|
Informationen zu Themen wie zum Beispiel "Zahnbegrenzung, Zahnstaffel private Krankenkasse", "Karenzzeit private Krankenversicherung" und "Check-Up PKV"
Alkoholklausel
Betrifft das Krankentagegeld. In den allgemein gelten Musterbedingungen des PKV - Verbands ist vorgesehen, daß es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluß verursacht wurde (Unfall, Suchterkrankung etc.), keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies nennt man "Alkoholklausel". Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluß verzichtet.
Alternative Behandlungsmethoden
Dies sind Methoden, die von der Schulmedizin nicht bzw. nicht in vollem Umfang anerkannt sind. Sie werden meist von Heilpraktikern oder speziellen Ärzten (Naturheilpraxis u.ä.) ausgeübt.
Beispiele sind Akupunktur, Akupressur, Akupunktmassage, Elektro-Akupunktur, Fußreflexzonen-Massage, Bachblüten-Therapie, Bioresonanz, Eigenblut- Behandlung, Ozontherapie, Sauerstoff-Therapie, etc.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes wurden die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) dahingehend überarbeitet, daß alternative Behandlung auch erstattungsfähig ist, wenn erfüllt ist: Die Behandlung ist als ähnlich erfolgreich zu sehen wie die Schulmedizin, abhängig von Diagnose und Behandlungsmethode. Die Kosten dürfen dabei nicht höher sein, als die der Schulmedizin.
Gilt eine Erkrankung laut Schulmedizin als unheilbar, sind auch alternative Behandlungen zu erstatten - die Methode darf nur laut Schulmedizin nicht gerade als verschlechternd angesehen werden.
Existenzgründer-Tarife (auch Einsteiger-Tarife)
Dies ist eine neuere Markt-Idee, die es ca. seit 1994 gibt. Man zielt dabei in erster Linie auf neu Selbständige, oder solche, die sich noch nicht fest etabliert haben. Diesen bietet man kassenartige Leistungen, bei in der Regel deutlich günstigeren Beiträgen (und auch abhängig vom Eintrittsalter).
Früher haben neu Selbständige erstmal eine Zeitlang den niedrigsten Kassensatz genommen haben (heute bei um die 280,- Euro). Erst später, wenn der Beitrag erheblich gestiegen ist, wechselte man in die PKV. Durch das dann höhere Eintrittsalter war das nicht optimal.
Hier kamen nun die Existenzgründer-Tarife auf den Plan: Man hat zwar nur geringfügig bessere Leistungen, aber einen günstigeren Beitrag, als in der GKV. Man hat so auf Dauer ein günstigeres Eintrittsalter, also auch günstigeren Beitrag. Zu bestimmten Zeiten, wie z.B. 3 Jahre später, kann man in einen höherwertigen Tarif des Versicherers überwechseln, ohne neue Gesundheitsprüfung (Umstiegsoption). Man kann aber auch langfristig dabei bleiben, wenn einem das genügt.
Leistungsraster: Eine geringe Selbstbeteiligung (ca. 150,- bis 360,- Euro), Mehrbett-Zimmer im Krankenhaus, 100 % Zahnbehandlung, 50 oder 60 % Zahnersatz.
Meist keine Heilpraktiker-Leistungen, geringe oder keine Leistungen für Brille, Kuren und andere "Kleinigkeiten".
Hinsichtlich der Gebührenberechnung des Behandlers sind diese Tarife bereits deutlich besser als bei der Kasse. Sprich, der Behandler kann mehr einnehmen (und behandelt einen oft auch lieber). Jedoch leistet ein solcher Tarif nur bis zum 2,3-fachen Gebühren- ordnungssatz, während der Arzt im Einzelfall auch bis zu 3,5-fach abrechnen darf.
GOÄ:
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen. Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz);
bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.-
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Labor- untersuchungen) ist der Regelfall der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz 2,5-fach.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muß vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muß dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erfahrungsgemäß halten sich in Deutschland derzeit etwa 90 - 95 % aller Ärzte an den normalen Rahmen. Im Ausland dagegen können auch andere Kosten (höher oder niedriger) entstehen, da die GOÄ dort keine Anwendung findet.
Ca. 80 % aller Tarife am Markt leisten im Rahmen der Gebührenordnungen, was also normalerweise völlig ausreichend ist. Existenzgründer- bzw. Einsteiger-Tarife leisten meist nur bis 2,3-fach (medizinisch-technisch 1,8-fach).
GebüH
Steht für Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, ähnlich wie die GOÄ ein Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker-Behandlungen. Nicht so rechtlich bindend wie die GOÄ und GOZ, aber in der Praxis ähnlich angewendet. Auch hier gibt es einen unteren und oberen Wert, in dessen Rahmen berechnet werden kann.
Hilfsmittelkatalog
Die meisten Versicherer sagen in Ihren Bedingungen in einer Aufzählung klar aus, welche Hilfsmittel übernommen werden, und in welchem Umfang. Das ist der Hilfsmittelkatalog. Ein offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass Hilfsmittel zwar generell definiert, aber nicht klar auf bestimmte Hilfsmittel begrenzt sind. So könnte auch ein Anspruch auf neu entwickelte Hilfsmittel bestehen. Das ist jedoch die Ausnahme.
Karenzzeit
Die Zeit des Verdienstausfalls wegen Krankheit oder Unfall, bevor die Leistungen des Krankentagegeld einsetzt. Bei Angestellten mit der Lohnfortzahlungs-Dauer des Arbeitgebers identisch, sodaß es keine Lücke gibt. Bei Selbständigen innerhalb verschiedener Modelle frei wählbar. Kurze Karenzzeiten, wie 3, 7, 14 Tage sind recht teuer.
Kur, stationäre
Man ist, ähnlich wie im Krankenhaus, direkt in der Kurklinik untergebracht. Es muß ein entsprechender Anlaß dafür bestehen. Die Kosten werden bei vielen Versicherern teilweise übernommen (kleine Tagessätze, oder Festzuschüsse); als Aufbesserung empfiehlt sich ein separater Kur-Tarif, der ggf. auch einzeln abgeschlossen werden kann.
Bestimmte Maßnahmen dieser Art sind Rehabilitationsmaßnahmen (nach schweren Operationen u.ä.), die der Rentenversicherungsträger übernimmt - diese brauchen nicht bei Angestellten nicht von der PKV abgedeckt werden. Bei Selbständigen besteht dagegen Absicherungsbedarf dafür.
Refraktionsbestimmung
Das Messen der Sehschärfe der Augen. Kann sowohl beim Augenarzt als auch beim Optiker durchgeführt werden. Gewöhnlich akzeptieren die Versicherer beides, auch evt. Kosten, die der Optiker dazu evt. berechnet.
Regelhöchstsatz
Bezieht sich auf die Gebührenordnung, die abrechenbaren Arzt- oder Zahnarzthonorare. Hiernach kann für persönlich-ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz abgerechnet werden, für medizinisch-technische Leistungen bis 1,8-fach. Die typischen Einsteiger- oder Existenzgründer-Tarife sind oft hierauf begrenzt. - Siehe auch Hinweise unter GOÄ und Einsteiger-Tarife.
Wartezeiten
Wartezeiten schränken ggf. die Leistungen in den ersten Monaten ein. Diese fallen jedoch nur an, wenn man zuletzt nicht mehr lückenlos versichert war, bzw. nicht lange genug. War man bis zuletzt entweder gesetzlich oder privat versichert, und hat dabei mindestens den Zeitraum von 3 bzw. 8 Monaten erfüllt, entfallen die Wartezeiten.
Soweit sie doch mal anfallen, kurz die Regelung: Die allgemeine Wartezeit beträgt dann 3 Monate. Sie gilt für die normalen ärztlichen Behandlungen. incl. Krankenhaus.
Die besonderen Wartezeiten betragen meist 8 Monate. Sie beziehen sich auf alle Zahn- leistungen (auch Kieferorthopädie), Schwangerschaft und Psychotherapie. Innerhalb der Wartezeiten gibt es nur Leistungen bei Unfall.
Wartezeiten können auch bei späterer Erhöhung des Versicherungsschutzes aufkommen, und sollten dabei bedacht werden.
Hätte man sonst Wartezeiten zu akzeptieren, gibt es meist die Möglichkeit, eine ausführliche ärztliche Untersuchung (nach einem Vordruck der Gesellschaft) machen zu lassen. Dies aber auf eigene Kosten. Ist man hiernach gesund, entfallen die Wartezeiten (manchmal nicht für Zahnersatz).
10%-Plus
Pflichtregelung für eine zusätzliche Altersrückstellung, bezieht sich auf den seit 1.1.2000 gesetzlichen Mehrbeitrag von 10 % auf die Kosten-Tarife (ambulant, Krankenhaus und Zahnbereich). Diese werden für Rückstellungen verwendet, die verhindern sollen, dass ab 65 noch Beitragserhöhungen anfallen (das ist realistisch). Wird nur von Erwachsenen erhoben, bis zum 59. Lebensjahr. Der Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte mit.
Häufig verwendete Abkürzungen
AHB Anschlußheilbehandlung, direkt nach Krankenhaus-Aufenthalt
AU Arbeitsunfähigkeit
AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen
AW Anwartschaft, Überbrückung bei vorübergehender Pflichtversicherung
BAW Beamten-Anwärter, Vorstufe für Beamte, mit günstigen Tarifen hierfür
BRE Beitragsrückerstattung (bei Leistungsfreiheit)
EA Eintrittsalter (bei Versicherungsbeginn)
Häufig verwendete Abkürzungen
KT Krankentagegeld
KHT Krankenhaus-Tagegeld
KV Krankenversicherung
MB Musterbedingungen (vom PKV-Verband; Mindestanforderungen)
MB Heißt auch Monatsbeitrag; meist im Zusammenhang mit BRE so genannt
PKV Private Krankenversicherung
PV Pflegepflicht-Versicherung
PPV Private Pflegepflicht-Versicherung
------------------------------------
Links zu unseren Angeboten :
Billigste privat Krankenkassen
Billigste privat Krankenversicherer
Billigste Krankenversicherer
Billigste private Krankenversicherer
Billigste private KV
Billigste privat KV
Billigste KV
Billigste PKV
Billigste Versicherung
Billigste private Versicherung
Billigste privat Versicherung
Private Krankenversicherung billigste
Private Krankenversicherungen billigste
Privat Krankenversicherung billigste
Privat Krankenversicherungen billigste
Krankenversicherung billigste
Krankenversicherungen billigste
Krankenkasse billigste
Krankenkassen billigste
Private Krankenkassen billigste
Privat Krankenkassen billigste
Privat Krankenversicherer billigste
Krankenversicherer billigste
Private Krankenversicherer billigste
Private KV billigste
Privat KV billigste
KV billigste
PKV billigste
Versicherung billigste
Private Versicherung billigste
Privat Versicherung billigste
Gute private Krankenversicherung
Gute private Krankenversicherungen
Gute privat Krankenversicherung
Gute privat Krankenversicherungen
Gute Krankenversicherung
Gute Krankenversicherungen
Gute Krankenkasse
Gute Krankenkassen
Gute private Krankenkassen
Gute privat Krankenkassen
Gute privat Krankenversicherer
Gute Krankenversicherer
Gute private Krankenversicherer
Gute private KV
Gute privat KV
Gute KV
Gute PKV
Gute Versicherung
Gute private Versicherung
Gute privat Versicherung
Private Krankenversicherung gute
Private Krankenversicherungen gute
Privat Krankenversicherung gute
Privat Krankenversicherungen gute
Krankenversicherung gute
Krankenversicherungen gute
Krankenkasse gute
Krankenkassen gute
Private Krankenkassen gute
Privat Krankenkassen gute
Privat Krankenversicherer gute
Krankenversicherer gute
Private Krankenversicherer gute
Private KV gute
Privat KV gute
KV gute
PKV gute
Versicherung gute
Private Versicherung gute
Privat Versicherung gute
Sehr gute private Krankenversicherung
Sehr gute private Krankenversicherungen
Sehr gute privat Krankenversicherung
Sehr gute privat Krankenversicherungen
Sehr gute Krankenversicherung
Sehr gute Krankenversicherungen
Sehr gute Krankenkasse
Sehr gute Krankenkassen
Sehr gute private Krankenkassen
Sehr gute privat Krankenkassen
Sehr gute privat Krankenversicherer
Sehr gute Krankenversicherer
Sehr gute private Krankenversicherer
Sehr gute private KV
Sehr gute privat KV
Sehr gute KV
Sehr gute PKV
Sehr gute Versicherung
------------------------------------
Auschnitte aus unseren Artikeln <--- Anfang / nur Auschnitte --->
Alkoholklausel
Betrifft das Krankentagegeld. In den allgemein gelten Musterbedingungen des PKV - Verbands ist vorgesehen, daß es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluß verursacht wurde (Unfall, Suchterkrankung etc.), keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies nennt man "Alkoholklausel". Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluß verzichtet.
Alternative Behandlungsmethoden
Dies sind Methoden, die von der Schulmedizin nicht bzw. nicht in vollem Umfang anerkannt sind. Sie werden meist von Heilpraktikern oder speziellen Ärzten (Naturheilpraxis u.ä.) ausgeübt.
Beispiele sind Akupunktur, Akupressur, Akupunktmassage, Elektro-Akupunktur, Fußreflexzonen-Massage, Bachblüten-Therapie, Bioresonanz, <--- Ende / nur Auschnitte --->
|