|
Informationen zu Themen wie zum Beispiel "Leistungseinschränkung für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort PKV", "Leistungseinschränkung im Tagegeld bei Kur-/Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen private Krankenkasse" und "Ambulante Behandlung private Krankenkasse"
Check-Up:
Damit ist eine ungezielte Vorsorge-Untersuchung gemeint. Es wird nicht auf die üblichen, in der Kasse etablierten gezielten Vorsorgen abgezielt, wie z.B. Herz/Kreislauf, Diabetes, Nieren, Krebsvorsorge etc., und auch nicht auf einen bestimmten Verdacht hin etwas untersucht, sondern einfach generell durchgecheckt. Dies betrachten die meisten Versicherer als nicht zweckmäßig, und wird daher i.d. Regel nicht übernommen.
GOZ:
Analog der GOÄ, die Gebührenordnung für Zahnärzte. Der Rahmen ist auch hier so gegeben, wie bei der GOÄ.
Krankentagegeld
Schließt sich - bei Angestellten - an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Ersetzt das Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit. Leistungen gibt es in der Regel nur bei 100 %-iger Arbeitsunfähigkeit, solange diese andauert, und auch tatsächlich nicht gearbeitet wird.
In verschiedenen Stufen wählbar, siehe Karenzzeit. Bereicherung am Krankheitsfall ist dabei nicht zulässig. Bei Angestellten darf der Wegfall des Arbeitgeber-Zuschusses für
die Kranken- und Rentenversicherung (nach Ende der Lohnfortzahlung) mit abgesichert werden.
Krankenhaus-Tagegeld
Gibt es ab dem 1. Tag einer medizinisch notwendigen, stationären Krankenhaus-Behandlung, und nur für diese Dauer. Kann gleichzeitig zum Krankentagegeld bezogen werden. Krankenhaus: Ausgleichsleistungen Hat man Wahlleistungen, wie bessere Unterbringung (1-, 2-Bett- Zimmer) und Chefarzt- (Wahlarzt-) Leistungen versichert, verzichtet aber im Einzelfall darauf, (auf alle oder einen Teil der Wahlleistungen), so zahlt der Versicherer als Ausgleich ein ersatzweises Krankenhaus-Tagegeld (kurz EKHT) pro Tag aus.
Kündigungsverzicht im Krankentagegeld
Es gibt verschiedene Regelungen, die in erster Linie ein separat bestehendes Tagegeld betreffen. Der Versicherer verzichtet unter bestimmten Vorzeichen darauf, das Tagegeld zu kündigen. Nur ein allein bestehendes Tagegeld kann in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden. Besteht das Tagegeld jedoch im Rahmen einer Vollversicherung, gilt dies nicht (wenn man auch beim Vorversicherer schon ein
Tagegeld hatte).
Kur, stationäre
Man ist, ähnlich wie im Krankenhaus, direkt in der Kurklinik untergebracht. Es muß ein entsprechender Anlaß dafür bestehen. Die Kosten werden bei vielen Versicherern teilweise übernommen (kleine Tagessätze, oder Festzuschüsse); als Aufbesserung empfiehlt sich ein separater Kur-Tarif, der ggf. auch einzeln abgeschlossen werden kann.
Bestimmte Maßnahmen dieser Art sind Rehabilitationsmaßnahmen (nach schweren Operationen u.ä.), die der Rentenversicherungsträger übernimmt - diese brauchen nicht bei Angestellten nicht von der PKV abgedeckt werden. Bei Selbständigen besteht dagegen Absicherungsbedarf dafür.
Mehrbett-Zimmer, bzw. Regelleistungen
Kurzbezeichnung für den Tarif, der nur die normalen Krankenhaus- Leistungen wie in der gesetzlichen Kasse erbringt. Auch "allgemeine Pflegeklasse" genannt. Der Tarif leistet nicht für zusätzliche privatärztliche Honorare, oder bessere Unterbringung. Die Arzt-Honorare sind hier im Tages-Satz der allgemeinen Pflegeklasse mit eingeschlossen.
Selbstbeteiligung (SB)
Bedeutet, daß bis zu gewissen Größen die Kosten vom Versicherten noch selbst getragen werden. Es handelt sich gewöhnlich um jährliche (kumulierte) Größen. Beträgt die SB z.B. 300,- Euro, zahlt man das noch selbst. Fallen diese 300,- Euro an Kosten nicht an, braucht man die SB nicht bzw. nur die anteilig zu zahlen.- Gewöhnlich bezieht sie sich auf den ambulanten Behandlungsbereich.
Bei sogenannten Kompakt-Tarifen (nicht unterteilt in ambulant, Zahn, Krankenhaus) gilt die SB meist "über alles"; also egal, woher die Kosten kommen, bis zu dieser Höhe zahlt man selbst.
Es gibt z.T. auch %-SB, dann wird von der 1.Rechnung an z.B. 80 oder 90 % geleistet, der verbleibende Rest ist die SB. Gewöhnlich (und sinnvollerweise) ist die jährliche Summe dieser SB auf eine bestimmte Höhe pro Jahr begrenzt.
Vorsorge-Untersuchungen
Die gesetzlich üblichen Vorsorge-Untersuchungen beziehen sich auf die Bereiche Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf, Nierenerkrankungen. Diese Vorsorge-Untersuchungen über-
nehmen auch die privaten Krankenversicherer. Während es bei der gesetzlichen Kasse jedoch Regeln über den Zeitpunkt und die Häufigkeit der Vorsorge- Untersuchungen gibt, gilt dies nicht bei der privaten Krankenversicherung.
Wahlleistungen
Dies bedeutet grundlegend, dass man von einem Arzt bzw. anderem Behandler seiner Wahl behandelt werden kann. Meist bezogen aufs Krankenhaus.
Es gibt die Wahlleistung Arzt, also dass man sich den Arzt im Krankenhaus frei wählen kann. Das kann der Chefarzt oder sein Stellvertreter sein, muß es aber nicht.
Und es gibt die Wahlleistung Unterbringung, womit das 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer gemeint ist. In der Praxis (im Krankenhaus, und nach den Tarifen des Marktes) sind beide Wahlleistungen miteinander verbunden. Bessere Unterbringung gibt es meist nur bei gleichzeitiger Wahlarzt-Behandlung.
Wartezeiten
Wartezeiten schränken ggf. die Leistungen in den ersten Monaten ein. Diese fallen jedoch nur an, wenn man zuletzt nicht mehr lückenlos versichert war, bzw. nicht lange genug. War man bis zuletzt entweder gesetzlich oder privat versichert, und hat dabei mindestens den Zeitraum von 3 bzw. 8 Monaten erfüllt, entfallen die Wartezeiten.
Soweit sie doch mal anfallen, kurz die Regelung: Die allgemeine Wartezeit beträgt dann 3 Monate. Sie gilt für die normalen ärztlichen Behandlungen. incl. Krankenhaus.
Die besonderen Wartezeiten betragen meist 8 Monate. Sie beziehen sich auf alle Zahn- leistungen (auch Kieferorthopädie), Schwangerschaft und Psychotherapie. Innerhalb der Wartezeiten gibt es nur Leistungen bei Unfall.
Wartezeiten können auch bei späterer Erhöhung des Versicherungsschutzes aufkommen, und sollten dabei bedacht werden.
Hätte man sonst Wartezeiten zu akzeptieren, gibt es meist die Möglichkeit, eine ausführliche ärztliche Untersuchung (nach einem Vordruck der Gesellschaft) machen zu lassen. Dies aber auf eigene Kosten. Ist man hiernach gesund, entfallen die Wartezeiten (manchmal nicht für Zahnersatz).
10%-Plus
Pflichtregelung für eine zusätzliche Altersrückstellung, bezieht sich auf den seit 1.1.2000 gesetzlichen Mehrbeitrag von 10 % auf die Kosten-Tarife (ambulant, Krankenhaus und Zahnbereich). Diese werden für Rückstellungen verwendet, die verhindern sollen, dass ab 65 noch Beitragserhöhungen anfallen (das ist realistisch). Wird nur von Erwachsenen erhoben, bis zum 59. Lebensjahr. Der Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte mit.
Häufig verwendete Abkürzungen
AHB Anschlußheilbehandlung, direkt nach Krankenhaus-Aufenthalt
AU Arbeitsunfähigkeit
AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen
AW Anwartschaft, Überbrückung bei vorübergehender Pflichtversicherung
BAW Beamten-Anwärter, Vorstufe für Beamte, mit günstigen Tarifen hierfür
BRE Beitragsrückerstattung (bei Leistungsfreiheit)
EA Eintrittsalter (bei Versicherungsbeginn)
Häufig verwendete Abkürzungen
KT Krankentagegeld
KHT Krankenhaus-Tagegeld
KV Krankenversicherung
MB Musterbedingungen (vom PKV-Verband; Mindestanforderungen)
MB Heißt auch Monatsbeitrag; meist im Zusammenhang mit BRE so genannt
PKV Private Krankenversicherung
PV Pflegepflicht-Versicherung
PPV Private Pflegepflicht-Versicherung
------------------------------------
Links zu unseren Angeboten : Privat Krankenversicherung fuer Zahnarzt
Privat Krankenversicherungen fuer Zahnarzt
Krankenkasse fuer Zahnarzt
Krankenkassen fuer Zahnarzt
Private Krankenkasse fuer Zahnarzt
Private Krankenkassen fuer Zahnarzt
Privat Krankenkasse fuer Zahnarzt
Privat Krankenkassen fuer Zahnarzt
Krankenversicherer fuer Zahnarzt
Privat Krankenversicherer fuer Zahnarzt
PKV fuer Zahnarzt
Private PKV fuer Zahnarzt
Versicherung fuer Zahnarzt
Einsteiger Tarife private Krankenversicherung
Einsteiger Tarife Krankenversicherung
Einsteiger Tarife Krankenversicherungen
Einsteiger Tarife privat Krankenversicherung
Einsteiger Tarife privat Krankenversicherungen
Einsteiger Tarife Krankenkasse
Einsteiger Tarife Krankenkassen
Einsteiger Tarife private Krankenkasse
Einsteiger Tarife private Krankenkassen
Einsteiger Tarife privat Krankenkasse
Einsteiger Tarife privat Krankenkassen
Einsteiger Tarife Krankenversicherer
Einsteiger Tarife privat Krankenversicherer
Einsteiger Tarife PKV
Einsteiger Tarife privat PKV
Einsteiger Tarife private PKV
Einsteiger Tarife Versicherung
Private Krankenversicherung Einsteiger Tarife
Krankenversicherung Einsteiger Tarife
Krankenversicherungen Einsteiger Tarife
Privat Krankenversicherung Einsteiger Tarife
Privat Krankenversicherungen Einsteiger Tarife
Krankenkasse Einsteiger Tarife
Krankenkassen Einsteiger Tarife
Private Krankenkasse Einsteiger Tarife
Private Krankenkassen Einsteiger Tarife
Privat Krankenkasse Einsteiger Tarife
Privat Krankenkassen Einsteiger Tarife
Krankenversicherer Einsteiger Tarife
Privat Krankenversicherer Einsteiger Tarife
PKV Einsteiger Tarife
Private PKV Einsteiger Tarife
Versicherung Einsteiger Tarife
Einsteiger Tarif private Krankenversicherung
Einsteiger Tarif Krankenversicherung
Einsteiger Tarif Krankenversicherungen
Einsteiger Tarif privat Krankenversicherung
Einsteiger Tarif privat Krankenversicherungen
Einsteiger Tarif Krankenkasse
Einsteiger Tarif Krankenkassen
Einsteiger Tarif private Krankenkasse
Einsteiger Tarif private Krankenkassen
Einsteiger Tarif privat Krankenkasse
Einsteiger Tarif privat Krankenkassen
Einsteiger Tarif Krankenversicherer
Einsteiger Tarif privat Krankenversicherer
Einsteiger Tarif PKV
Einsteiger Tarif privat PKV
Einsteiger Tarif private PKV
Einsteiger Tarif Versicherung
Private Krankenversicherung Einsteiger Tarif
Krankenversicherung Einsteiger Tarif
Krankenversicherungen Einsteiger Tarif
Privat Krankenversicherung Einsteiger Tarif
Privat Krankenversicherungen Einsteiger Tarif
Krankenkasse Einsteiger Tarif
Krankenkassen Einsteiger Tarif
Private Krankenkasse Einsteiger Tarif
Private Krankenkassen Einsteiger Tarif
Privat Krankenkasse Einsteiger Tarif
Privat Krankenkassen Einsteiger Tarif
Krankenversicherer Einsteiger Tarif
Privat Krankenversicherer Einsteiger Tarif
PKV Einsteiger Tarif
Private PKV Einsteiger Tarif
Versicherung Einsteiger Tarif
Freiberufler KV
Freiberufler private KV
KV Freiberufler
Private KV Freiberufler
Fuer Freiberufler KV
Fuer Freiberufler private KV
Privat PKV fuer Freiberufler
KV fuer Freiberufler
Private KV fuer Freiberufler
------------------------------------
Auschnitte aus unseren Artikeln <--- Anfang / nur Auschnitte --->
Check-Up:
Damit ist eine ungezielte Vorsorge-Untersuchung gemeint. Es wird nicht auf die üblichen, in der Kasse etablierten gezielten Vorsorgen abgezielt, wie z.B. Herz/Kreislauf, Diabetes, Nieren, Krebsvorsorge etc., und auch nicht auf einen bestimmten Verdacht hin etwas untersucht, sondern einfach generell durchgecheckt. Dies betrachten die meisten Versicherer als nicht zweckmäßig, und wird daher i.d. Regel nicht übernommen.
GOZ:
Analog der GOÄ, die Gebührenordnung für Zahnärzte. Der Rahmen ist auch hier so gegeben, wie bei der GOÄ.
Krankentagegeld
Schließt sich - bei Angestellten - an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Ersetzt das Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit. Leistungen gibt es in der Regel nur bei <--- Ende / nur Auschnitte --->
|