Artikel zu Themen der privaten Krankenversicherung

Zusatzbeitrag laut verschiedenen Kassen wohl bald erforderlich

(29.12.2008)

Es sind inzwischen einige Stimmen aus dem Bereich der gesetzlichen Kassen zu hören, die von einer Unterdeckung des Gesundheitsfonds ausgehen und ein Zusatzbeitrag von 0,9 % bald erhoben werden muss. Die festgelegten 15,5% Beitragseinnahmen, die aus dem Fond an die Kassen verteilt werden, würden in dem Falle die Ausgaben der Kassen nicht decken. Für den Fall darf die gesetzliche Kasse bis zu 0,9% Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer verlangen (darauf gibt es dann keinen Arbeitgeberzuschuss).

Die "vorsichtige" Ankündigung mehrerer Kassen ist bemerkenswert, als ja bereits ab 01.01.2009 viele gesetzlich Versicherte einen deutlich höheren Beitragsatz verkraften müssen. Das gilt besonders für die Versicherten, die in den seither eher "günstigsten" Kassen mit Sätzen unter 14% versichert waren, hier wird der Beitragssprung besonders spürbar.

Ebenfalls auffällig ist, dass alle gesetzlich Versicherte -neu- fortführend "allein" zur Kasse gebeten würden. Bereits seither wurden *0,9% des Beitrages allein durch den Arbeitnehmer bezahlt werden muss, denn durch die letzte Reform waren 0,45% Arbeitgeberzuschuss zur Tagegeldversicherung gestrichen worden.

Kommt der jetzt "mögliche" Zusatzbeitrag z.B. zum 01.07.2009 für einige Kassen, ist der Beitragssatz dort dann bei *16,4 % 1,8 % davon werden dann vom Arbeitnehmer allein getragen (0,9% Tagegeld + 0,9 Zusatzbeitrag), dem Arbeitnehmer fehlen 0,9% Zuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag in Höhe von 50% wird also nur über verbleibende 14,6 % bezahlt.

Arbeitgeberzuschuss: 7,3 % Arbeitnehmerbeitrag: 9,1 %

*Der Beitragssatz wird maximal aus der neuen Beitragsbemessungsgrenze 2009 in Höhe von Brutto 44.100.- Euro (montl. 3.675,- Euro) erhoben.

Nicht vergessen: Das ganze erhöht sich dann noch um den Beitrag der Pflegepflicht- versicherung, die zum 01.01.2009 von 1,7% auf 1,95% gestiegen ist (für Kinderlose auf 2,2 %).

Kommt der Zusatzbeitrag zum Einsatz, bezahlt ein lediger Arbeitnehmer inklusive der Pflegepflichtversicherung dann 18,6% aus maximal 3.675 Euro (= 683,55 Euro).

Er bezahlt 10,2 % Beitrag (= 374,85 Euro) davon allein und erhält vom Arbeitgeber 8,4 % Zuschuss (= 308,70 Euro).

Eventuell gehen viele Versicherte nur aus dem Grund nicht auf die Barrikaden angesichts dieser enorm "teuren Reform", weil aufgrund der Komplexität der Regeln und Sätze keiner mehr so genau weiß, was wirklich passiert.

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Funk, Fernsehen und Presse, die teilweise bemüht sind, die Bürger auf die ab 01.01.2009 gültigen Änderungen durch die Reform vorzubereiten, geben hier leider meist nur ansatzweise (teils falsche, aber fast immer unvollständige) Information. Aber einfach ist die Thematik eben wirklich nicht mehr und für den "normalen" Arbeitnehmer leider kaum noch zu durchschauen.



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