisch, sodaß es keine Lücke gibt. Bei Selbständigen innerhalb verschiedener Modelle frei wählbar. Kurze Karenzzeiten, wie 3, 7, 14 Tage sind recht teuer.
Krankenhaus-Tagegeld
Gibt es ab dem 1. Tag einer medizinisch notwendigen, stationären Krankenhaus-Behandlung, und nur für diese Dauer. Kann gleichzeitig zum Krankentagegeld bezogen werden. Krankenhaus: Ausgleichsleistungen Hat man Wahlleistungen, wie bessere Unterbringung (1-, 2-Bett- Zimmer) und Chefarzt- (Wahlarzt-) Leistungen versichert, verzichtet aber im Einzelfall darauf, (auf alle oder einen Teil der Wahlleistungen), so zahlt der Versicherer als Ausgleich ein ersatzweises Krankenhaus-Tagegeld (kurz EKHT) pro Tag aus.
Kündigungsverzicht im Krankentagegeld
Es gibt verschiedene Regelungen, die in erster Linie ein separat bestehendes Tagegeld betreffen. Der Versicherer verzichtet unter bestimmten Vorzeichen darauf, das Tagegeld zu kündigen. Nur ein allein bestehendes Tagegeld kann in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden. Besteht das Tagegeld jedoch im Rahmen einer Vollversicherung, gilt dies nicht (wenn man auch beim Vorversicherer schon ein
Tagegeld hatte).
Selbstbeteiligung (SB)
Bedeutet, daß bis zu gewissen Größen die Kosten vom Versicherten noch selbst getragen werden. Es handelt sich gewöhnlich um jährliche (kumulierte) Größen. Beträgt die SB z.B. 300,- Euro, zahlt man das noch selbst. Fallen diese 300,- Euro an Kosten nicht an, braucht man die SB nicht bzw. nur die anteilig zu zahlen.- Gewöhnlich bezieht sie sich auf den ambulanten Behandlungsbereich.
Bei sogenannten Kompakt-Tarifen (nicht unterteilt in ambulant, Zahn, Krankenhaus) gilt die SB meist "über alles"; also egal, woher die Kosten kommen, bis zu dieser Höhe zahlt man selbst.
Es gibt z.T. auch %-SB, dann wird von der 1.Rechnung an z.B. 80 oder 90 % geleistet, der verbleibende Rest ist die SB. Gewöhnlich (und sinnvollerweise) ist die jährliche Summe dieser SB auf eine bestimmte Höhe pro Jahr begrenzt.
Vorsorge-Untersuchungen
Die gesetzlich üblichen Vorsorge-Untersuchungen beziehen sich auf die Bereiche Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf, Nierenerkrankungen. Diese Vorsorge-Untersuchungen über-
nehmen auch die privaten Krankenversicherer. Während es bei der gesetzlichen Kasse jedoch Regeln über den Zeitpunkt und die Häufigkeit der Vorsorge- Untersuchungen gibt, gilt dies nicht bei der privaten Krankenversicherung.
Wahlleistungen
Dies bedeutet grundlegend, dass man von einem Arzt bzw. anderem Behandler seiner Wahl behandelt werden kann. Meist bezogen aufs Krankenhaus.
Es gibt die Wahlleistung Arzt, also dass man sich den Arzt im Krankenhaus frei wählen kann. Das kann der Chefarzt oder sein Stellvertreter sein, muß es aber nicht.
Und es gibt die Wahlleistung Unterbringung, womit das 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer gemeint ist. In der Praxis (im Krankenhaus, und nach den Tarifen des Marktes) sind beide Wahlleistungen miteinander verbunden. Bessere Unterbringung gibt es meist nur bei gleichzeitiger Wahlarzt-Behandlung.
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Beitragsrückerstattung (kurz BRE)
Wenn man leistungsfrei bleibt, d.h. keine Rechnungen oder Rezepte eingereicht hat, erhält man einen gewissen Teil der Beiträge zurück. Dazu muß man mindestens 1 Kalenderjahr leistungsfrei sein. Selten bekommt man am Anfang auch für ein Rumpfjahr eine BRE. Auch wenn Kosten entstanden sind, kann man leistungsfrei bleiben, indem man die Rechnungen nicht vorlegt. Das ist mitunter vorteilhaft, wenn die mögliche Erstattung (abzüglich einer evt. Selbstbeteiligung) niedriger liegt, als die BRE. Die BRE bezieht sich auch auf den Arbeitgeber-Anteil des jeweiligen Tarifs.
Oft steigt die BRE durch mehrere "schadenfreie" Jahre hintereinander an. Gewöhnlich macht jede eingereichte Rechnung die BRE für das jeweilige Jahr hinfällig (außer <--- Ende / nur Auschnitte --->
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