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Lexikon zu Begriffen der privaten Krankenversicherung
Ambulante Tarife / Behandlung
Nicht immer ist völlig klar, was ambulante Behandlung ist, und was somit ein ambulanter Tarif eigentlich leistet. Das Wort bedeutet von der Herkunft her „umherwandern“. Gemeint ist, dass man zu einem Arzt in die Sprechstunde geht, um sich behandeln, untersuchen zu lassen, sich eine Vorsorgeuntersuchung machen zu lassen, sich etwas verordnen zu lassen, oder eine ärztliche Beratung zu erhalten.
Dies ist im Unterschied zum Zahnarzt zu sehen, wo man zwar im Prinzip auch in die Sprechstunde geht, jedoch dies wird dann ja über den Zahntarif des Versicherers geleistet.
Es ist auch im Unterschied zur stationären Behandlung gemeint. Stationär kommt von „gleich bleiben“, was örtlich gemeint ist. Also fest mit Unterbringung im Krankenhaus behandelt zu werden, auf der Station. Dies wird vom Krankenhaus-Tarif geleistet.
Es gibt im Krankenhaus aber auch eine Ambulanz, also einen Bereich, wo man auch nur zur Sprechstunde ins Krankenhaus kommt, und nicht dort aufgenommen wird. Dies zählt dann auch wieder zum ambulanten Bereich.
Nochmal vollständiger, was alles zur ambulanten Behandlung gehört: Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Krankengymnasten, medizinische Bademeister, Psychotherapeuten, Optiker,
Orthopädietechniker, Apotheker. Alles, was von Ärzten oder Heilpraktikern verordnet oder gegeben wird, gehört ebenfalls zur ambulanten Behandlung. Also Medikamente, Bandagen, Binden, Verbandsmaterial, Brillen, Kontaktlinsen, Massagen, Krankengymnastik, orthopädische Einlagen, orthopädische Schuhe, Gehstützen, Rollstühle,
Blindenhund (gehört bei einigen Tarifen zu den Leistungen), medizinische Bäder, Wärmebehandlung, Kältebehandlung, Strombehandlung,
Bestrahlung, technische Untersuchungen (Röntgen, Ultraschall, EKG, Sonografie, Laboruntersuchungen, MRT etc.), in Gips-gelegt-werden, anmessen der Brille, Dioptrien ermitteln, und dergleichen mehr.
Der ambulante Tarif in der PKV, der das alles leistet, bzw. leisten sollte, ist also sehr wichtig, weil es der am häufigsten verwendete Tarif ist. Daher tut man gut daran, für umfassende Leistungen zu sorgen. Also dass der Heilpraktiker drin ist, Medikamente nicht streng begrenzt sind, nicht nur 6 Anwendungen übernommen werden (Physiotherapie),
Psychotherapie nicht zu begrenzt und dergleichen.
Heilmittel bzw. Physiotherapie in der PKV
Mitunter denkt man bei der Bezeichnung Heilmittel an Medikamente. Das ist jedoch nicht gemeint. Heilmittel sind im Wesentlichen Physiotherapie (physikalisch-medizinische Maßnahmen), also Behandlungen bzw. Anwendungen wie medizinische Massagen, wie klassische Massage, Bindegewebemassage, Lymphdrainage, Schlingentischbehandlung, Krankengymnastik, Schwangerschaftsgymnastik, sonstige Übungen, mechanische Behandlung, Ergotherapie, Hydrotherapie, Packungen (wie Moor, Heiße Rolle, Fango u.ä.), Wärmebehandlungen (Thermotherapie),
Elektrotherapie (z.B. Reizstrom), Lichttherapie, Bestrahlung, medizinische Bäder (Balneotherapie), wie z.B. Stangerbad, Kohlensäurebad, Sauerstoffbad, Solebad, Moorbad, Atmungsbehandlung, Inhalationen, Logopädie.
Diese Behandlungen werden in der Regel nicht vom Arzt durchgeführt, müssen aber von einem Arzt verordnet sein, und medizinisch erforderlich sein, je nach Krankheitsbild. Ausgeführt werden Sie von Angehörigen staatlich anerkannter Heilberufe (Krankengymnasten, medizinische Masseure, medizinische Bademeister, Ergotherapeuten, Logopäden). Diese Berufe nennt man auch Gesundheitsfachberufe, früher Heilhilfsberufe.
Ziele sind hier im Wesentlichen Mobilisierung, medizinische Rehabilitation (wie nach Verletzungen, Operationen etc.), Schmerzreduktion, Verbesserung im Bereich des Bewegungsapparats, der Wirbelsäule, bei Gelenkerkrankungen (Rheuma), Herz-Kreislauf, Durchblutung, Stoffwechsel, Immunsystem, Muskeln, Haut.
Dies ist im Rahmen des üblichen Schutzes in der PKV enthalten. Es kann mitunter Grenzen für die Anzahl der Behandlungen geben, und es muss immer ein medizinischer Grund für die Verordnung bestehen.
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Kündigungsverzicht im Krankentagegeld (PKV)
Es geht hier um eine Schutzmaßnahme für den Kunden: Während in der Kostenversicherung in der PKV (gleich ob Voll- oder Zusatzversicherung) generell auf das ordentliche Kündigungsrecht von Seiten des Versicherers verzichtet wird, ist das im Tagegeld nicht unbedingt so.
Hat man allerdings eine Kostenvollversicherung, und das Krankentagegeld beim selben Krankenversicherer, so wird auch auf das Kündigungsrecht im Tagegeld verzichtet.
Mitunter ist das Tagegeld bei dem einen Versicherer besonders teuer, und bei einem anderen Versicherer besonders günstig. Das kann zu der Idee führen, das Tagegeld separat zu versichern. Da es dann jedoch in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden kann (wenn es einen Leistungsfall gab, für den der Versicherer zu leisten hatte), kann das sehr nachteilig sein. Das sollte man also doch eher bleiben lassen, es bringt unnötigerweise eine Unsicherheit ins Spiel. Bei ganz wenigen Versicherern wird auch beim solo versicherten Tagegeld auf das Kündigungsrecht verzichtet, wenn es sich um eine angestellte Person handelt.
Wird das Tagegeld als reine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Kasse gewählt, besteht das Kündigungsrecht vom Versicherer in den ersten 3 Jahren praktisch immer. Manchmal würde dann darauf versichert, wenn eine andere Zusatzversicherung (wie z.B. fürs Krankenhaus) besteht.
Hat man die ersten 3 Jahre schadlos überstanden, kann nichts mehr anbrennen. Anmerkung: Wechselt man eventuell die private Voll- oder auch Zusatzversicherung, wenn das vielleicht doch sinnvoll ist, und es bestand bisher ein Tagegeld, könnte man das ggf. auch beim alten Versicherer stehen lassen. Es kann kostengünstiger sein, nur mit der Kostenversicherung umzuziehen. Wenn dies schon mehr als 3 Jahre bestand, schadet dies auch nicht, denn dann ist es ja nicht mehr kündbar durch den Versicherer.
Zur Klarheit: Mit Kostenversicherung ist gemeint, dass es um die Abdeckung von Krankheitskosten bzw. Behandlungskosten geht, im Gegensatz zu einem Krankentagegeld oder auch Krankenhaus-Tagegeld.
Der Kunde selbst muss natürlich nicht auf das Recht verzichten, das Tagegeld beim Versicherer zu kündigen, wenn er das aus irgendeinem Grund für sinnvoll hält.
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