|
Informationen zu Themen wie zum Beispiel "Häufig verwendete Abkürzungen PKV", "Mehrbett-Zimmer, bzw. Regelleistungen PKV" und "Kur stationäre PKV"
Alkoholklausel
Betrifft das Krankentagegeld. In den allgemein gelten Musterbedingungen des PKV - Verbands ist vorgesehen, daß es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluß verursacht wurde (Unfall, Suchterkrankung etc.), keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies nennt man "Alkoholklausel". Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluß verzichtet.
Ambulante Behandlung / ambulanter Tarif
Hier fallen alle Kosten hinein, die der normale Hausarzt, Fachärzte etc., und Heilpraktiker berechnen. Ebenso Vorsorgen (außer Zähne) und Behandlungen in der Ambulanz eines Krankenhauses. Die Verordnungen der Behandler, wie Massage, Krankengymnastik, Wärme-/Kältebehandlung, Bestrahlung, Reizstrom, Brille, andere Hilfsmittel (Einlagen, Gehstützen etc.), Medikamente gehören auch zur ambulanten Behandlung.
Nicht dazu gehören also Krankenhaus-Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung), und der Zahnarzt.
Der ambulante Tarif der Versicherer leistet für all dieses. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird darauf angewendet.
Existenzgründer-Tarife (auch Einsteiger-Tarife)
Dies ist eine neuere Markt-Idee, die es ca. seit 1994 gibt. Man zielt dabei in erster Linie auf neu Selbständige, oder solche, die sich noch nicht fest etabliert haben. Diesen bietet man kassenartige Leistungen, bei in der Regel deutlich günstigeren Beiträgen (und auch abhängig vom Eintrittsalter).
Früher haben neu Selbständige erstmal eine Zeitlang den niedrigsten Kassensatz genommen haben (heute bei um die 280,- Euro). Erst später, wenn der Beitrag erheblich gestiegen ist, wechselte man in die PKV. Durch das dann höhere Eintrittsalter war das nicht optimal.
Hier kamen nun die Existenzgründer-Tarife auf den Plan: Man hat zwar nur geringfügig bessere Leistungen, aber einen günstigeren Beitrag, als in der GKV. Man hat so auf Dauer ein günstigeres Eintrittsalter, also auch günstigeren Beitrag. Zu bestimmten Zeiten, wie z.B. 3 Jahre später, kann man in einen höherwertigen Tarif des Versicherers überwechseln, ohne neue Gesundheitsprüfung (Umstiegsoption). Man kann aber auch langfristig dabei bleiben, wenn einem das genügt.
Leistungsraster: Eine geringe Selbstbeteiligung (ca. 150,- bis 360,- Euro), Mehrbett-Zimmer im Krankenhaus, 100 % Zahnbehandlung, 50 oder 60 % Zahnersatz.
Meist keine Heilpraktiker-Leistungen, geringe oder keine Leistungen für Brille, Kuren und andere "Kleinigkeiten".
Hinsichtlich der Gebührenberechnung des Behandlers sind diese Tarife bereits deutlich besser als bei der Kasse. Sprich, der Behandler kann mehr einnehmen (und behandelt einen oft auch lieber). Jedoch leistet ein solcher Tarif nur bis zum 2,3-fachen Gebühren- ordnungssatz, während der Arzt im Einzelfall auch bis zu 3,5-fach abrechnen darf.
GOÄ:
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen. Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz);
bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.-
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Labor- untersuchungen) ist der Regelfall der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz 2,5-fach.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muß vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muß dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erfahrungsgemäß halten sich in Deutschland derzeit etwa 90 - 95 % aller Ärzte an den normalen Rahmen. Im Ausland dagegen können auch andere Kosten (höher oder niedriger) entstehen, da die GOÄ dort keine Anwendung findet.
Ca. 80 % aller Tarife am Markt leisten im Rahmen der Gebührenordnungen, was also normalerweise völlig ausreichend ist. Existenzgründer- bzw. Einsteiger-Tarife leisten meist nur bis 2,3-fach (medizinisch-technisch 1,8-fach).
Heilmittel
Sind Behandlungen wie Krankengymnastik, Massage, Fango, Eisbehandlung, Wärmebehandlung, Reizstrom, medizinische Bäder, Bestrahlungen (z.B. Rotlicht), Inhalationen u.ä. Auch physiotherapeutische Anwendungen genannt. Müssen von einem geeigneten Arzt oder Heilpraktiker verordnet sein.
Kur, ambulant
Auch Badekur oder Kurlaub genannt. Man wohnt auf eigene Kosten in einem Kurort (oder Nähe), wie Pension oder Hotel. Zu den Anwendungen geht man in die Kurklinik. Für die Anwendungen sowie die Beginn- und Schlußuntersuchung wird geleistet, wenn laut Tarif ambulante Kuren mitversichert sind (meist ist das so). Teilweise werden Zusatz-Tarife angeboten.
Leistungseinschränkung für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kuror
In den Musterbedingungen des PKV-Verbands ist vorgesehen, dass es für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort keine Leistungen gibt (außer der Versicherte wohnt dort, oder der Behandlungsbedarf trat akut auf). Dies steht in § 5 (1) e) der MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskosten). Überwiegend verzichten die Versicherer in ihren Bedingungen auf diese Leistungsbeschränkung.
Refraktionsbestimmung
Das Messen der Sehschärfe der Augen. Kann sowohl beim Augenarzt als auch beim Optiker durchgeführt werden. Gewöhnlich akzeptieren die Versicherer beides, auch evt. Kosten, die der Optiker dazu evt. berechnet.
Regelhöchstsatz
Bezieht sich auf die Gebührenordnung, die abrechenbaren Arzt- oder Zahnarzthonorare. Hiernach kann für persönlich-ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz abgerechnet werden, für medizinisch-technische Leistungen bis 1,8-fach. Die typischen Einsteiger- oder Existenzgründer-Tarife sind oft hierauf begrenzt. - Siehe auch Hinweise unter GOÄ und Einsteiger-Tarife.
Selbstbeteiligung (SB)
Bedeutet, daß bis zu gewissen Größen die Kosten vom Versicherten noch selbst getragen werden. Es handelt sich gewöhnlich um jährliche (kumulierte) Größen. Beträgt die SB z.B. 300,- Euro, zahlt man das noch selbst. Fallen diese 300,- Euro an Kosten nicht an, braucht man die SB nicht bzw. nur die anteilig zu zahlen.- Gewöhnlich bezieht sie sich auf den ambulanten Behandlungsbereich.
Bei sogenannten Kompakt-Tarifen (nicht unterteilt in ambulant, Zahn, Krankenhaus) gilt die SB meist "über alles"; also egal, woher die Kosten kommen, bis zu dieser Höhe zahlt man selbst.
Es gibt z.T. auch %-SB, dann wird von der 1.Rechnung an z.B. 80 oder 90 % geleistet, der verbleibende Rest ist die SB. Gewöhnlich (und sinnvollerweise) ist die jährliche Summe dieser SB auf eine bestimmte Höhe pro Jahr begrenzt.
Vorsorge-Untersuchungen
Die gesetzlich üblichen Vorsorge-Untersuchungen beziehen sich auf die Bereiche Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf, Nierenerkrankungen. Diese Vorsorge-Untersuchungen über-
nehmen auch die privaten Krankenversicherer. Während es bei der gesetzlichen Kasse jedoch Regeln über den Zeitpunkt und die Häufigkeit der Vorsorge- Untersuchungen gibt, gilt dies nicht bei der privaten Krankenversicherung.
Zahnbegrenzung, Zahnstaffel
Die allermeisten Versicherer am Markt begrenzen (in der Regel nur) den Zahnersatz in den ersten 2-3 Jahren auf bestimmte Beträge. In den ersten 2-4 Jahren kann entweder pro Jahr oder für diese Jahre zusammen kein höherer Rechnungsbetrag als der genannte eingereicht werden. Darüber hinaus gilt gewöhnlich keine Begrenzung mehr, oder ein so hoher Betrag, daß er gewöhnlich nicht überschritten wird.
Es gibt einige wenige Versicherer, die keine solche Staffel haben. Aber auch Versicherer, wo die Staffel länger ist, wie z.B. bis zu 8 Jahre. Das ist weniger akzeptabel.
Häufig verwendete Abkürzungen
AHB Anschlußheilbehandlung, direkt nach Krankenhaus-Aufenthalt
AU Arbeitsunfähigkeit
AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen
AW Anwartschaft, Überbrückung bei vorübergehender Pflichtversicherung
BAW Beamten-Anwärter, Vorstufe für Beamte, mit günstigen Tarifen hierfür
BRE Beitragsrückerstattung (bei Leistungsfreiheit)
EA Eintrittsalter (bei Versicherungsbeginn)
Häufig verwendete Abkürzungen
EKHT Ersatzweises Krankenhaus-Tagegeld (bei Verzicht auf Wahlleistungen)
GebüH Steht für: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
GOÄ Gebührenordnung für Ärzte (s.u.)
GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte (s.u.)
GZ Gesetzlicher Zuschlag von 10 % zur Beitragsdämpfung im Alter
KK Krankheitskosten (im Unterschied zum Krankentagegeld)
KfO Kieferorthopädie (Zahn- und Kieferregulierung)
Häufig verwendete Abkürzungen
SB Selbstbeteiligung
TB Tarifbedingungen; spezielle Bedingungen des genauen Tarifs
VR Versicherer (Versicherungsgesellschaft)
ZB Zahnbehandlung
ZE Zahnersatz
------------------------------------
Links zu unseren Angeboten : Kind private Krankenversicherung
Kind private Krankenversicherungen
Kind privat Krankenversicherung
Kind privat Krankenversicherungen
Kind Krankenversicherung
Kind Krankenversicherungen
Kind Krankenkasse
Kind Krankenkassen
Kind private Krankenkassen
Kind privat Krankenkassen
Kind privat Krankenversicherer
Kind Krankenversicherer
Kind private Krankenversicherer
Kind private KV
Kind privat KV
Kind KV
Kind PKV
Kind Versicherung Kind
Kind private Versicherung Kind
Kind privat Versicherung Kind
Private Krankenversicherung Kind
Private Krankenversicherungen Kind
Privat Krankenversicherung Kind
Privat Krankenversicherungen Kind
Krankenversicherung Kind
Krankenversicherungen Kind
Krankenkasse Kind
Krankenkassen Kind
Private Krankenkassen Kind
Privat Krankenkassen Kind
Privat Krankenversicherer Kind
Krankenversicherer Kind
Private Krankenversicherer Kind
Private KV Kind
Privat KV Kind
KV Kind
PKV Kind
Versicherung Kind
Private Versicherung Kind
Privat Versicherung Kind
Kinder private Krankenversicherung
Kinder private Krankenversicherungen
Kinder privat Krankenversicherung
Kinder privat Krankenversicherungen
Kinder Krankenversicherung
Kinder Krankenversicherungen
Kinder Krankenkasse
Kinder Krankenkassen
Kinder private Krankenkassen
Kinder privat Krankenkassen
Kinder privat Krankenversicherer
Kinder Krankenversicherer
Kinder private Krankenversicherer
Kinder private KV
Kinder privat KV
Kinder KV
Kinder PKV
Kinder Versicherung Kinder
Kinder private Versicherung Kinder
Kinder privat Versicherung Kinder
Private Krankenversicherung Kinder
------------------------------------
Auschnitte aus unseren Artikeln <--- Anfang / nur Auschnitte --->
Alkoholklausel
Betrifft das Krankentagegeld. In den allgemein gelten Musterbedingungen des PKV - Verbands ist vorgesehen, daß es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluß verursacht wurde (Unfall, Suchterkrankung etc.), keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies nennt man "Alkoholklausel". Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluß verzichtet.
Ambulante Behandlung / ambulanter Tarif
Hier fallen alle Kosten hinein, die der normale Hausarzt, Fachärzte etc., und Heilpraktiker berechnen. Ebenso Vorsorgen (außer Zähne) und Behandlungen in der Ambulanz eines Krankenhauses. Die Verordnungen der Behandler, wie Massage, Krankengymnastik, Wärme-/Kältebehandlung, Bestrahlung, Reizstrom, Brille, andere Hilfsmittel <--- Ende / nur Auschnitte --->
|